Wer beim Fußball nicht kickt, sondern holzt, handelt sich einen Platzverweis ein. Kaufhäuser und Supermärkte erteilen Ladendieben ein Hausverbot. Auch Kneiper greifen zu diesem Mittel, um ihre Gäste vor notorischen Störenfrieden zu bewahren.
An solchen Vorbildern hat sich möglicherweise der Bundestag orientiert, als er am 1. Februar einstimmig ein Gesetz zur Verbesserung der Kinderrechte beschloss: Väter, Mütter oder andere im Haus lebende Personen, die Kinder schlagen oder missbrauchen, können künftig der Wohnung verwiesen werden. Möchte ein Elternteil den anderen nicht anzeigen, kann dies von Amts wegen angeordnet werden.
Besser als gar nichts, mag mancher denken.
Dies jedoch als „Schutzregelung“ oder gar als einen „Paradigmenwechsel“ beim Schutz von Kindern vor Gewalt zu feiern, wie im Bundestag geschehen, erweist sich bei genauerem Hinsehen als unangemessene Schwärmerei. Zum einen handelt es sich bei dem angedrohten Wohnungsverweis lediglich um eine Kann-Bestimmung. Außerdem muss sich erst einmal jemand finden, der die häusliche Kindesmisshandlung publik macht. Zum anderen wird nach dem Prinzip verfahren: Aus den Augen, aus dem Sinn. Das Problem elterlicher Gewalt wird durch den Wohnungsverweis lediglich verdrängt, aber nicht angepackt, geschweige denn gelöst.
Besser als gar nichts ist dieses Gesetz schon. Aber höchstens ein ganz zaghafter erster Schritt auf einem noch sehr langen Weg zu gesellschaftlichen Verhältnissen, die als rundum kinderfreundlich bezeichnet werden können. Wozu aber noch sehr viel mehr gehört als der Schutz von Kindern vor elterlicher Gewalt.
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