FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2005

 

Vorschlag der AGSP

zum Schutz der Kinder vor Vernachlässigung

 

Veranlaßt durch die tragischen Vernachlässigungsfälle der letzten Jahre und die Spitzenposition Berlins in der kriminalpolizeilichen Vernachlässigtenstatistik, hat die Berliner CDU die Einführung kinderärztlicher Pflichtuntersuchungen vorgeschlagen. Die SPD befindet sich noch in Diskussion dazu. Die jugendpolitische Sprecherin der Berliner SPD hat sich aber schon unter Berufung auf verfassungsrechtliche Bedenken dagegen festgelegt. In Anbetracht des klaren Verfassungsauftrages des Art. 6 GG, der dem Staat ein Wächteramt zum Schutz der Kinder vor Verwahrlosung auferlegt, halten wir diese Bedenken für verfehlt, wollen aber hier einen Vorschlag zur Diskussion stellen,    der jene Problematik umgeht.

Unser Vorschlag knüpft an die Aufgabenstellung des staatlichen Erziehungsgeldes an. Das Erziehungsgeld wird gewährt, damit diejenigen Eltern, die auf Berufstätigkeit verzichten, um sich der Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu widmen, dafür eine partielle Entschädigung erhalten. Sachliche Voraussetzung ist natürlich, daß die Eltern zur Pflege und Erziehung überhaupt fähig sind. Es wäre also durchaus logisch und konsequent, die Zahlung des Erziehungsgeldes von der Erziehungsfähigkeit abhängig zu machen, so wie etwa die Beschulung von der Schulfähigkeit und deren obligatorischer Überprüfung abhängig gemacht wird.

Sollten sich nach dem Antrag auf Erziehungsgeld aus einem obligatorischen Hausbesuch des Gesundheitsamts oder aus anderen Informationsquellen Bedenken bzgl. der Erziehungsfähigkeit der Antragsteller ergeben, werden diese von einem Expertenteam nach dem vom Deutschen Städtetag im April 2003 empfohlenen Verfahren überprüft. Entweder es weist die Zweifel als unbegründet zurück, dann steht der Zahlung des Erziehungsgeldes nichts im Wege, oder es bestätigt die Zweifel und erkennt eine Gefährdung des Kindeswohls, dann werden den Eltern ambulante Hilfen mit dem Ziel angeboten, die Mängel in der Erziehungsfähigkeit zu beheben. Wenn diese Hilfen angenommen werden und fruchten, wird das Erziehungsgeld trotz noch vorhandener Mängel weitergezahlt. Werden die Hilfen nicht angenommen, wird die Zahlung des Erziehungsgeldes eingestellt und dem Familiengericht die Herausnahme des Kindes wegen Gefährdung des Kindeswohls empfohlen. Wenn die Hilfen angenommen werden, aber nicht zum gewünschten Erfolg führen, wird die Zahlung des Erziehungsgeldes schließlich ebenfalls eingestellt und die Herausnahme des Kindes w.o. eingeleitet.

Unser Vorschlag folgt dem allgemeinen Prinzip des Förderns und Forderns, entspricht dem gesetzlichen Wächteramt des Staates, und seine Realisierung würde vielen vernachlässigten Kindern das Leben retten bzw. vor schweren körperlichen und seelischen Schäden bewahren.

Über Stellungnahmen zu diesem Vorschlag würden wir uns freuen.

 

RA Soz.-Päd. grad. Gudrun Eberhard
Prof. Dr. Kurt Eberhard
Dipl. Soz.-Päd.-Arb. Christoph Malter

 

 

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