FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2003

 

Ausführungsvorschrift Pflegekinder

Antwortschreiben der PDS Berlin, Juli 2003

 

Berlin, 30.06.03

Sehr geehrter Herr Malter,

Mit großem Interesse habe ich Ihr Schreiben vom 21. Juni 2003, das Sie an den Berliner Landesvorstand der PDS gerichtet hatten, gelesen. Gestatten Sie mir, dass ich als Jugendpolitische Sprecherin der PDS-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus dazu Stellung nehme.

Zunächst kann ich Ihnen versichern, dass der von den Koalitionsparteien PDS und SPD angestrebte Ausbau der Vollzeitpflege nicht zuerst aus haushaltspolitischen Erwägungen angestrebt wird. Als Pädagogin und ehemalige Jugendstadträtin eines Berliner Bezirkes weiss ich, dass eine Unterbringung in der Familie für viele Kinder eine pädagogisch sinnvolle Alternative zu einer stationären Unterbringung in einem Heim darstellt.

In unseren Bestrebungen, gerade im Falle der jüngeren Kinder den Anteil der in einer Familienpflege untergebrachten Kinder zu erhöhen, sind wir bereits ein gutes Stück vorangekommen. Es gibt auch gute Ansätze, um die Qualität der Pflege und die Unterstützung der Pflegefamilien zu verbessern.

In diesem Sinne ist auch geplant, den berechtigten Forderungen der Pflegefamilien und deren Interessenvertretungen zu entsprechen und in Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und seines Berliner Ausführungsgesetzes Ausführungsvorschriften (AV) für das Pflegekinderwesen zu erlassen. Sie beziehen sich in ihren Ausführungen auf einen Entwurf dieser AV.

Zunächst habe ich als Jugendpolitische Sprecherin und als Mitglied des Landesjugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen, dass sich Pflegeltern und ihre Interessenvertretungen durchaus positiv zum Entwurf der AV geäußert haben. Insbesondere die vorgesehenen Regelungen zur Qualifizierung von Pflegeltern, regelmäßige Supervisionen, Fortbildungen und Beratungen, die zeitliche Begrenzung der befristeten Vollzeitpflege, die Fortschreibung einer Zukunftsperspektive für das Kind, die Einführung von Pflegeltern-Ausweisen und die überfällige Anhebung des Erziehungsgeldes auf 450 Euro bei Vollzeitpflege wurden positiv hervorgehoben.

In der Tat ist die mit der AV beabsichtige Einschränkung der heilpädagogischen Pflege auch für mich und meine Fraktion ein großes Problem. Da sich der Entwurf der AV noch in der Diskussion befindet und noch keine Entscheidungen dazu getroffen wurden, hoffe ich sehr, dass die Einwände der WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen gehört werden und noch einmal nachgebessert wird. Auch in Zeiten knapper öffentlicher Kassen sollte das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen, noch dazu, wenn entsprechende Regelungen auch aus volkswirtschaftlicher Sicht mehr als sinnvoll sind.

In diesem Sinne kann ich Ihnen versichern, dass ich die in Ihrem Schreiben erhaltenen Hinweise aufnehmen und in die weiteren Debatten einfließen lassen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Margrit Barth
MdA, Jugendpolitische Sprecherin

 

 

 

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