FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2005

 

Regenbogenfamilien – pluralistische Verirrung
oder Aufbruch zu neuen Ufern?

von Stephanie Nordt

 

Stephanie Nordt ist Diplom-Sozialpädagogin und arbeitet als freiberufliche Bildungsreferentin und Beraterin in den Bereichen Gender Mainstreaming, Gendertraining, Diversity-Training und Antidiskriminierung. Zur Zeit absolviert sie den postgradualen berufsqualifizierenden Zusatzstudiengang Gender-Kompetenz an der Freien Universität Berlin.

 

Sollten Lesben und Schwule Kinder haben dürfen? Die Meinungen darüber gehen weit auseinander, gleichzeitig weiß man sehr wenig über die Situation von Kindern in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften. Neben dem normativen Familienbild, das als Messlatte oft unhinterfragt über solchen Diskussionen schwebt, wird die Tatsache übersehen, dass gleichgeschlechtliche Familienkonstellationen keine Zukunftsmusik sind, sondern in der Realität bereits vielfach und vielfältig gelebt werden.

Unbekannt ist, wie viele Kinder lesbische bzw. schwule Eltern haben, wie viele von den Kindern bei diesen leben und in welchen Familienzusammensetzungen. Es fehlt an grundlegenden statistischen Informationen auch in den USA, obwohl es dort die meisten Studien zu diesem Thema gibt. Die Zahlen in Deutschland schwanken zwischen den vom Mikrozensus 2001 ermittelten 30.000 und den von Lähnemann und Fthenakis/Ladwig geschätzten ein bis zwei Millionen Kindern, die eine lesbische Mutter oder einen schwulen Vater haben. Ebenfalls unspezifisch sind die Informationen darüber wie die Elternschaft der Kinder begründet ist, also das Ausmaß und Verhältnis von biologischer, sozialer und Co-Elternschaft. Zur Zeit stammen die meisten Kinder aus einer heterosexuellen Beziehung eines Elternteils. Adoption durch eine Einzelperson, Pflegeelternschaft oder Insemination bilden im Moment noch den weitaus kleineren Anteil von Elternschaften.

Im deutschen Sprachraum hat sich seit einigen Jahren der Begriff „Regenbogenfamilien“ etabliert – hergeleitet von der Regenbogenfahne, dem internationalen Symbol lesbisch-schwuler Emanzipationsbewegungen. Dieser schillernde Begriff klingt optimistisch gemessen an der Tatsache, dass diese Familien in der Politik und in den Sozialwissenschaften nur vereinzelt oder gar nicht wahrgenommen werden. Entsprechend dürftig sind der Forschungsstand und die Quellenlage zu Familienformen jenseits üblicher heteronormativer Modelle. Ein theoretisches Problem ist zudem das unzureichende Verständnis darüber, was sexuelle Orientierung in ihrer Vieldeutigkeit, Veränderlichkeit und Vielfältigkeit bezeichnet. Dies trifft zwar ebenso für die heterosexuelle Orientierung zu, nur wird diese als Norm vorausgesetzt und deshalb nicht infrage gestellt. Wer käme schon auf die Idee, einen heterosexuellen Ehemann zu fragen, ob er schon immer Frauen geliebt habe oder wie er zu seinem Kind käme? Das Konzept heterosexueller Elternschaft ist so tief in unserer Kulturgeschichte verwurzelt, dass der Gedanke an lesbische Mütter und schwule Väter für die meisten Menschen kaum greifbar ist – in der Regel kommt er gar nicht erst auf.

Lesben und Schwule befinden sich zur Zeit in einer historischen Übergangsphase. Zu keinem anderen Zeitpunkt in der Geschichte war es ihnen möglich, ihre Lebensform so offen und uneingeschränkt zu zeigen. Gleichzeitig wirkt die lange und gewaltsame Diskriminierungs- und Leidensgeschichte homosexueller Menschen immer noch nach. In den letzten hundertfünfzig Jahren wurden sie in Deutschland zu Kriminellen, Perversen, körperlich und geistig Kranken, zu Verfolgten des Nationalsozialismus und zu Unterdrückten und Gedemütigten der Nachkriegsära gemacht. Erst die lesbisch-schwule Emanzipationsbewegung der 1970er Jahre brachte entscheidende positive Veränderungen. Seitdem sind „wir“ dem Ziel von rechtlicher Gleichstellung und gesellschaftlicher Akzeptanz ein ganzes Stück näher gekommen.

Allerdings dürfen eine lesbische Fernseh-Kommissarin oder ein schwuler Bürgermeister nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass lesbische Frauen und schwule Männer in vielen Bereichen ihres Lebens immer noch ausgegrenzt und benachteiligt werden. Die Diskriminierungen beschränken sich nicht nur auf ihr soziales und privates Umfeld, sondern finden sich auch auf struktureller und institutioneller Ebene, vor allem im Bereich der Elternschafts- und Partnerschaftsrechte. Viele Lesben und Schwule entscheiden sich, ihre Lebensform zu verheimlichen.

Analog zu den gesellschaftlichen Veränderungen befinden sich die Eltern in Regenbogenfamilien ebenfalls in einer Übergangsphase. Ihre Elternschaft liegt zumeist in einer heterosexuellen ehelichen oder nichtehelichen Beziehung begründet, die aufgelöst wurde, bevor oder nachdem sie ihr Coming-Out hatten. Im Zuge fortschreitender sozialer Gleichstellung dürften sich künftig weniger Lesben und Schwule in heterosexuelle Beziehungen begeben, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

Seit dem 1.8.2001 haben gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit, eine Eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Die sogenannte Homo-Ehe ist das Ergebnis einer lesbisch-schwulen Bürgerrechtsbewegung. Sie wird von vielen Lesben und Schwulen in Deutschland abgelehnt, da sie sich nicht nur im volksmündlichen Sinne an den Normen und Werten der bürgerlichen Ehe orientiert. Anders als bspw. in Frankreich oder den Niederlanden kann die Eingetragene Lebenspartnerschaft ausschließlich von homosexuellen Paaren in Anspruch genommen werden. Sicherlich befriedigt sie einigen lesbischen und schwulen Paaren ihre Sehnsucht nach „Normalität“. Insgesamt gehen Lesben und Schwule vergleichsweise selten aufs Standesamt, um sich zu verpartnern.

In Schweden haben die Reformen in bezug auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften zwar nicht zum erwarteten Ansturm auf die Standesämter geführt, wohl aber zu einem lesbisch-schwulen Babyboom, der zu etwa 60.000 Kindern von lesbischen und schwulen Paaren geführt haben soll (Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes NRW, 2000:7).

Zu gelebten gleichgeschlechtlichen Familienkonstellationen fehlt es in Deutschland bisher noch an empirischer soziologischer Forschung. Allerdings wird derzeit an der Ludwig-Maximilians-Universität München die erste empirische Studie mit lesbischen Müttern und schwulen Vätern und ihren Kindern durchgeführt. Untersucht werden soll der Umgang der Kinder mit Diskriminierungserfahrungen.

Lela Lähnemann, Leiterin des Fachbereichs für gleichgeschlechtliche Lebensweisen bei der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport, unternahm vor zwei Jahren den Versuch verschiedene Konstellationen von Regenbogenfamilien zu systematisieren. Dafür zog sie ausschließlich Familien heran, die ihr bis dato in der eigenen Arbeit begegnet waren und identifizierte 16 unterschiedliche Zusammensetzungen, die sie vier Kategorien zuordnete. Einige Beispiele sollen hier exemplarisch genannt werden:

Die erste Kategorie umfasst Zusammenstellungen, in denen sich die rechtliche und finanzielle Situation der Eltern nicht von der vergleichbarer heterosexueller Eltern unterscheidet. Dazu gehören u.a. lesbische Mütter, die allein sorgeberechtigt sind und ohne feste Partnerin leben oder schwule Väter, die verheiratet sind, keinen festen Partner haben und über das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindesmutter verfügen.

Eine zweite Kategorie besteht aus Gruppierungen, in denen der (Herkunfts-) Elternteil in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt und kein zweiter biologischer Elternteil vorhanden ist. Die Co-Eltern haben bezüglich der Kinder einige Rechte, die allerdings für eine gesetzliche und finanzielle Absicherung nicht ausreichen. Eingetragene LebenspartnerInnen sind – wie wir weiter unten noch sehen werden – zwei gesetzlichen Elternteilen bei weitem nicht gleichgestellt. Dazu zählen z.B. schwule Väter mit adoptierten Kindern oder lesbische Mütter, deren Kinder durch Adoption oder Insemination in die Familie kamen und deren Väter nicht aktenkundig sind.

Die dritte Kategorie bilden komplexe Konstellationen mit mehr als zwei Bezugspersonen. Sie sind finanziell und rechtlich nur unzureichend abgesichert. Hierzu gehören bspw. lesbische Mütter, die vom Kindesvater getrennt leben, das gemeinsame Sorgerecht mit ihm haben und mit ihrer festen Partnerin in derselben oder einer anderen Wohnung leben. Dazu gehören auch schwule geschiedene Väter, die in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und das Umgangsrecht mit ihren Kindern haben oder zwei Lesben und zwei Schwule mit gemeinsam gezeugten Kindern.

Die vierte Kategorie bilden lesbische und schwule Pflegeeltern. Sie sind rechtlich und finanziell den vergleichbaren heterosexuellen Pflegeeltern gleichgestellt.

Gleichgeschlechtliche Paare – ob verpartnert oder nicht – bleiben vom Adoptionsrecht ausgeschlossen, mit Ausnahme der Stiefkindadoption, die seit dem 1.1.2005 in Bezug auf die leiblichen Kinder innerhalb der Eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich ist.

Die Zusammensetzung der Regenbogenfamilien ist entscheidend für ihre Lebensbedingungen. Nur in einigen Aspekten sind sie sowohl in ihrer rechtlichen Absicherung als auch der finanziellen Förderung vergleichbaren heterosexuellen Konstellationen gleichgestellt. Die bestehenden finanziellen Ungleichbehandlungen führen zu einem geringeren Familieneinkommen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz bringt trotzdem einige Verbesserungen für Regenbogenfamilien. Ein kleines Sorgerecht erlaubt den LebenspartnerInnen die Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes. Dazu zählen etwa die tägliche Betreuung und Versorgung, aber auch Alltagsfragen, die im schulischen oder berufsausbildenden Leben auftreten, sowie Entscheidungen, die die gewöhnliche medizinische Versorgung des Kindes betreffen. Das kleine Sorgerecht steht allerdings nur den PartnerInnen zu, die mit dem Kind zusammen leben. Bei Gefahr im Verzug sind die LebenspartnerInnen berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohle des Kindes notwendig sind. Dieses sogenannte Notsorgerecht greift dann, wenn dem Kind Schaden droht, falls nicht sofort gehandelt wird, wie z.B. bei dringender ärztlicher Behandlung.

Diese Regelungen und solche, die den Umgang nach einer Trennung und das Verbleiben im Falle des Ablebens regeln, gelten nur für LebenspartnerInnen, die mit dem sorgeberechtigten Elternteil eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen waren und in einem gemeinsamen Haushalt gelebt hatten. LebenspartnerInnen „ohne Trauschein“ haben keine rechtliche Absicherung ihrer sozialen Elternschaft. Beim Tod der Partnerin bzw. des Partners oder bei einer Trennung kommt es zu dramatischen Konsequenzen, wie in dem Fall einer Co-Mutter, die fünf Jahre lang den durch Insemination gezeugten Sohn ihrer Partnerin mit erzogen hat: Das Landesgericht Hamm urteilte am 5.9.2000, ihr nach der Trennung von ihrer Partnerin keinerlei Umgangsrecht einzuräumen, da sie nicht mit dem Kind verwandt sei.

Die politischen und gesellschaftlichen – teilweise sehr erregten – Debatten um den Gesetzentwurf für die eingetragene Lebenspartnerschaft haben bewiesen, dass es um die Akzeptanz von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen schlecht bestellt ist. Vor allem in den konservativen Lagern wurde die Norm der traditionellen Ehe und Familie wieder heraufbeschworen, die mit einer Abwertung gleichgeschlechtlicher Lebensformen einherging. Religiöse Vertreter verurteilten Lesben und Schwule erneut als bemitleidenswerte Sünderinnen und Sünder, die zwar ihrer mildtätigen Hilfe und Fürsorge bedürften, aber im „heiligen Bund der Ehe“ nichts zu suchen hätten. In den Argumentationen von PolitikerInnen spielen auch weltanschauliche und verfassungsrechtliche Argumente eine Rolle: der Staat habe allein die Verbindung von Mann und Frau besonders zu schützen und alle anderen seien ungleich zu behandeln. Was in der Abwertung von Lesben und Schwulen als nicht vollwertige Mitglieder der Gesellschaft mitschwingt, sind zumeist unausgesprochene Unterstellungen und Befürchtungen. Möglicherweise meldet sich die alte patriarchale Urangst wieder, dass der heterosexuelle Mann als Sozial- und Sexualwesen überflüssig werden könnte. Es gibt keine rationale Begründung dafür, weshalb heterosexuellen Familien etwas weggenommen würde, wenn Regenbogenfamilien die gleichen Rechte zugestanden würden, abgesehen von Verteilungskämpfen in Zeiten knapper Kassen.

Es gibt im wesentlichen drei zentrale Annahmen, die die Diskussionen um lesbische bzw. schwule Elternschaft dominieren:

Erstens werde die psychosexuelle Entwicklung des Kindes durch die gleichgeschlechtliche Orientierung der Eltern negativ beeinflusst. Dadurch könnten die Kinder selbst lesbisch bzw. schwul werden (was als negativ gewertet wird), keine adäquate Geschlechtsidentität oder ein abweichendes Geschlechterrollenverhalten entwickeln. Zweitens wirke sich der Lebensstil der Eltern negativ auf die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes aus, deshalb seien die Kinder anfälliger für die Entwicklung von Verhaltensproblemen oder psychischen Problemen. Und drittens hätten sie Schwierigkeiten in der Gestaltung und Aufrechterhaltung von sozialen Beziehungen, weil sie der Stigmatisierung und Ausgrenzung durch Gleichaltrige ausgesetzt seien.

Diesen Hypothesen liegt ein heteronormatives Familienbild zugrunde. Die Furcht um das Kindeswohl resultiert maßgeblich aus der Grundannahme, dass Kinder für ihre gesunde Entwicklung eine Mutter und einen Vater brauchen, die miteinander zusammen leben. Diese Vermutung disqualifiziert alle Familienmodelle, die dem Vater-Mutter-Kind(er)-Konzept nicht entsprechen. Solche Familien sind immer wieder den Vergleichen mit klassischen Familien- und Rollenkonzepten ausgesetzt, egal ob sie ihren Familienalltag mehr oder weniger in Anlehnung oder Abgrenzung zu diesem Konzept gestalten. Ein gesellschaftliches und pädagogisches Problem ergibt sich dann, wenn die Nicht-Anwesenheit eines Elternteils immer wieder als Defizit vermittelt wird. Täglich erleben Kinder Situationen wie die im folgenden Zitat aus einer Kindersendung eines öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders vom März 2001:

„Der Moderator fragt den siebenjährigen Thomas zum Thema Umweltschutz: ‚Wenn dein Papa das Auto wäscht, soll er das auf der Straße oder in der Waschanlage machen?’
Thomas: ‚Wir haben kein Auto’ (etwas leiser): ‚Wir haben keinen Papa.’
Moderator: ‚Oh, das ist aber schade!”1

Die Botschaft ist eindeutig: Kinder, die nicht der heterosexuellen, auf geschlechterstereotyper Rollenverteilung basierenden Vater-Mutter-Kind-Familie angehören, sind bemitleidenswert. Ihnen fehlt etwas.

Ausgenommen der Stigmatisierung, entbehren alle Behauptungen und Befürchtungen der wissenschaftlichen Grundlage und empirischer Nachweise. Die fachlichen Meinungen darüber, ob ein Kind für seine psychosoziale Entwicklung Mutter und Vater braucht, gehen weit auseinander. Eine „Analyse zum Forschungsstand“ vom Institut für Psychologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München von 2000 fasste die Ergebnisse von 88 wissenschaftlichen Untersuchungen zum Thema lesbische Mütter, schwule Väter und deren Kinder zusammen. Der Tenor lautet, Kinder aus Regenbogenfamilien entwickeln sich genauso häufig homo- oder heterosexuell und Lesben und Schwule können genauso gut Kinder erziehen wie Heterosexuelle. Der einzige gravierende Unterschied ist die fehlende Akzeptanz durch die soziale Umwelt und die daraus resultierenden Probleme, mit denen sie mehr oder weniger von außen konfrontiert werden. Schwierigkeiten mit der Lebensweise ihrer Eltern haben die befragten Kinder nicht.

Die amerikanischen SoziologInnen Stacey und Biblarz von der University of Southern California kamen zu einem ähnlichen Ergebnis. 2001 reanalysierten sie insgesamt 21 amerikanische Studien zu Auswirkungen gleichgeschlechtlicher Lebensweisen von Eltern auf ihre Kinder. Im Hinblick auf Verhaltens- und Entwicklungsstörungen weisen weder die Eltern noch die Kinder Unterschiede zu den Kontrollpersonen auf. Zudem orientieren sich die Kinder und Jugendlichen genauso häufig heterosexuell. Allerdings sind sie offener gegenüber Homosexualität und möglichen eigenen gleichgeschlechtlichen Erfahrungen, ohne deshalb selbst lesbisch oder schwul zu sein. Sie scheinen ihre sexuelle Orientierung reflektierter zu erleben. Nicht die sexuelle Orientierung sondern die Geschlechtszugehörigkeit der Eltern scheint auf Einstellungen und Verhalten der Kinder zu wirken. Vor allem Kinder von zwei Frauen weisen weniger geschlechtstypisches Verhalten auf als Kinder heterosexueller Eltern.

Kinder aus Regenbogenfamilien unterliegen Diskriminierungen und Stigmatisierungen durch ihre soziale Umwelt. Hierzu gehören die familienrechtlichen und politisch-rhetorischen Diskriminierungen ebenso wie Stigmatisierungen, vor allem durch ihre Peergroups, unter denen sie nachweislich leiden. Gerade während der Pubertät verbergen sie deshalb häufig die Lebensweise ihrer Eltern. Allerdings scheinen die Kinder den Stigmatisierungen mit einer erstaunlichen psychischen Stärke zu begegnen.

Die ersten Zwischenergebnisse zum derzeitigen Forschungsstand über Kinder in Regenbogenfamilien weisen methodisch und inhaltlich einige Mängel auf, die es bei der Bewertung zu berücksichtigen gilt. Die durchgeführten Studien wurden zumeist von BefürworterInnen der rechtlichen Gleichstellung durchgeführt. In der Regel stellen sie Vergleiche zwischen Regenbogenfamilien und heterosexuellen Familien an und kommen zu dem Ergebnis, dass es keine Unterschiede gibt und falls doch, dann stets in der Ausprägung, homosexuelle Mütter und Väter wären die besseren Eltern.

Damit orientieren sich die Untersuchungen an heterosexueller Elternschaft als Bezugsgröße und untersuchen, ob lesbische bzw. schwule Eltern und ihre Kinder dieser gerecht werden. Diese vergleichende Herangehensweise vermittelt den Eindruck, dass Unterschiede grundsätzlich auf Defizite verweisen. Diese Unterschiede sind aber nicht zwangsläufig Defizite, sondern möglicherweise Unterschiede aufgrund sozialer Vorurteile, politischer Unterlassungen oder einfach solche Unterschiede, die eine moderne, demokratische Gesellschaft auch bei anderen respektiert und schützt.

Die Formen der Diskriminierung, die lesbische Mütter, schwule Väter und ihre Kinder erfahren, sind vielfältig und teilweise geschlechtsspezifisch. Beiden Gruppen wird häufig nachgesagt, sie sind eher psychisch labil als heterosexuelle Menschen. Die Herabsetzungen können sowohl individueller als auch struktureller und institutioneller Art sein.

Frauen, die sich aufgrund ihres Coming-Out vom Partner trennen, erfahren häufig Beschimpfungen und Drohungen, aber auch körperliche und psychische Gewalt durch den ehemaligen Partner oder Ehemann. Eltern und Schwiegereltern reagieren oftmals mit Ablehnung, Kontaktabbruch und Versuchen, der Mutter das Sorgerecht für die Kinder streitig zu machen. Hinzu kommen Vorurteile gegenüber der lesbischen Lebensweise. Offen lebende lesbische Mütter erfahren Ausgrenzung und Diskriminierung oft subtil. Die Freundinnen und Freunde der Kinder dürfen plötzlich nicht mehr zu Besuch kommen. Kindergärten, Schulen und Freizeiteinrichtungen geben ausschließlich heterosexuelle Familienleitbilder vor und vermitteln den Kindern so den Eindruck, dass ihre Lebensform nicht gleichwertig ist (Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport, 1997:16ff). Teilweise wird noch immer mit pädagogischen Materialien gearbeitet, die Homosexualität als Devianz oder psychische Störung behandeln (Ganguly, 2002). Zwar gibt es mittlerweile Materialien, Bücher und Filme, die auch andere Familienmodelle gleichberechtigt darstellen, nur werden diese in Kitas, Schulen und Freizeiteinrichtungen selten eingesetzt (Ganguly, 2002; Pah & Schat, 1994; Willhoite, 1996).

Wenige schwule Väter bemühen sich bei Scheidungen um das Sorgerecht für ihre Kinder. Darin scheinen sie sich von heterosexuellen Männern nicht merklich zu unterscheiden. Allerdings haben sie bei Auseinandersetzungen um das Umgangsrecht – im Falle einer offenen schwulen Lebensweise – mit Vorurteilen zu kämpfen. Ihnen wird Promiskuität und Pädophilie unterstellt, was die Gefahr des sexuellen Missbrauchs heraufbeschwöre.

Kinder von schwulen Vätern oder lesbischen Müttern – egal ob sie bei ihnen leben oder sie nur am Wochenende besuchen – erfahren tagtäglich in der Schule und in der Freizeit, dass ihre Familienform nicht wahrgenommen wird.

Die real erlebten, aber auch schon befürchtete Diskriminierungen, haben Auswirkungen auf die Lebenssituation lesbischer Mütter, schwuler Väter und ihrer Kinder. Die Angst vor Benachteiligungen lässt einen erheblichen Teil der Eltern versteckt leben und viele Kinder über die sexuelle Orientierung ihrer Eltern schweigen. Diese Ängste beziehen sich u.a. auf den Verlust des Sorge- oder Umgangsrechts und des Arbeitsplatzes, die Ausgrenzung durch die Herkunftsfamilie, die NachbarInnen und FreundInnen. Eltern geben ihre Lebensform häufig bei pädagogischen Einrichtungen nicht bekannt, um das Kind vor Benachteiligungen zu schützen oder um es vor der Überforderung zu bewahren, für die Lebensweise der Eltern einstehen zu müssen. Diskriminierung wird von den Eltern oft darüber empfunden, dass in den wenigsten Bildungseinrichtungen eine angemessene Aufklärung über gleichgeschlechtliche Lebensweisen erfolgt (Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport, 1997).

Übermäßige Verleugnungen erhöhen das Risiko psychischer und psychosomatischer Belastungen, die Krisen und neue Trennungen nach sich ziehen können. Die Auswirkungen auf die Kinder sind nur unzureichend bekannt. Da die Kinder derzeit zum größten Teil aus einer heterosexuellen Beziehung kommen, kann nicht eindeutig unterschieden werden zwischen dem Einfluss der sexuellen Orientierung der Eltern auf das Kind und dem Einfluss anderer Faktoren wie Trennung, Scheidung oder neue PartnerInnen. Es ist anzunehmen, dass auch das Verleugnen und der manchmal lange, oft konfliktbeladene Weg des Coming-Out der Eltern oder die sozialen Folgen der Stigmatisierung negative Auswirkungen haben können.

Ein unerfüllter Kinderwunsch kann eine starke psychische Belastung darstellen. Lesbische Paare, die ein Kind adoptieren wollen oder eine künstliche Befruchtung wünschen sind deshalb auf Einzeladoption oder Selbstinsemination durch private Beschaffung von Sperma oder gezielte heterosexuelle Kontakte angewiesen. Lesben und alleinstehende Frauen dürfen in der BRD auf legalem Wege keine heterologe Insemination, d.h. durch einen Samenspender, der weder Ehemann noch Partner ist, vornehmen. Sie sind deshalb auf einen privaten Spender angewiesen. Dies ist mit einem höheren gesundheitlichen Risiko verbunden, als dies bei Spenden von einer Samenbank der Fall ist. Hinzu kommen Unsicherheiten aufgrund nicht getroffener bzw. rechtlich nicht möglicher Absprachen. Bei Samenspenden von einer ausländischen Samenbank entstehen hohe Kosten und zeitliche Belastungen, etwa durch wiederholte Reisen in die Niederlande. Das Gefühl und die Befürchtung, sich in einer gesetzlichen Grauzone zu bewegen, stellt eine zusätzliche psychische Belastung dar.

Nun ist es um die Situation von Regenbogenfamilien nicht nur düster bestellt. Wenn auch noch vereinzelt, werden Lesben und Schwule mit Kindern inzwischen auf fachlicher und politischer Ebene wahrgenommen. Der 11. Kinder- und Jugendbericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend vom Februar 2002 hat homosexuelle Paare mit Kindern explizit als Familienform benannt. Die Berliner Senatsverwaltung mit ihrem Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen arbeitet seit Anfang der 1990er Jahre zu diesem Thema und hat bereits zwei Broschüren veröffentlicht und eine Fachtagung zu Regenbogenfamilien veranstaltet. Auch Ministerien einiger anderer Bundesländer veranstalten Informationsveranstaltungen dazu. Bundesweit entstehen immer mehr Vereine und Gruppen von und für Regenbogenfamilien.

„Familie ist, wo Kinder sind“ lautete der Titel der Regierungserklärung zur Familienpolitik, die Bundeskanzler Gerhard Schröder im April 2002 vor dem Deutschen Bundestag abgab. Darin beschreibt der Kanzler Familien als einen Ort, „wo die Menschen zusammenleben und wo sie sich wohlfühlen, wo sie Geborgenheit finden, wo Vertrauen herrscht“ und verspricht gleich im Anschluss „Familien in ihren vielfältigen Formen“ zu fördern und zu unterstützen. Bislang hat er keinen Einsatz gezeigt, Regenbogenfamilien den familienrechtlichen Schutz unserer Verfassung zuzusprechen.

Das heteronormative Familienverständnis, mit der ihm zugrundeliegenden Differenzierung nach Generationen (Eltern mit Kindern) und Geschlecht (Mann mit Frau), bildet nach wie vor die dominante Bezugsgröße familialen Zusammenlebens. Lesben und Schwule mit Kindern sprengen konservative Moralkonventionen des Familiären, denn kulturelle Gewissheiten über Geschlecht, Sexualität, Ehe und Elternschaft stehen zur Disposition. Durch den Monopolanspruch der traditionellen Ehe und Familie, wie er sich exemplarisch in den politischen und gesellschaftlichen Debatten um die eingetragene Lebenspartnerschaft gezeigt hat, geraten Regenbogenfamilien in einen permanenten Rechtfertigungsdruck. Sie werden als unvollständig, abweichend, defizitär oder dysfunktional abgetan und diskriminiert. In bezug auf die soziale Akzeptanz ihres Zusammenlebens und die Diskriminierungserfahrungen unterscheiden sie sich offenkundig von heterosexuellen Familienformen.

Es gibt keine sachlich oder fachlich überzeugenden Begründungen für die institutionelle Diskriminierung von Regenbogenfamilien. Alle Befürchtungen und Behauptungen in bezug auf das Wohl des Kindes und der Fähigkeit von Lesben und Schwulen zur Elternschaft entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage und empirischer Nachweise – ausgenommen der erfahrenen Stigmatisierungen und Diskriminierungen. Die Ergebnisse von Studien in Deutschland und auch in den USA belegen, dass die Kinder nicht unter der Homosexualität ihrer Eltern leiden, sondern unter den Reaktionen ihrer Umwelt. Homosexuelle Mütter und Väter per se sind keine „schlechten“ Eltern und ihre Kinder nehmen nicht per se Schaden in ihrer Entwicklung.

Die Argumente gegen das Zusammenleben und die Gleichstellung von Regenbogenfamilien stützen sich auf ideologisch begründete und vorurteilsbehaftete Annahmen, Meinungen und Haltungen. Sie geben folglich mehr Auskunft über die mit dem Thema verbundenen Befürchtungen und Urängste der Absender als über die Fähigkeiten und Lebenssituationen der Adressaten. Anstatt familiale Vielfalt als Qualitätsmerkmal demokratischer und moderner Gesellschaften anzuerkennen und wertzuschätzen, betrachten KritikerInnen sie als Bedrohung längst überkommener Werte und Normen.

Kinder und Jugendliche in Regenbogenfamilien erkennen früh, dass das Anderssein ein wichtiger Teil einer geliebten Person ist. Sie erkennen, dass es nicht den einen richtigen Weg im Leben gibt, denn ihre Eltern gehen ja einen, der nicht dem der Mehrheitsgesellschaft entspricht. Gleichzeitig erfahren sie, dass die Umwelt dem Anderssein oft feindlich oder verständnislos gegenübersteht und am liebsten nichts damit zu tun haben will. Sie erwerben folglich Kompetenzen, die immer wichtiger werden angesichts der Pluralisierung von Lebensformen.

Gesellschaftliche Vielfalt erfordert die Notwendigkeit, erfahrene Widersprüche und Mehrdeutigkeiten zu bewältigen. Deshalb kann es bei zukünftigen Untersuchungen nicht mehr darum gehen, den Fokus stets auf die Unterschiedslosigkeit von Regenbogenfamilien und heterosexuellen Familien zu legen. Diese Gleichmachung dürfte auf lange Sicht an der Realität vorbeigehen und auch politisch in die Irre führen.

Der Wandel familialer Strukturen und Beziehungen steht im Kontext umfassender gesellschaftlicher Veränderungen, die mit Pluralisierung und Individualisierung einhergehen. Diesen Prozessen auf der individuellen Ebene angemessen zu begegnen, hängt mit der Fähigkeit von Familien zusammen, ihre Strukturen erneuern und weiterentwickeln zu können. Es wird inzwischen kaum noch bezweifelt, dass das hierarchisch gegliederte Familiensystem der vorindustriellen Ära mit dem „pater familias“ an der Spitze nicht mehr zeitgemäß ist, auch wenn es weiterhin nachwirkt.

Kinder von lesbischen Müttern und schwulen Vätern brauchen in erster Linie die Akzeptanz ihrer Umwelt, sich u.U. auch anders entwickeln und verhalten zu können und zu dürfen als die Kinder von heterosexuellen Eltern. Dies setzt eine Familienpolitik – oder besser noch eine Lebensformenpolitik – voraus, die von den Bedürfnissen der zusammenlebenden Personen ausgeht und die Vielfalt ihrer Lebensformen berücksichtigt. Die meisten Menschen haben das Bedürfnis, eine qualitativ gute und auf Dauer angelegte Beziehung zu einem Partner bzw. einer Partnerin zu leben. Der Familienpsychologe Fthenakis argumentiert, dies sei nur möglich, „wenn ihnen die Freiheit gegeben wird, die strukturellen Bedingungen, unter denen sie eine solche Qualität von Beziehung erleben wollen, selbst gestalten zu können.“

Der Fokus bei der Thematisierung von Regenbogenfamilien sollte sich künftig weniger auf ihre vermeintlichen Defizite richten, sondern vielmehr auf die Risikofaktoren, die ihr Zusammenleben beeinträchtigen. Wer konsequent das Wohl von Eltern und Kindern in den Blick nimmt, wird nicht auf die Struktur, sondern auf die Qualität des familialen Zusammenlebens achten müssen. Möglicherweise gibt es von den Regenbogenfamilien einiges an demokratischem und partnerschaftlichem Familienverständnis zu lernen.
 

-----------

1zitiert nach Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales und Frauen/Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport (Hg.) 2001, S. 34.

Literatur und Dokumente:

BUBA, Hans-Peter und VASKOVICS, Lazlo A.: „Benachteiligung gleichgeschlechtlich orientierter Personen und Paare. Studie im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz.“ Köln 2001.

BUBECK, Ilona (Hg.): “Unser Stück vom Kuchen? Zehn Positionen gegen die Homo-Ehe.“ Berlin 2000.

EGGEN, Bernd: „Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften“ aus: Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften – Gegenwart und künftige Entwicklung. Praxis der Rechtspsychologie 2003, Heft 1, S. 25-44.

FTHENAKIS, Wassilios E.: Vortrag: „Hat Familie Zukunft? Neue Herausforderungen für Familienberatung, Familienbildung und Familienpolitik.“ Ansprache in der CSU-Klausurtagung am 11.01.2000. http://www.fthenakis.de/Vortrag_Arbeitstagung_2000-01-11.pdf. (Zugriff 13.03.2004)

FTHENAKIS, Wassilios E./ LADWIG, Arndt: “Homosexuelle Väter” in: Fthenakis, Wassilios.E./ Textor, M.R. (Hg.): Mutterschaft, Vaterschaft. Weinheim, Basel 2002, S. 129-154.

GANGULY, Dr. Martin: Gleichgeschlechtliche Lebensweisen als Thema im Schulunterricht. Eine didaktische Studie unter besonderer Berücksichtigung der humanistischen Lebenskunde. Berlin 2002.

GANGULY, Dr. Martin: Ganz normal anders – lesbisch, schwul, bi. Lebenskundesonderheft zur Integration gleichgeschlechtlicher Lebensweisen. Berlin 2002.

KREISKY, Eva: „’Paradise Lost’: Das patriarchalische Familienmodell in der Krise.“ http://evakreisky.at/onlinetexte/familie_kreisky.php (Zugriff 13.03.2004)

LÄHNEMANN, Lela: Vortrag: „Regenbogenfamilien“ zur Fachtagung „Ein Jahr Lebenspartnerschaftsgesetz“ am 17./18.8.2002. http://www.senbjs.berlin.de/gleichgeschlechtliche (Zugriff 14.02.2004)

LSVD – Lesben- und Schwulenverband Deutschland (Hg.): „Eingetragene Lebenspartnerschaft. LSVD Rechtsratgeber.“ Berlin, 2001.

LSVD – Lesben- und Schwulenverband Deutschland (Hg.): „Familienbuch.“ Berlin, 2002.

MINISTERIUM FÜR FRAUEN, JUGEND, FAMILIE UND GESUNDHEIT DES LANDES NORDHEIN-WESTFALEN (Hg.): „Lesben – Schwule – Kinder. Eine Analyse zum Forschungsstand“. Düsseldorf 2000.

PAH, Sylvia und SCHAT, Joke: Zusammengehören. Donna Vita 1994.

SENATSVERWALTUNG FÜR SCHULE, JUGEND UND SPORT (Hg.): „Lesben und Schwule mit Kindern – Kinder homosexueller Eltern.“ Dokumente lesbisch-schwuler Emanzipation 16. Berlin 1997.

SENATSVERWALTUNG FÜR ARBEIT, SOZIALES UND FRAUEN/ SENATSVERWALTUNG FÜR SCHULE, JUGEND UND SPORT (Hg.): „Regenbogenfamilien. Wenn Eltern lesbisch, schwul, bi- oder transsexuell sind.“ Berlin, 2001.

STACEY, JUDITH/ BIBLARZ, TIMOTHY J.: “(How) Does The Sexual Orientation Of Parents Matter?” in:American Sociological Review: 2001, VOL.66 (April:159-183).
http://www.e-noah.net/ASA/MO/articles/stacey.pdf (Zugriff 13.3.2004)

STATISTISCHES BUNDESAMT (Hg.): „Leben und Arbeiten in Deutschland – Mikrozensus 2001“. Statement von Präsident Johann Hahlen. Pressemitteilung vom 3. Mai 2002. http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2002/p1531024.htm (Zugriff 17.01.2004)

STATISTISCHES BUNDESAMT (Hg.): „Leben und Arbeiten in Deutschland – Ergebnisse des Mikrozensus 2002“. Wiesbaden 2003. http://www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2003/Mikrozensus_2002.pdf (Zugriff 20.3.2004)

WILLHOITE, Michael: Papas Freund. Magnus-Medien Verlag 1996.

 

 

[AGSP] [Aufgaben / Mitarbeiter] [Aktivitäten] [Veröffentlichungen] [Suchhilfen] [FORUM] [Magazin] [JG 2011 +] [JG 2010] [JG 2009] [JG 2008] [JG 2007] [JG 2006] [JG 2005] [JG 2004] [JG 2003] [JG 2002] [JG 2001] [JG 2000] [Sachgebiete] [Intern] [Buchbestellung] [Kontakte] [Impressum]

[Haftungsausschluss]

[Buchempfehlungen] [zu den Jahrgängen]

Google
  Web www.agsp.de   

 

 

 

 

 

simyo - Einfach mobil telefonieren!

 


 

Google
Web www.agsp.de

 

Anzeigen

 

 

 

 


www.ink-paradies.de  -  Einfach preiswert drucken