FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2007

 

Stellungnahme des Landesverbandes
zu den Empfehlungen des Landes Sachsen-Anhalt
zum Pflegekinderwesen

 

Detaillierte Stellungnahme des Landesverbandes der Pflege- und Adoptiveltern
zu den Empfehlungen des Landes


An
Ministerium für Gesundheit und Soziales
Herr Dr. Schunke, Herr Theißen
Turmschanzenstr. 25
39119 Magdeburg

Schönebeck, d. 20.02.07.2007


Sehr geehrter Herr Dr. Schunke, sehr geehrter Herr Theißen,

mit dem heutigen Datum bat ich Frau Ministerin Dr. G. Kuppe um einen Gesprächstermin betreffs der Empfehlung des Ministeriums und des Landesverwaltungsamtes. Ich hoffe sehr, dass es in Kürze ein Gespräch geben wird, da wir Pflegeeltern in Sachsen/Anhalt sehr bestürzt sind. Frau Ministerin habe ich nur kurz informiert und möchte Sie bitten, Frau Ministerin über den Inhalt meines Briefes an Sie zu informieren.

Allgemeines
In Sachsen/Anhalt hatten die Pflegeeltern über Jahre das Gefühl, vom Land Unterstützung zu erfahren. Auch wenn es immer wieder Forderungen nach Verbesserungen gab, wurde aber immer deutlich, dass Pflegeeltern als wichtiger Pfeiler in der Jugendhilfe gesehen wurden.

Pflegefamilien bieten ihren Pflegekindern einen geschützten familiären Rahmen und tun alles, um den kleinen Kinderseelen bei der Gesundung zu helfen.

Die Kinder, die in Pflegefamilien kommen, wurden mit den Jahren immer auffälliger und oft auch geschädigter. Pflegefamilien haben sich weitergebildet und oft zu echten Fachleuten entwickelt.

Alle diese positiven Entwicklungen kennen Sie, dazu brauche ich nichts weiter auszuführen.
Der Aspekt, dass wir nicht nur den Kindern gut tun, sondern auch der Gesellschaft – unserem Bundesland Sachsen/Anhalt – wurde anscheinend nicht immer deutlich.

Ich bin seit 1991 Pflegemutter. Im Durchschnitt gerechnet, hatte ich 3 Pflegekinder.
Hier eine kleine Rechnung, die mal deutlich machen soll, das wir auch in Punkto Finanzen wertvoll sind. Augenscheinlich soll wieder an uns gespart werden, was völlig unverständlich ist.

Pflegegeld je Monat: ca.700,- Euro
Kosten pro Jahr bei 3 Kindern: 25.200,-
Kosten, die in 16 Jahren aufgebracht werden müssten: 403.200,- Euro

Heimkosten je Monat: mind. 3000,- Euro
Kosten pro Jahr für 3 Kinder: 108.000,- Euro
Kosten, die in 16 Jahren aufgebracht werden müssten: mind. 1.728.000,- Euro

Wir sind eine Pflegefamilie, die immer eine gute Arbeit geleistet hat, den Kindern Liebe, Geborgenheit und Hilfestellung angedeihen ließ. Über Jahre haben 5 Kinder zeitgleich in unserer Familie gelebt, und dennoch konnten wir jedem gerecht werden. Wir sind stolz auf unsere Leistungen. Die heute erwachsenen Kinder kommen gern und fühlen sich auch jetzt als fester Bestandteil der Familie.

Ganz nebenbei haben wir - nur eine Familie von vielen - dem Land Sachsen/Anhalt mindestens 1.324.800,- Euro gespart.

Und solche Pflegefamilien, wie wir es sind, gibt es sehr viele in unserem Bundesland. Jede Pflegefamilie in Sachsen/Anhalt sollte stolz sein dürfen, auf das was sie leistet. Respekt vor der Arbeit, die sie leistet, statt Missachtung wäre hier angebracht. Sie sollten nicht immer wieder das Gefühl vermittelt bekommen, dass sie nicht anerkannt werden und man an ihnen ja wunderbar sparen kann.

Unsere Stellungnahme zu den Empfehlungen
Seit einigen Pflegefamilien der Inhalt der Empfehlung bekannt ist, steht unser Telefon nicht mehr still. Ich erlebe hier wütende Pflegeeltern, aber auch sehr traurige und vor allem enttäuschte Pflegeeltern. Wir als LV können jede Gefühlslage verstehen und stehen auch hinter den Pflegefamilien. In Sachsen/Anhalt haben wir immer das Gefühl gehabt, dass unser Sozialministerium zu achten weiß, was Pflegefamilien leisten. Wir waren davon überzeugt, dass wir mehr als nur Dienstleister sind. Nicht immer vermittelten die Jugendämter den Pflegefamilien dieses Gefühl, aber es besserte sich stetig. Pflegefamilien sollten immer als Partner gesehen werden, Partner in der Jugendhilfe.

Ich möchte im Folgenden auf einige Punkte der Empfehlung näher eingehen.
(Die blauen Abschnitte stammen aus der Empfehlung.)

Für das Land Sachsen-Anhalt hat die Arbeit der Pflegefamilien einen hohen Stellenwert. Deshalb hat es in den vergangenen Jahren verstärkt in die Qualitätsentwicklung des Pflegekindeswesens und in die Qualifizierung der Pflegeeltern investiert. Die daraus gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse wurden in einem Praxishandbuch zum Pflegekinderwesen zusammenfassend dargestellt.

Die Empfehlungen stehen nicht im Konsens mit dem Praxishandbuch. Wir fragen uns, warum zum einen viel Geld investiert wurde, um diese Qualitätsdiskussionen durchführen zu können und warum zum anderen viele engagierte Jugendamtsmitarbeiter, Ministeriumsmitarbeiter und Pflegeeltern Unmengen von Zeit aufgebracht haben, wenn jetzt eine Empfehlung - später sicher Richtlinie - erlassen wird, die mit dem Inhalt des Handbuches nicht konform geht. Wir sind mehr als enttäuscht darüber, denn für Pflegeeltern und den LV war das ehrenamtliche Zeit, die aufgebracht wurde, um das Pflegekinderwesen positiv zu beeinflussen.

Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetzes (KICK) am 1. Oktober 2005 wurde der Entwicklung eines sich zunehmend professionell gestaltenden und zum Teil sogar verberuflichten Pflegekinderwesen durch den Bundesgesetzgeber Rechnung getragen, indem Leistungen zu Unfall- und Alterssicherung Aufnahme fanden. Mit der in der Neufassung des § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII getroffenen Reglung umfassen die laufenden Leistungen an die Pflegeeltern nunmehr auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung und die hälftige Erstattung nachgewiesener Beiträge zu einer angemessenen Alterssicherung.

Wenn mit „zunehmend professionell gestaltenden“ gemeint ist, dass die Pflegeeltern, zumindest viele, sich permanent weiterbilden und damit sehr gut geschult sind, und somit den Bedürfnissen der Kinder immer besser Rechnung tragen können, wird dies von uns auch so gesehen. Mit dem Ausdruck „verberuflichtem Pflegekinderwesen“ haben wir Riesenprobleme. Pflegeeltern in Sachsen/Anhalt sind nicht verberuflicht und so hat es nach unserer Auffassung der Gesetzgeber auch nicht gemeint. Dazu wäre es erforderlich, dass wir einen Arbeitsvertrag hätten, renten- und krankenversichert wären und nicht nur eine Aufwandsentschädigung erhalten würden, sondern ein Gehalt, bzw. Lohn. Die Pflegeelternverbände kämpfen seit etlichen Jahren darum, eine Rentenabsicherung zu bekommen, da sie eben oft nicht berufstätig sind und ihre Aufgabe ernst nehmen, um den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden zu können.

Momentan versuchen wir, auf Bundesebene den Vorstoß der BGW zu stoppen, die auch plötzlich der Auffassung war, Pflegeeltern seien berufstätig und müssten sich nun dort versichern. Hier wird nun in den Empfehlungen dem zugespielt und unsere Arbeit diesbezüglich erschwert. Dies bedauern wir sehr.

Pflegefamilien sind ehrenamtlich tätig und erhalten lediglich eine kleine Aufwandsentschädigung, die in den allermeisten Fällen nicht für die Pflegeeltern bleibt, da sie zur Kostenabdeckung der Belange der Kinder eingesetzt werden muß, da Einmalbeihilfen unzureichend gewährt werden und das jetzige Pflegegeld oft zur Deckung der Kosten nicht ausreicht.

3.2 Anzahl der Pflegekinder
In eine Pflegefamilie sollen in der Regel nicht mehr als 1 höchstens 2 Kinder und Jugendliche als Pflegekinder Aufnahme finden. Bei der Entscheidung über die Unterbringung eines bzw. eines zweiten Pflegekindes sollte die Anzahl der in der Familie bereits lebenden eigenen Kinder und der Bedarf des/der Pflegekindes/er besondere Beachtung finden.

Hier wird eine Empfehlung ausgesprochen, die wir in keiner Weise nachvollziehen können.
Wie eingangs erwähnt, gab es eine lange Qualitätsdiskussion an der Mitarbeiter des Ministeriums, Jugendämter, das Landesjugendamt und Pflegeeltern beteiligt waren. Hier wurde das Handbuch für das Pflegekinderwesen erarbeitet. In diesem Handbuch steht geschrieben:
“.....In einer Pflegefamilie darf die Zahl der im Haushalt lebenden Kinder fünf nicht übersteigen......”
In eben dieser Diskussion waren auch wir als Pflegeeltern anwesend und wissen daher, dass auch „Großpflegefamilien“ sehr wohl ihren Platz im Pflegekinderwesen haben sollen, wenn es für die Pflegekinder die richtige Unterbringungsform ist und dort den Bedürfnissen des Kindes Rechnung getragen werden kann:

Aus der Erfahrung vieler Pflegeeltern und aber auch der Pflegekinder wissen wir, dass es oft für ein Pflegekind schwierig ist, in der Familie anzukommen, wenn es als Einzelpflegekind in der Pflegefamilie lebt. Es legt über Jahre seinen Status “Ich bin anders, keiner versteht mich, ich habe keinen, der nachvollziehen kann, wie es mir geht“ nicht ab. Oft gelingt dies erst, wenn ein zweites Pflegekind in die Familie kommt. Außerdem haben sich viele Pflegefamilien im Laufe der Jahre soweit weitergebildet, dass sie durchaus in der Lage sind, mehr als zwei Pflegekinder zu betreuen und all ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Diese Familien sind in diese Rolle hineingewachsen und haben ihr ganzes Leben darauf ausgerichtet. Viele Mütter haben bewußt auf eine Berufstätigkeit verzichtet und sich ganz auf die Rolle der Pflegemutter konzentriert. Viele haben sich entschieden, ihre eigene berufliche Weiterentwicklung aufzugeben, um eben diesen Kindern eine Zukunftschance zu geben. Diesen Familien nun zu erklären, dass sie in Zukunft nur noch für maximal 1-2 Pflegekinder sorgen dürfen, wird landesweit mit Unverständnis zur Kenntnis genommen.

Die Pflegeeltern empfinden dies als Missachtung ihrer geleisteten Arbeit. Sie fühlen sich missverstanden, und es macht sich starker Unmut breit. Es ist keiner Familie möglich, die Berufstätigkeit aufzugeben, um dann ein Pflegekind zu betreuen. Aber gerade diese Kinder brauchen, um in ihrer Entwicklung voranzukommen und um ihre Probleme zu bewältigen, die Bezugsperson, die ständig erreichbar ist und andere Kinder, um abgelenkt zu werden, sich kindgerecht mitteilen zu können und zu erleben, dass man Erwachsenen vertrauen kann.

Sachsen/Anhalt erhebt immer wieder den Anspruch, als kinderfreundliches Land zu gelten.
Warum bitte soll es dann nicht mehr möglich sein, dass eine Pflegefamilie, die in der Lage ist mehr als 1-2 Kindern zu helfen, dies auch zu tun ???

Meinen Sie, dass die Jugendämter bisher schlechte Arbeit geleistet haben, wenn sie in eine Familie mehrere Kinder untergebracht haben? Glauben Sie nicht, dass dort in den Teamberatungen dem Kind förderliche Entscheidungen getroffen wurden?
 
Großfamilien zu diskriminieren, ist leider in der Gesellschaft eine zunehmende Tendenz. Als Pflegefamilie mit mehreren Kindern sind wir in der Lage, der Gesellschaft zu beweisen, dass viele Kinder nicht gleichzusetzen ist mit schlechter Erziehung.

Deutlich sichtbar wird immer wieder, dass Pflegekinder, die in Mehrkinderfamilien aufwachsen, sehr schnell ein gutes Sozialverhalten erlernen, für ihre „Pflegegeschwister“ einstehen und lernen, verschiedene Entwicklungs- oder Verhaltensstörungen zu tolerieren und zu akzeptieren.

Volljährige Pflegekinder profitieren sehr von dem, was Großfamilie ausmacht. Auch im zukünftigen Leben haben diese oft weiterhin Kontakt und unterstützen sich gegenseitig. Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, eine Pflegefamilie derart in der Belegung zu beschränken, wenn das zuständige Jugendamt, die ihre Familien oft über Jahre kennen, dies anders sehen.

Wir würden gern wissen, woher diese Empfehlung kommt? Worauf sie begründet ist. Warum wir Pflegeeltern nicht beteiligt wurden und weshalb das Handbuch hier völlig ignoriert wurde?

Hier bitten wir um Antworten. Vielleicht wird es dann auch für uns verständlich. Vielleicht sollte hier aber neu überprüft werden.

Bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sollte in der Regel von nur einem Pflegekind pro Pflegefamilie ausgegangen werden. Die Art und der Grad der Behinderung des Pflegekindes und die Besonderheiten des Bedarfs im Einzelfall sollten hier besonders beachtet werden.

Auch hier stellt sich uns die Frage, warum ein behindertes Pflegekind nicht auch „Pflegegeschwister“ haben darf. Mehrere behinderte Pflegekinder in einer Pflegefamilie unterzubringen, kann sicher schnell zu Überforderungen führen. Hier muß ein Jugendamt ganz besonders prüfen und unterstützen. Aus unserer Sicht spricht aber nichts dagegen, dass in einer solchen Familie auch „gesunde“ Pflegekinder ihren Platz haben sollten. Ganz im Gegenteil.
Auch das Handbuch für das Pflegekinderwesen geht nicht von einem Pflegekind aus. Warum finden die Ausarbeitungen des Handbuches keinerlei Anwendung???

4.1 Grundbetrag und Erziehungsbetrag
Gemäß § 39 Abs. 1 SGB VIII ist der notwendige Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen bei Hilfen außerhalb der Familie sicherzustellen. Er umfasst auch die Kosten der Erziehung. Gemäß § 39 Abs. 4 SGB VIII sollen die laufenden Leistungen auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten gewährt werden, sofern sie einen angemessenen Umfang nicht übersteigen. Die zu erstattenden Aufwendungen sollen sich nach Altersgruppen staffeln.
In Sachsen-Anhalt sollen sich der Grund- und der Erziehungsbetrag in ihrer jeweiligen Höhe zukünftig noch mehr als bisher an den jeweils aktuellen Empfehlungen des Deutschen Vereins für private und öffentliche Fürsorge orientieren und dabei schrittweise bis zum Jahr 2009 an die von dort empfohlenen Sätze angeglichen werden.

Auf völliges Missverständnis stößt die Tatsache, dass das Pflegegeld in dieser Form geändert wurde. Das Herabsetzen des Erziehungsbetrages wird von vielen Pflegeeltern als Missachtung ihrer Arbeit gewertet. Obgleich dieses Geld in der Regel voll verwendet wird, um nicht erstattete Kosten für das Pflegekind auszugleichen (Fahrtkosten, Nachhilfe, Musikschule u.s.w.).

Wenn nun der Grundbetrag angehoben und somit ein Ausgleich geschaffen worden wäre, könnte man dies noch akzeptieren.

Leider ergibt sich aber in verschiedenen Fällen eine Verminderung des Pflegegeldes. Dies bei immer steigenden Preisen! Trotz der ewigen Preissteigerungen gerade bei Miete/Strom/Wasser u.s.w. - die Mehrwertsteuererhöhung nicht zu vergessen - ist es eine Zumutung, jetzt 2007 Pflegegeldsätze zu beschließen, die unter denen von 2002 liegen. Wohl bemerkt, dass es nicht jeden trifft.

Das dadurch in einigen Pflegeformen entstehende Defizit wird zum Teil ausgeglichen durch die zusätzlich zu erstattenden Aufwendungen zu einer nachgewiesenen Unfallversicherung und durch die hälftige Erstattung zu einer angemessenen Altersvorsorge.

Dass dieses entstandene Defizit ausgeglichen wird durch Zuwendungen zur Unfall- und Altersabsicherung ist für uns in keiner Weise zu verstehen.

Oft werden hier von Pflegeeltern Worte gebraucht wie: Hohn, Unding, Missachtung der Pflegeeltern und Schlimmeres.

Nach jahrelangem Kampf der Pflegefamilien wurde auf Bundesebene ein Gesetz erlassen, dass eine Altersabsicherung der Pflegefamilien ermöglichen soll. Vor allem dort ermöglichen soll, wo Pflegemütter, die ihre Berufstätigkeit aufgegeben haben, um für die Kinder da zu sein, dies aus eigenen finanziellen Mitteln nicht bewerkstelligen konnten. Nun das Pflegegeld zu kürzen und dann davon zu reden, dass das Defizit dadurch ausgeglichen wird, ist eine Praxis, die auf völliges Unverständnis stößt.

Für Sonder- bzw. Heilpädagogische Pflegestellen kann der örtliche Träger der Jugendhilfe einen Zusatzbetrag zu den Kosten der Erziehung gewähren. Dieser sollte sich ausrichten an den Besonderheiten des erzieherischen Mehraufwands im Einzelfall. Er kann für Sonderpädagogische Pflegestellen bis zu einer Höhe von 100,- ? und für Heilpädagogische Pflegestellen bis zu einer Höhe von 200,- ? gewährt werden.

Gleiches gilt für die Übergangs- bzw. Bereitschaftsbetreuung (-pflege). Hier sollte ein nach den Besonderheiten des Einzelfalls gestaffelter Erziehungsbetrag eine Höhe bis zu 90,-? nicht überschreiten.

Auch diese Empfehlungen bedeuten einen deutlichen qualitativen Rückschritt.

In der Vergangenheit sind schon häufig Kinder mit sozialpädagogischem oder heilpädagogischem Bedarf finanziell wie „normale“ Pflegekinder behandelt worden. Pflegeeltern, die über Jahre sehr, sehr gut für eben diese Kinder sorgten, nahmen nun an Weiterbildungen teil und wurden zu sozialpädagogischen Pflegeeltern ausgebildet.

Der zur Zeit noch geltende erhöhte Erziehungsbetrag wurde verwendet für die deutlich höheren Kosten, die diese Kinder verursachen. Die neue Regelung ist eine erhebliche Verschlechterung, da es zum einen deutlich weniger ist und zum zweiten eine Kann-Bestimmung. Bei der Finanzlage der Kommunen ist abzusehen, dass dies häufig zu einer Nichtzahlung führen wird.

Eine Besitzstandswahrung auf die bisherige Verfahrenspraxis kann nicht anerkannt werden. Mit der Änderung der Rechtsgrundlage sind neue Bedingungen gegeben, die somit auch die Inanspruchnahme der damit verbundenen neuen Vorteile ermöglichen. Daher besteht die Möglichkeit, Verträge der neuen Rechtsgrundlage gemäß anzupassen.

Welche Vorteile ???

Hier muß auf jeden Fall eine Übergangsregelung geschaffen werden, da die meisten Pflegeeltern noch gar nichts von dieser Empfehlung wissen und die Verträge erst der neuen Situation angepasst werden müssen. Hier benötigen die Pflegeeltern Zeit, um nicht zu großen finanziellen Belastungen ausgesetzt zu sein.

Unfallversicherung:
Monatliche Pauschale (bei nachgewiesener Versicherung):
5 Euro pro Person, max. 10 Euro
Als Nachweis dient die Vorlage des Versicherungsvertrags nebst zumindest jährlichem Nachweis über die Begleichung.

Monatliche Pauschale zur Altersvorsorge bei nachgewiesener Altersvorsorge:
39 Euro pro Pflegeperson, max. 78 Euro

Bei Arbeitstätigkeit einer oder beider Pflegepersonen sollte geprüft werden, in welcher Höhe Beiträge zur Altersvorsorge erbracht werden. Gegebenfalls sollte eine anteilige Ergänzung gewährt werden (z.B. ausgerichtet an den Stunden der Berufstätigkeit und den damit zur Verfügung stehenden Betreuungsstunden).

Als mögliche Arten der privaten Altersvorsorge wären anerkennungsfähig Lebensversicherungen, Riester – Rente.

§ 39 SGB VIII Absatz 4:
"Die laufenden Leistungen sollen auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten gewährt werden, sofern sie einen angemessenen Umfang nicht übersteigen. Die laufenden Leistungen umfassen auch die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung. Sie sollen in einem monatlichen Pauschalbetrag gewährt werden, soweit nicht nach der Besonderheit des Einzelfalls abweichende Leistungen geboten sind. (...)”

Zu den laufenden Leistungen, also dem Pflegegeld, sagt der Gesetzgeber deutlich, dass die hälftige Erstattung Bestandteil des Pflegegeldes ist. Nach Auffassung vieler Experten und Verbände ist die Erstattung zur Alterssicherung nicht pro Person, sondern je Pflegekind zu zahlen. Einige Jugendämter haben der verantwortungsvollen Arbeit der Pflegefamilien Rechnung getragen und die Altersicherung in eben dieser Art unterstützt.

Wir richten diese Zeilen im Namen aller Vereine, die beim Treffen der Vereine anwesend waren, allen Mitgliedern des LV sowie im Namen der Pflegeeltern Sachsen/Anhalt an Sie und hoffen dringend auf einen Gesprächstermin.

Wir hoffen sehr, angehört zu werden
Mit freundlichem Gruß
Conny Storch

 

s.a. Gemeinsame Empfehlungen des Ministeriums für Gesundheit und Soziales und des Landesverwaltungsamtes - Landesjugendamt - des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegekinderwesen

s.a. Fachzentrum für Pflegefamilien sachsen-Anhalt http://www.pflegeelternschule.org/Recht/Rechtsgrundlagen/empfehlungen/

 

 

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