Die zuständigen Mitglieder der Landesregierung, deren nachgeordnete Einrichtungen und die kommunalen Spitzenverbnde werden ihr Wirken darauf ausrichten, Fälle der Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung nach Möglichkeit zu verhindern. Bei ihrem Wunsch, im Hinblick auf dieses Ziel gemeinsame Manahmen und Strukturen zu entwickeln, werden sie von dem gemeinsamen Gedanken des Kinderschutzes geleitet.
Die Unterzeichnenden sehen in der nachfolgenden Empfehlung zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung sowie bei entsprechenden Verdachtsfällen eine Grundlage für die Arbeit des Kinderschutzes. Sie empfehlen auf dieser Grundlage die Verstärkung der Kooperation und die Erarbeitung örtlicher oder regionaler Konzeptionen. Die Verantwortung der verschiedenen im Bereich des Kinderschutzes tätigen Behrden und Gerichte für die konkrete Ausgestaltung ihrer Arbeit bleibt hiervon unberührt.
Es besteht Übereinstimmung, dass der vom Gesetzgeber in besonderer Weise an die Jugendämter gerichtete Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung von diesen nur wirksam erfüllt werden kann, wenn sich auch die anderen Aufgabenträger gleichermaßen verbindlich an der Umsetzung der Empfehlung beteiligen.
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