FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2005

 

Änderungsempfehlung (Entwurf)

der Bundesarbeitsgemeinschaft für Kinder in Adoptiv- und Pflegefamilien (BAG-AKiP)
des PAN Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V. in der BAG-AKiP
 des PFAD-Niedersachsen e.V. in der BAG-AKiP
des LV der Pflege- und Adoptivfamilien Sachsen-Anhalt e.V. in der BAG-AKiP
des PFAD-Sachsen e.V. in der BAG-AKiP
des PFAD-Thüringen e.V. in der BAG-AKiP
des PFAD für Kinder Bayreuth e.V. in der BAG-AKiP
des WIR Bremen e.V. in der BAG-AKiP
des Landesverbandes Schleswig-Holstein in der BAG-AKiP
des Berliner Aktivverbundes Pflegeeltern für Pflegekinder in der BAG-AKiP
des Friedrichs-Stifts der Königin Luise von Preußen
und der Arbeitsgemeinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)

zu § 8a SGB VIII E

(die Änderungsvorschläge sind kursiv gesetzt)

 

§ 8a - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Werden dem Jugendamt konkrete Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es diesen unverzüglich nachzugehen und das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personenberechtigten einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. Sprechen die Anhaltspunkte für Vernachlässigung, Mißhandlung oder sexuellen Mißbrauch, ist die Polizei zu verständigen.

Begründung:
Das Adjektiv 'gewichtige' vor 'Anhaltspunkte' im Gesetzesentwurf ist so unbestimmt, daß es schwach motivierten Jugendamtsmitarbeitern genügend Raum bietet, die gegebenen Anhaltspunkte für 'nicht gewichtig' zu erklären. Es wurde deshalb in unserer Empfehlung gestrichen. Da aber nicht jede warnende Mitteilung (z.B. die Mutter habe eine außereheliche Beziehung oder sie gehe jeden Sonnabend in die Disco) ein konkreter Hinweis auf eine Gefährdung des Kindeswohls ist, wurde stattdessen das Adjektiv 'konkret' eingeführt.

Der Zwischenschritt 'so hat es diesen unverzüglich nachzugehen' muß explizit geboten werden, weil gerade der Verzicht darauf in vielen einschlägigen Fällen die eigentliche Ursache für jugendamtliche Untätigkeit und die desaströsen Folgen war. Der Deutsche Städtetag dringt in seinen Empfehlungen vom 1. 4. 03 sogar auf einen unverzüglichen Hausbesuch und notfalls auf Hinzuziehung der Polizei, wenn dieser verweigert wird.

Der Zusatz 'Sprechen die Anhaltspunkte für Vernachlässigung, Mißhandlung oder sexuellen Mißbrauch, so ist die Polizei zu verständigen' ist berechtigt, da es sich hier um Straftaten handelt, und notwendig, wenn das Jugendamt von eigenen ordnungspolizeilichen Aktivitäten freigehalten werden soll. Ohne diesen Zusatz würde die alte unzureichende Rechtslage zwar verdeutlicht, aber kaum geändert.

 

 

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