FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Artikel / Jahrgang 2009

 

(Amts-)Vormundschaft zum Wohle des Mündels –
Anmerkungen zu einer überfälligen Reform

von Prof. Dr. LUDWIG SALGO und Prof. Dr. Dr. h.c. GISELA ZENZ, Frankfurt/M.

 

Zur rechtspolitischen Ausgangslage
Wenn man die Reformdebatte um die Zukunft der Vormundschaft Revue passieren lässt, steht man nach der Sichtung des inzwischen umfangreichen Materials mit sehr gemischten Gefühlen da. Einerseits: Rechtstatsächlich ist das Feld im Gegensatz zu anderen Gebieten gründlich beackert – dank Hansbauer/Mutke/Oelerich und vielen anderen keine „terra incognita“ mehr, die Praxis ist kritisch durchleuchtet – wir wissen, woran wir sind und wovon wir reden; es liegen hervorragende konzeptionelle Arbeiten vor – Vorschläge, Standards, Richtlinien, Praxisberichte – und es gibt erfolgreiche Modellprojekte und Qualifikationsprogramme. Auffallend ist hierbei die Fundiertheit und Qualität dieser Arbeiten und Vorschläge, vor allem aber die Einhelligkeit und die weitgehende Übereinstimmung hinsichtlich des Veränderungsbedarfs bei den unterschiedlichen Autoren aus Wissenschaft und Praxis. Andererseits scheint sich in der Rechtspolitik trotzdem nichts zu bewegen – ja ein Reformbedarf wurde dort vor noch nicht allzu langer Zeit bestritten: Im Gesetzentwurf zum KJHG (SGBVIII 1991) wurde der Reformbedarf verneint, da es sich bei den bestehenden Problemen vor allem um „Vollzugsdefizite“ handele, der Vorrang der Einzelvormundschaft aber nach Auskunft der Länder-Justizbehörden (!) durchweg beachtet werde. Es gelingt offenbar immer wieder, durch Fehlinformationen den Gesetzgeber von dringendem Handlungsbedarf abzuhalten bzw. ihn zu fragwürdigen Entscheidungen zu veranlassen. Vor dem Hintergrund aller vorliegenden Daten und Fakten muss aber der Bundesgesetzgeber davon überzeugt werden, dass er die teilweise nach wie vor skandalöse Situation im Bereich der Vormundschaft zur Kenntnis nehmen und endlich auch reagieren muss. Ohne den Gesetzgeber wird sich weiterhin in der Breite kaum etwas bewegen lassen und ohne Gesetzesreformen und deren konsequente Umsetzung werden sich skandalöse Zustände nicht beseitigen lassen – trotz des guten Willens vieler einzelner Personen und Institutionen. Vielleicht ist der Zeitpunkt jetzt aufgrund zahlreicher Umstände und Ereignisse günstiger als zuvor, um in dem Koalitionsvertrag für die nächste Legislaturperiode auch die Reform der Vormundschaft unterzubringen. Immerhin hat die Bundesministerin der Justiz4 die Thematik aufgegriffen und auch die Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls – § 1666 BGB“ des Bundesministeriums der Justiz beschäftigt sich mit dieser Thematik – was freilich nur ein allererster Schritt ist.

 

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