FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2004

 

Brief des PFAD für Kinder Rheinland Pfalz an die Kommission zur Wahrnehmung der Belange für Kinder

 

 

PFAD für Kinder 
Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien Rheinland-Pfalz e.V.

15.2.2004

An den
Deutschen Bundestag
Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder
Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

natürliche Aufgabe von Eltern ist unter anderem, ihre Kinder vor Misshandlung und Missbrauch zu schützen.

Sind sie selbst die Misshandler oder Missbraucher, ist es Aufgabe des Jugendamtes, für den Schutz der Kinder zu sorgen.

Folgt man der Argumentation der Staatsanwaltschaft Baden-Baden und Darmstadt, so ist es nicht möglich, den sexuellen Missbrauch kleiner Kinder nachzuweisen, solange sie nicht tot im Gebüsch liegen.

Die Mitarbeiter des Jugendamtes bezichtigten in beiden Fällen die Pflegeeltern, sie würden die Vorwürfe erfinden, um den leiblichen Eltern den ihnen zustehenden Umgang mit den Kindern zu verwehren.

Standpunkt unseres Verbandes ist:

Pflegekinder haben häufiger als andere Kinder Misshandlung und Missbrauch erfahren müssen, noch häufiger wird dies durch das sich bildende Vertrauensverhältnis zu den Pflegeeltern aufgedeckt. Wiederholen kann sich die Misshandlung im Rahmen des Umganges der Herkunftseltern mit den Kindern

Wäre das Jugendamt bereit, in solchen Fällen eine dem Wohl der Kinder dienende Umgangsregelung zu suchen, wäre eine Anzeige nicht notwendig. Mir ist kein Fall bekannt, in dem dies versucht wurde.

Aus unserer Sicht ist die Aufgabe der Mitarbeiter der Jugendämter fast unlösbar schwer.

Der Herausnahme von Kindern aus deren Familie geht meist eine harte Auseinandersetzung der leiblichen Eltern und der Jugendamtmitarbeiter voraus. Für eine für das Kind angemessene Zeit ist es Aufgabe des Jugendamtes, die Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern herzustellen. Wie soll unter diesen Bedingungen eine Zusammenarbeit dieser beiden Parteien möglich sein?

Sind die Wunden verheilt, so ist meist die „für das Kind angemessene Zeit“ verstrichen. Jetzt wäre es Aufgabe des Jugendamtes, den Verbleib des Pflegekindes in der Pflegefamilie zu unterstützen. Wie soll das gelingen, wenn nun Mitleid mit den Herkunftseltern überwiegt, die man aus obengenannten Gründen auch bisher nur wenig und mit Mühe unterstützen konnte?

Selbst von den Verfahrenspflegern werden meist die Standpunkte der Erwachsenen verhandelt, das Jugendamt vergisst seine Aufgabe, sich für die Kinder einzusetzen und erlaubt auch den Pflegeeltern nicht, dies zu tun.

Mit freundlichen Grüssen

gez. Dr. Johannes Rupp (Vorsitzender)
gez. Angela Rupp (Schriftführerin)

 

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DEUTSCHER BUNDESTAG
Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder

3. März 2004

An
PFAD für Kinder
Landesverband RheinlandPfalz e. V.
Herrn Johannes Rupp
Frau Angela Rupp
Siedlerstraße 21

76865 Rohrbach

Sehr geehrte Frau Rupp, seht geehrter Herr Rupp,

die Vorsitzende der Kinderkommission des Bundestages, Frau Ingrid Fischbach, MdB, dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 15, Februar 2003, mit dem Sie auf die
Situation von Pflegekindern aufmerksam, machen. Frau Fischbach hat mich gebeten,
Ihnen zu antworten.

Im November des letzten Jahres hatte sich bereits der Landesverband PFAD von BadenWürttemberg an die Kinderkommission des Deutschen Bundestages gewandt. Zu dieser Eingabe hat die Bundesministerin für Familie, Senioren Frauen und Jugend, Renate Schmidt, am 8. Januar 2004 unter grundsätzlichen Aspekten Stellung genommen. Aus dieser Stellungnahme, die ich Ihnen als Anlage zur Kenntnis übersende, wird deutlich, dass das Kindeswohl im Kindschafts, Familien und Sorgerecht eine zentrale Bedeutung besitzt, die in der Gesetzgebung und auch in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechend zum Ausdruck kommt. Die Ministerin weist aber auch auf die letztlich unlösbaren Probleme hin, die mit der Auslegung und Anwendung solch unbestimmter Rechtsbegriffe verbunden sind. Hieraus folgt, dass die Verantwortung für kindeswohlgerechte Einzelentscheidungen immer nur bei den Jugendämtern und Familiengerichten liegen kann.

Im übrigen kann ich leider nur darauf hinweisen, dass die Kinderkommission des Deutschen Bundestages nicht befugt ist, einzelne Sorgerechtsentscheidungen zu überprüfen. Als Gremium des Parlaments kann die Kinderkommission immer nur generelle kinderpolitische Gesichtspunkte im Auge behalten und  unter Umständen in Zusammenarbeit mit dem Petitionsausschuss prüfen, ob Änderungsbedarf an der bestehenden Gesetzeslage besteht. Ich bitte daher um Verständnis, dass sich die Kinderkommission zu den von Ihnen vorgetragenen Einzelfallentscheidungen nicht äußern kann.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Monika Jantsch

 

 

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