18……. und dann??
Wenn Pflegekinder volljährig werden
von Heinzjürgen Ertmer
Wenn Pflegekinder volljährig werden, sind sie wie alle anderen jungen Menschen auch 18 Jahre alt und voll für sich verantwortlich. Sie sind geschäftsfähig, vertragsfähig, haftungsfähig und ehemündig. Sie besitzen das Wahlrecht und dürfen den Führerschein machen.
Aber - anders als leibliche Kinder, deren Aufenthaltsort und Lebensmittelpunkt deswegen ja fast immer der gleiche bleibt, verlieren sie auch ihre Pflege-Eltern. Ihr Anspruch auf Hilfe zur Erziehung erlischt, wenn es schlecht läuft, verlieren sie Wohnung, Versicherungsschutz und ihren Lebensmittelpunkt. Was Jugendliche kurz vor Volljährigkeit und ihre Pflegeeltern tun können, was Jugendämter und Sozialarbeiter wissen und beachten sollten und was das Gesetz sagt und Gerichte ausführen, werde ich nachfolgend vorstellen.
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