FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Diskussion / Jahrgang 2004

 

Konflikt im Münsteraner Pflegekinderwesen

 

Vorbemerkung: In Münster wird gegenwärtig ein Kampf ausgefochten, der mit dem in Berlin bemerkenswerte Ähnlichkeiten aufweist. Auch dort geht es um den Versuch, das sogenannte Ergänzungsfamilien-Modell (in dem die Pflegefamilie die Herkunftsfamilie ergänzt im Gegensatz zum Ersatzfamilien-Modell, in dem jene diese ersetzt) als Grundlage für eine Neu-Konzeptionierung des Pflegekinderwesens zu mißbrauchen gegen alle Erfahrung und Forschung, sogar gegen das geltende Recht. Gegen diesen Anachronismus ziehen so renommierte Experten wie Prof. Dr. Ludwig Salgo, Prof. Dr. Gisela Zenz, Dr. Ulrich Stiebel, Dr. Monika Nienstedt, Dr. Arnim Westermann und Dipl.-Psychologe Oliver Hardenberg zu Felde. Ihre Stellungnahmen sind ganz unabhängig von ihrem aktualpolitischen Kontext sehr lehrreich, weil sie die absurde Vorgeschichte des Ergänzungsfamilien-Modells und seiner politischen Rezeption offenlegen und überhaupt ein scharfes Licht auf die unglaubliche Macht bürokratischer Ignoranz werfen.

Unbeantwortet bleibt die wichtige Frage, warum eigentlich hochintelligente, von gutem Willen beseelte Amtsleiter zum Schaden der durch Vernachlässigung, Mißhandlung und Mißbrauch traumatisierten Kinder und auf Kosten der nichtsahnenden Steuerzahler sich derart kontraproduktiv verhalten. Wer von unseren Lesern hat dazu erhellende Ideen?
Kurt Eberhard (Jan 2004)

 

Stellungnahme der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes
zur Beschlussvorlage  „Weiterentwicklung und Neukonzeption der Pflegekinderarbeit in Münster“ an den Jugendhilfeausschuss vom 14.04.2003

1. Anlass und Grund dieser Stellungnahme
Die Stiftung fördert seit vielen Jahren Pflegekinderarbeit in enger Zusammenarbeit mit Wissenschaft und Praxis. Praxiserfahrungen werden gesammelt und dokumentiert, Forschungsprojekte gefördert und wissenschaftliche Neuerscheinungen unterstützt. Eine eigene Schriftenreihe bietet ein Forum für die kontinuierliche Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen und Neuentwicklungen in Sozialpädagogik, Pädiatrie, Psychologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinderschutzrecht. Ihrem Auftrag zum Wohl des Pflegekindes entsprechend sieht die Stiftung ihre Verantwortung auch in der kritischen Begleitung der „Pflegekinderpolitik“.

Die vorliegende Beschlussvorlage (ergänzt durch den Bericht des Stadtjugendamtes Münster von A. Pohl und P. Gittner) gibt Anlass zu Zustimmung und Ermutigung, soweit es um „Weiterentwicklung“ geht und  zu entschiedener Warnung, soweit eine  „Neukonzeption“ vorgeschlagen wird.

2. Zur „Weiterentwicklung“
Zustimmung verdienen insbesondere folgende (im Bericht des Stadtjugendamtes näher erläuterten) Vorschläge, die – bei korrekter Interpretation – ganz auf der Linie des geltenden Rechts und der Fachliteratur liegen, aber in der Praxis oft auf Schwierigkeiten stoßen und deshalb immer wieder betont und konkretisiert werden müssen:

  • die Betonung der Notwendigkeit einer sorgfältigen fachkompetenten Einzelfalldiagnostik, die ja seit jeher in Münster einen hohen Stellenwert besitzt, zur klaren Grenzziehung zwischen akuten Not- und Krisensituationen, die eine befristete Fremdplatzierung erfordern und traumatisierenden Erziehungsdefiziten, die eine „auf Dauer angelegte Lebensform“ ( § 33  KJHG) für die Kinder notwendig machen.
  • die sorgsam differenzierende Ausgestaltung jeweils geeigneter (kurz-, mittel- und langfristiger) Unterbringungsmöglichkeiten, die wiederum auf der ausdrücklich bestätigten hohen Qualität der Vermittlungstätigkeit in Münster aufbauen kann.
  • die strikte Beachtung des kindlichen Zeitempfindens, wie es auch im § 33 KJHG angesprochen ist
  • die Bemühung um eine angemessene Beteiligung von Eltern und Kindern an der Hilfeplanung (§36 KJHG)
  • die Intensivierung von Beratung und Unterstützung für (auch Verwandten-) Pflegefamilien und Herkunftsfamilien.

3. Zur „Neukonzeption“
Zu warnen ist vor der vorgeschlagenen „Neukonzeption“, die darauf abzielt, das wissenschaftlich gut begründete und – nicht nur in Münster – bewährte Konzept der „Ersatzfamilie“ für traumatisierte (!!) Kinder durch das der „Ergänzungsfamilie“ zu ersetzen und damit eine Debatte der achtziger Jahre aufzuwärmen, die durch das KJHG klar entschieden wurde und in der seriösen deutschen Fachliteratur längst ad acta gelegt wurde. In der ausländischen Fachdiskussion hat sie ohnehin nie existiert.

Die Münsteraner Pflegekinderarbeit hat – nicht zuletzt mit den im bundesweiten Vergleich extrem niedrigen Abbruchquoten – Erfolge aufzuweisen, die ihr große fachliche Anerkennung sichern, auch nach internationalen Standards, die allgemein der Kontinuität von Pflegeverhältnissen  (permanency planning) einen hohen Wert beimessen und auf die Schwierigkeiten der Realisierung hinweisen, die nur mit hoher Fachkompetenz zu bewältigen sind. Eben diese wird der Pflegekinderarbeit in Münster in der Beschlussvorlage ausdrücklich bestätigt.

Das Konzept der „Ergänzungsfamilie“  kommt heute sinngemäß, d.h. in Form geplanter und unterstützter Rückkehr bei engem Kontakt der Familien, überall dort zur Anwendung, wo es um die Unterbringung älterer oder auch (kurzfristig) kleiner Kinder aus „intakten Familien“  zur Überbrückung spezifischer Problemlagen geht. Die unter diesem Etikett jedoch meist – so  auch hier – propagierte Verallgemeinerung dieses Konzepts für die gesamte Pflegekinderarbeit und insbesondere seine Ausdehnung auf die in der Beschlussvorlage ausdrücklich angesprochene Gruppe der misshandelten, missbrauchten und chronifiziert vernachlässigten Kinder entbehrt dagegen jeglicher wissenschaftlich seriösen Begründung und empirischen Bestätigung in der in- und ausländischen Praxis und lässt eine solche auch nicht erwarten, weil sie aller Erfahrung widerspricht. Erste deutsche Studien zur (durchaus wohlwollenden) Überprüfung der Konsequenzen dieses Konzepts konnten denn auch weder die angestrebte Erhöhung von Rückführungsziffern noch die erhofften positiven Auswirkungen oder auch nur unproblematische Verläufe von Umgangskontakten bestätigen.

4. Zur Begründung der Beschlussvorlage im einzelnen
Dass „…veränderte fachliche, rechtliche und strukturelle Rahmenbedingungen“ wie es in der Beschlussvorlage heißt, eine Aufgabe des erfolgreichen Münsteraner Konzepts der Pflegekinderarbeit nahelegen würden, ist nicht ersichtlich.

a) Zur rechtlichen Situation
Nach § 33 KJHG stehen Unterbringungen mit und ohne Rückkehroption (und nach § 36 Abs. 1 Satz 2 auch die Adoption) nebeneinander zur Verfügung – ohne Vorgabe irgendeiner Priorität. Einem nach dem Bericht des Stadtjugendamts anzustrebenden „entwicklungsoffenen Verlauf“ setzt das KJHG jedoch die klare Forderung nach frühestmöglichen Entscheidungen entgegen, die bereits im Hilfeplan zu dokumentieren sind: über Befristung oder Dauer (§ 37 Abs.1 Satz 4,) einschließlich einer eventuellen Adoption (§ 36 Abs.1 Satz 2). Die Intention des Gesetzgebers ist im Rahmen der amtlichen Begründung ausdrücklich festgehalten: „Kommt das Jugendamt deshalb nach einer sorgfältigen Prüfung der Situation in der Herkunftsfamilie zu der Überzeugung, dass Bemühungen zur Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie mit dem Ziel der Rückführung des Kindes innerhalb eines angemessenen Zeitraums offensichtlich erfolglos sind oder sein werden, dann ändert sich sein „Auftrag“. Fortan hat es seine Bemühungen darauf auszurichten, die Eltern davon zu überzeugen, dass sie ihrer Elternverantwortung in der konkreten Situation am besten dadurch gerecht werden, dass sie einem dauerhaften Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie, ggf. auch einer Adoption (möglichst durch die Pflegeeltern) zustimmen“(BT-Dr. 11 / 5948, S.71). Diese Vorschriften haben sich seit Inkrafttreten des Gesetzes nicht verändert.

Die Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat nicht – wie in der Beschlussvorlage behauptet – „die Rechte der Herkunftsfamilie gestärkt. Sie hat vielmehr vorrangig im Blick auf getrennt lebende Eltern Umgangsrechte von Elternteilen, Großeltern und Geschwistern fixiert (§ 1685 BGB), deren Ausübung im Bereich der Familienpflege, wo in der Regel eine Gefährdung des Kindeswohls voraufgegangen ist, gesondert zu prüfen, evtl. nach § 1684 Abs.4 BGB gerichtlich auszuschließen oder einzuschränken ist. Vor allem aber wurde 1998 das Umgangsrecht als Recht des Kindes definiert (§ 1684 BGB), das unter dem expliziten Primat des Kindeswohls (§§ 1684, 1697a BGB) niemals zu seinem Nachteil ausgeübt werden kann.

b) Zu den  fachlichen Rahmenbedingungen
„Die Situation der zu vermittelnden Kinder ist schwieriger geworden“ heißt es zutreffend in der Vorlage. Dabei wird auf „Misshandlung, sexuellen Missbrauch und chronifizierte Vernachlässigung, Entwicklungsverzögerungen und höheren Altersdurchschnitt“ hingewiesen. (Zu fragen wäre hier, warum die Jugendhilfe offenbar auf derart schwere Erziehungsdefizite immer später effizient reagiert. Diese Frage, die sich nicht an den Pflegekinderdienst, sondern an den Allgemeinen Sozialdienst (hier ASD) richten würde, wird leider nicht gestellt.)

Nach übereinstimmenden alten und neuen entwicklungspsychologischen Erkenntnissen, die durch die moderne Traumaforschung überzeugend bestätigt werden, kann kein Zweifel daran bestehen, dass misshandelte, sexuell missbrauchte und chronifiziert vernachlässigte Kinder in aller Regel traumatisierte Kinder sind, die eine sichere Distanz zu den traumatisierenden Personen und Situationen brauchen, wenn sie eine Chance zur Bewältigung der psychischen Schädigung haben sollen. Die Behauptung, dass dies „nur bei hoch (?) traumatisierten Kindern im Einzelfall richtig sein kann“, ist durch nichts belegt und auch nicht belegbar.

Übereinstimmung besteht auch darüber, dass diese Kinder in aller Regel bindungsgeschädigte Kinder sind. Dass die verlässliche, emotionale Zuwendung (mindestens) einer kontinuierlich verfügbaren, erziehungskompetenten erwachsenen Person zur Entwicklung neuer, d.h. erstmals „sicherer“ Bindungen unerlässlich ist, dass die Kinder davor geschützt werden müssen, emotional zwischen alten (traumatisierenden) und neuen Elternbindungen zu pendeln, und dass ihnen die Lösung aus allen pathogenen Familienbindungen ermöglicht (d.h. von verantwortlichen Erwachsenen vorgegeben) werden muss, ergibt sich aus „alten“ psychoanalytischen Objektbeziehungstheorien und aus neueren Bindungstheorien ebenso wie aus der auf ihrer Grundlage entwickelten, bis in die neueste Zeit fortgeführten Bindungsforschung. Dass hierin der wirksamste „Schutzfaktor“ für eine normale Entwicklung liegt (gegenüber früheren und künftigen Risikofaktoren), hat wiederum zuletzt die Resilienzforschung bestätigt und unter verschiedenen Aspekten differenziert herausgearbeitet.

Diese weitestgehend übereinstimmenden internationalen Forschungs- und Praxiserfahrungen sind im Konzept der „Ersatzfamilie“ zusammengefasst und in Bezug auf die Fremdplatzierung konkretisiert worden. Bei erfahrenen Praktikern der Sozialarbeit ebenso wie der Erziehungsberatung und der Kindertherapie stößt dieses Konzept auf breite Zustimmung. Sie sehen darin durchweg eine theoretisch präzise Fundierung und Bestätigung ihres eigenen Erfahrungswissens.

Praktiker wissen auch längst, was inzwischen aus der Forschung vielfach bestätigt wird, dass die in der Beschlussvorlage – und ausführlicher im Bericht des Stadtjugendamtes – zu recht geforderte Unterstützung, Beratung und Therapie mit den Herkunftsfamilien misshandelter, missbrauchter oder chronifiziert vernachlässigter Kinder auf enorme Schwierigkeiten stößt, oft gar nicht möglich, durchweg langwierig und äußerst selten so (bald) erfolgreich ist, dass die Situation der Familie „innerhalb eines im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen vertretbaren Zeitraums  so weit verbessert werden kann, dass sie das Kind oder den Jugendlichen wieder selbst erziehen kann“ (§37 Abs.1 Satz 2KJHG) , dass also eine Rückführung möglich ist.

Wenn also die professionelle Unterstützung der Herkunftsfamilien intensiviert werden soll (wofür es sorgfältig erarbeitete, evaluierbare Konzepte braucht, die laut Beschlussvorlage noch erarbeitet werden sollen, was sehr verdienstvoll wäre), dann um dieser meist selbst früh geschädigten Eltern willen, um ihre Problembelastung und ihr Leiden - auch an der Trennung von ihrem Kind – zu mildern und die Situation für evtl. später geborene Kinder präventiv zu verbessern. Das Mitleid mit den Eltern darf aber nicht dazu (ver)führen, dass ihnen bei „guter Kooperation“ Rückkehroptionen, Kontakte oder sorgerechtliche Einflussmöglichkeiten auf das bereits traumatisierte Kind eingeräumt werden, die die Entwicklungschancen dieses Kindes zerstören. Kinder dürfen nicht als „Schadensersatz“ für erlittenes Leid und Unrecht ihrer Eltern fungieren, das auf diese Weise nur in die nächste Generation hinein verlängert würde. Dass derart schwer belastete Herkunftseltern psychosoziale „Eltern“ bleiben, kann nur im Ausnahmefall unter besonders günstigen Bedingungen gelingen. Entsprechende Optionen im Einzelfall bedürfen daher besonderer Begründung.

Praktiker der Familienpflege wissen auch, dass traumatisierte Kinder schwierige Kinder sind, die enorme Anforderungen an die Belastbarkeit der Pflegeeltern stellen. (Fast zwangsläufig scheitern auch daran problembelastete Herkunftseltern bei Rückführungsversuchen). Unverständlich erscheint es daher, dass die „ Pflegeeltern…zukünftig noch erhöhten Anforderungen ausgesetzt…“  sein sollen, indem ihnen nach dem Konzept der „Ergänzungsfamilie“ eine permanente Zusammenarbeit mit den (schwierigen) Herkunftsfamilien zugemutet wird, die häufig schon Jugendamtsprofis überfordert. Unverständlich insbesondere, dass dies nicht einmal als Problem thematisiert wird. Der erwähnte Rückgang der Bereitschaft zur Übernahme einer Familienpflege kann so gewiss nicht aufgehalten werden.

5. Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage kann mangels schlüssiger Begründung keinen Erfolg haben.
Eine Bedarfsanalyse, die konkrete Fehlschläge oder Versäumnisse (Ist-Situation) ebenso wie angestrebte Ergebnisse (Soll-Situation) zu benennen und zu belegen hätte, liefern die vorgelegten Papiere nicht. Vielmehr operieren sie mit überholten, sehr vagen „Ideen“, die zu Unrecht als neue „Konzeption “ ausgegeben werden und in der seriösen Fachliteratur keinerlei Bestätigung finden. Die Rechtslage wird unzutreffend in eine den gesetzlichen Intentionen widersprechende Richtung „hingebogen“.

Aus rechtlicher und fachlicher Perspektive kann nur die Fortsetzung der erfolgreichen, wissenschaftlich und praktisch seriös fundierten Pflegekinderarbeit in Münster empfohlen werden. Ihre Unterstützung und Weiterentwicklung ist zu wünschen, auch wenn die erwähnten Vorschläge sicherlich nicht kostenneutral zu realisieren sind. Unübersehbare Kostenfolgen dürften freilich im Fall einer Durchsetzung der vorgeschlagenen „Neukonzeption“ entstehen – nicht nur wegen der zeitintensiven „Überzeugungsarbeit“ bzw. Einübung neuer Grundsätze und Verfahrensweisen, die berechtigte Widerstände zu überwinden hätte, sondern auch und vor allem wegen der zu erwartenden steigenden Abbruchquoten in Pflegeverhältnissen und der daraus resultierenden Mehrbelastung durch Rück- und Neuplatzierungen, die sich nach Einschätzung von Fachleuten häufig zu einer immer schnelleren Reise der Kinder durch die verschiedensten (immer teureren) Einrichtungen der Jugendhilfe entwickeln. Ganz zu schweigen von den psychosozialen „Kosten“, die die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu tragen hätten.

Für die in dieser Stellungnahme benannten fachlichen Positionen und wissenschaftlichen Erkenntnisse können bei Bedarf selbstverständlich die entsprechenden Belege nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist die Stiftung jederzeit gern bereit, die Verantwortlichen im Jugendhilfeausschuss und in der Jugendamtsleitung bei der Bemühung um verlässliche Entscheidungsgrundlagen aus Wissenschaft und Praxis zu unterstützen.

Dr. Ulrich Stiebel
Stiftungsvorsitzender

Prof. Dr. Ludwig Salgo
Kuratoriumsmitglied

Prof. Dr. Gisela Zenz
Kuratoriumsmitglied

In der Stellungnahme berücksichtigte Literatur aus Entwicklungspsychologie, Bindungs- und Traumaforschung, (Stand 2003), zusammengestellt von G. Zenz:

Bender, D., / Lösel, F., Risiko- und Schutzfaktoren in der Genese und Bewältigung von Mißhandlung und Vernachlässigung in: Egle, U. T. / Hoffmann, S. O. / Joraschky, P. (Hrsg): Sexueller Mißbrauch, Mißhandlung, Vernachlässigung, Erkennung und Therapie psychischer und psychosomatischer folgen früher Traumatisierungen   2. Aufl. 2000
Blandow, J. / Frauenknecht, B.,  Dauerpflege, Adoption und Tagesbetreuung. Trends der sozialen und rechtlichen Entwicklung. Materialien zum Fünften Jugendbericht 1980
Brisch, K. H.,  Bindungsstörungen. Von der Bindungstheorie zur Therapie, 1999
BVerfG E 79, 256; 90,263:
Dornes, M., Die frühe Kindheit, Entwicklungspsychologie der ersten Lebensjahre, 1997
Egle, U. T. / Hardt, J. / Nickel, R. / Kappis, B. / Hoffmann, S.O., Früher Streß und Langzeitfolgen für die Gesundheit – Wissenschaftlicher Erkenntnisstand und forschungsdesiderate, in: ZPsychosom Med Psychother 48, 2002, S. 411-434
Fegert, J.  Sexuell mißbrauchte Kinder und das Recht, Bd. II,  1993
Fegert, J., Die Auswirkungen traumatischer Erfahrungen in der Vorgeschichte von Pflegekindern  in: .Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hrsg.), 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens 1998,  S. 20 ff
Fieseler, G. / Schleicher, H. (Hrsg), Kinder- und Jugendhilferecht. Gemeinschaftskommentar  SGB VIII,  2000
Gauly, B. / Knobbe, W.,  Beratung im Spannungsfeld zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie in: M. R. Textor / P. K. Warndorf  a.a.O. 191 ff;
Goldstein, J. / Freud , A. /  S.olnit, A., Diesseits des Kindeswohls 1979
Goldstein, J. / Freud , A. / Solnit, A.,  Jenseits des Kindeswohls (1973), 2. Aufl. 1991
Greese, D.,  Trennungen und Gemeinsamkeiten. Gespräch über Stand und Ziele im Pflegekinderwesen in: Hamburger Pflegekinderkongreß „Mut zur Vielfalt“. Dokumentation 1990,  S. 39 f.
Grossmann , K. und K.,  Eltern-Kind-Bindung als Aspekt des Kindeswohls  in: Deutscher Familiengerichtstag  1998, S.  76 ff
Güthoff, F.,  Die Perspektive der Pflegeeltern – Ergebnisse einer Pflegeelternbefragung  in: Gintzel, U. (Hrsg.), Erziehung in Pflegefamilien. Auf der Suche nach einer Zukunft 1996,  42
Hassenstein, B., Verhaltensbiologie des Kindes, 2. Aufl. 2001
Heilmann, S.,  Kindliches Zeitempfinden und Verfahrensrecht 1998
Helfer, M., Kempe, R., Krugman, R.: Das mißhandelte Kind. 5. Aufl. deutsch: 2002
Herman, J.,  Die Narben der Gewalt. Traumatische Erfahrungen verstehen und überwinden. (deutsch) 1993
Hopp, H. /Lambeck, S. / Hüther, G. / Siefert, S.: Traumatisierte Kinder in Pflegefamilien und Adoptivfamilien, Ratingen 2002
Hüther, G., Und nichts wird fortan so sein wie bisher. Die Folgen traumatischer Kindheitserfahrungen für die weitere Hirnentwicklung, in: Hopp / Lambeck / Hüther / Siefert, Traumatisierte Kinder in Pflegefamilien und Adoptivfamilien, 2002
Kötter, S., Besuchskontakte in der Pflegefamilie, 2. Aufl. 1997
Kolk, B.A. van der / A.C. McFarlane / L. Weiseath (Hg.) Traumatic Stress. Grundlagen und Behandlungsansätze. Paderborn 2000
Maywald, J.,  Zwischen Trauma und Chance. Trennungen von Kindern im Familienkonflikt, 1997, 2.Aufl. 2002
Münder, J.  u.a., Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz . Professionelles Handeln in Kindeswohlverfahren 2000
Nielsen, H.,  Beendigung von Pflegeverhältnissen und die Folgen für die Betroffenen in: Hamburger Pflegekinderkongreß „Mut zur Vielfalt“. Dokumentation 1990, S. 211 ff
Nienstedt,  M., Zur Verarbeitung traumatischer Erfahrungen: Einfühlendes Verstehen im Umgang mit anpassung, Übertragung und Regression in: Stiftung „Zum Wohl des  Pflegekindes“ (Hrsg.), 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens, 1998,   52 ff
Nienstedt, M. / Westermann, A., Pflegekinder. Psychologische Beiträge zur Sozialisation von Kindern in Ersatzfamilien, 2. Aufl. 1990 / 2001 
Papousek, M.,  Seelische Gesundheit in der frühen Kindheit: Klinische Befunde und präventive Strategien in: Kindesmißhandlung und –vernachlässigung 1999, H.1, S. 2 ff
Robertson, J. und J., Neue Beobachtungen zum Trennungsverhalten kleiner Kinder in: Psyche 1975, S. 648 ff
Salgo, L.,  Pflegekindschaft und Staatsintervention, 1987
Sachsse, U. / I. Özkan / A. Streeck-Fischer, Traumatherapie – Was ist erfolgreich?, Göttingen 2002
Scheuerer-Englisch,  H., Auswirkungen traumatischer Erfahrungen auf das Bindungs- und Beziehungsverhalten,  in: Stiftung  „Zum Wohl des Pflegekindes“ (Hrsg.), 1. Jahrbuch des Pflegekinderwesens  1998,  71 ff
Schone, R. u.a., Kinder in Not. Vernachlässigung im frühen Kindesalter und Perspektiven sozialer Arbeit,  1997
Schone, R. / Wagenblass, S., Wenn Eltern psychisch krank sind. Kindliche Lebenswelten und institutionelle Handlungsmuster. Münster 2002
Spangler, G., Bindung: Stand der Forschung, aktuelle Themen, offene Fragen  in: Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft (Hrsg.), „Neue Erkenntnisse der Bindungsforschung. Dokumentation des Symposiums am  2. und 3. Juni 1996, 1996, 52 ff
Stoffer, R.,  Jahresbericht 1998.  Pflegekinderhilfe und Adoption der Stadt Frankfurt am Main, 1999
Schwab, D., Gutachten A zum 54. Deutschen Juristentag, 1982
Textor, M., Forschungsergebnisse zur Pflegefamilie in: Textor, M. / Warndorf , P.K. (Hrsg): Familienpflege. Forschung, Vermittlung, Beratung 1995, S. 43 ff
Tress, W., Das Rätsel der seelischen Gesundheit. Traumatische Kindheit und früher Schutz gegen psychogene Störungen 1986
Westermann, A., Trennungen und Gemeinsamkeiten. Geapräch über Stand und Ziele im Pflegekinderwesen in:  Hamburger Pflegekinderkongreß „Mut zur Vielfalt“. Dokumentation, 1990, S. 38 f.
Westermann, A., Zur psychologischen Diagnostik der Kindesmißhandlung: Über die Todesangst des mißhandelten Kindes in:  Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hrsg.), 1. Jahrbuch  des Pflegekinderwesens,  S. 32 ff
Wiesner, R.  u.a (Hrsg.), SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe,   2.Aufl.2000
Wiesner, R.,  XXX  in Stiftung „Zum Wohl des Pflegekindes“ (Hrsg.), 5 Jahre KJHG aus der Sicht des Pflegekinderwesens,  1996,  53 ff
Zehnter Kinder- und Jugendbericht, BT-Drucks. 13, 11368
Zenz, G., Gutachten A zum 54. Deutschen Juristentag, 1982
Zenz, G., Konflikte um Pflegekinder, Salgo u.a. (Hg.), Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche, 2002, S. 217-236

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Oliver Hardenberg

Bericht Weiterentwicklung und Neukonzeption der Pflegekinderarbeit in Münster - Verabschiedung im Ratsausschuss

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Rickfelder,

als Professioneller im Pflegekinderbereich und Bürger der Stadt Münster möchte ich Ihnen und dem Ratsausschuss gegenüber eine Stellungnahme zur Neukonzeption der Pflegekinderarbeit in Münster abgeben. Damit Sie wissen, auf welchem Hintergrund dies geschieht, darf ich meine beruflichen Erfahrungen kurz vorstellen. Ich arbeite seit 11 Jahren in eigener Praxis mit dem Arbeitsschwerpunkt misshandelte und vernachlässigte Kinder erziehungsunfähiger Eltern – dies als Gerichtsgutachter, als psychologischer Psychotherapeut und als bundesweit tätiger Referent und Supervisor. In dieser Zeit habe ich mehr als 500 Kinder mit Verdacht auf Kindesmisshandlung und schwerer Vernachlässigung durch erziehungsunfähige Eltern intensiv psychologisch diagnostiziert und einen Teil dieser Kinder langzeitpsychotherapeutisch behandelt. Als Gerichtsgutachter habe ich viele leibliche Eltern mit Verdacht auf Erziehungsunfähigkeit psychologisch untersucht. Des weiteren verfüge ich über langjährige Erfahrungen in der Begleitung von Pflegeverhältnissen oder Heimsozialisationen.

Jeder, der sich mit diesem Arbeitsfeld beschäftigt, sollte wissen und beachten, dass es sich bei Kindern, die nicht aufgrund einer aktuellen Krise kurzfristig, sondern aufgrund von Misshandlung und Vernachlässigung auf Dauer fremdplaziert werden, um eine prozentual sehr geringe Anzahl von Kindern in der Gesamtpopulation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland handelt – folglich auch um eine sehr geringe Prozentzahl von Eltern, die weitreichend erziehungseingeschränkt bzw. erziehungsunfähig sind. Bei den erziehungsunfähigen Eltern handelt es sich in der überwiegenden Zahl um Erwachsene, die aufgrund unverarbeiteter Misshandlungen und Vernachlässigungen in der eigenen Kindheit eine schwere Persönlichkeitsstörung entwickelt haben und ihre eigenen Misshandlungserfahrungen aus der Kindheit an ihre eigenen Kinder weitergeben. In der Regel liegt bei den erziehungsunfähigen Eltern kaum eine Krankheitseinsicht und insbesondere auch keine Reflexion und keine Einfühlung in die Misshandlung und Vernachlässigung ihrer eigenen Kinder vor. Aus der psychotherapeutischen Behandlung ist bekannt, dass die Behandlung solcher Persönlichkeitsstörungen einen jahrelangen Prozess bei offener Prognose darstellt und dabei unbedingt eine Krankheitseinsicht sowie eine Einsicht über die bei den eigenen Kindern angerichteten psychischen und körperlichen Schäden voraussetzt.

Es entspricht aus meiner Sicht einer familienpolitischen Fehleinschätzung zu glauben, durch gesteigerte pädagogische und finanzielle Hilfen erziehungsunfähige Eltern mit schweren Persönlichkeitsstörungen davon abhalten zu können, ihre Kinder weiter zu misshandeln oder zu vernachlässigen. Um Missverständnissen vorzubeugen ist es natürlich überhaupt keine Frage, dass unsere Gesellschaft Eltern bzw. Familien, die in psychische Krisen oder wirtschaftliche Not geraten, jegliche Hilfen zur Seite stellt und dies geschieht ja Gott sei Dank auch in unserer Gesellschaft im umfangreichen Maße. In diesen Fällen geht es aber dann um Eltern mit erzieherischen Defiziten, psychischen Problemen und Krisen, bei denen aber Einsichtsfähigkeit und ernsthafte Kooperationsbereitschaft vorliegt und nicht Erziehungsunfähigkeit aufgrund eigener weitreichender Beziehungs- und Persönlichkeitsstörungen besteht.

In den Fällen aber, in denen Eltern in ihrer Erziehungsfähigkeit weitreichend eingeschränkt sind und deshalb ihre Kinder misshandelt und/ oder vernachlässigt haben, hat sich das Konzept der Dauerpflege ohne Rückkehroption und ohne Besuchskontakte äußerst bewährt. Es führt nicht nur zu einer sehr deutlich geringeren Abbruchquote dieser Pflegeverhältnisse [1] , sondern insbesondere zu einer psychischen Gesundung der Kinder durch Aufarbeitung schlimmer Angststörungen und zu korrigierenden Erfahrungen mit nichttraumatisierenden Pflegeeltern. Wenn jetzt durch diese Neukonzeption die Rückkehroption zu und die Besuchskontakte mit den misshandelnden und vernachlässigenden leiblichen Eltern für die traumatisierten Kinder als Regelfall eingeführt werden soll [2] , werden die psychischen Gesundungsprozesse dieser Kinder in unverantwortlicher Weise unterlaufen und sprunghaft steigende Abbruchquoten von Pflegeverhältnissen sind, wie in manchen Großstädten Nordrhein-Westfalens bereits die Regel, nur noch eine Frage der Zeit. Es darf daraufhin gewiesen werden, dass es hier für die Stadt Münster um 76 Dauerpflegekinder (Stand 31.12.2002) geht [3] .

Aktuelle Daten aus dem Modellprojekt (Laufzeit 30 Monate) des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe „Evaluation und Weiterentwicklung der familienorientierten Hilfen nach § 33 SGB VIII“, vorgestellt in der 17. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am 12.03.2003, bescheinigen u.a. dem Pflegekinderdienst der Stadt Münster in der differenzierten Analyse positive Ergebnisse mit seinen Arbeitskonzepten (u.a.): die Abbruchquote im Jugendamt Münster lag im Untersuchungszeitraum deutlich unter 5 % im Vergleich zu einer geschätzten Abbruchquote von 40 % in anderen Jugendämter und es zeigten sich in der Projektstudie durchgängig positive Entwicklungsveränderungen bei den Kindern in Vollzeitpflege. Das Projekt kommt zu dem Fazit, dass die gewonnenen Ergebnisse (u.a. der Arbeit des Pflegekinderdienstes der Stadt Münster) deutliche Indizien für die Wirksamkeit dieser Form der erzieherischen Hilfe aufzeigen.

Diese positiven Ergebnisse zu der Arbeit des Pflegekinderdienstes der Stadt Münster innerhalb des bestehenden Konzeptes stimmen mit positiven Ergebnissen anderer Studien (vgl. Qualitätsstudie des Jugendamtes Herten über 15 Jahre Pflegekinderarbeit [4] ) über diese konzeptionelle Arbeit überein. In einer weiteren wissenschaftlichen Forschungsarbeit [5] konnte sogar deutlich gezeigt werden, dass eine Konzeption, die an der Beziehung des Pflegekindes zur Herkunftsfamilie festhält (vgl. Neukonzeption des Jugendamtes Münster) ihr Ziel u.a. eine höhere Rückführungsquote zu erzielen, überhaupt nicht erreicht und darüber hinaus den Kindern erhebliche Belastungen zugemutet werden.

Angesichts der aktuellen sehr positiven Untersuchungsergebnisse über die Pflegekinderarbeit der Stadt Münster fragt man sich, was eigentlich überhaupt Anlass darstellen soll, diese bewährte und erfolgreiche Arbeit – insbesondere in der Sicht der misshandelten und vernachlässigten Kinder – durch eine Neukonzeption grundlegend zu verändern?

Als Kinderpsychotherapeut in der täglichen Arbeit mit in der Herkunftsfamilie misshandelten und vernachlässigten Pflegekindern ist man angesichts der Neukonzeption sehr beunruhigt. Wie soll man als Therapeut den Kindern, die schreckliche Ängste und ein chronisches Misstrauen aufweisen, wieder von elterlichen Erwachsenen misshandelt und in den elementarsten Bedürfnissen vernachlässigt zu werden, erklären, dass sie vielleicht wieder zu den Erwachsenen, die ihnen diese schrecklichen Erfahrungen angetan haben, zurückkehren oder diese regelmäßig treffen werden. So werden die Kinder sich weder aus pathologischen Sozialisationserfahrungen lösen, noch sichere und korrigierende Erfahrungen mit nichttraumatisierenden Erwachsenen (Pflegeeltern, Heimerzieher) entwickeln können. Man wünscht sich manchmal die Neukonzeptentwickler, die vermutlich in ihrem Leben noch nicht ein Wort mit einem misshandelten und schwer vernachlässigten Kind gewechselt haben, in die Praxis, wo sie einem solchen Kind genau dieses erklären. Hätte das traumatisierte Kind schon etwas an normaler Sicherheit entwickeln können, würde es wohl nur mit dem Kopf schütteln. Was die Neukonzeption für die misshandelten und vernachlässigten Kinder vorsieht, würde man einem Erwachsenen, der Opfer ähnlicher Erfahrungen geworden ist (vgl. z.B. Entführungsopfer) wohl kaum zumuten. Aufgrund der Unwissenheit über die Folgen von Misshandlung und Verwahrlosung im Kleinkindalter, die sich bei den Kindern in schweren Angstentwicklungen und multiplen Verhaltensauffälligkeiten (Aggressionsdurchbrüche, tiefgreifendes Misstrauen gegenüber elterlichen Erwachsenen, Apathie, Depression, Größenphantasien, Pseudoautonomie, Schlafstörungen, Unruhezustände, Fluchtverhalten) ausdrücken und aufgrund der Unwissenheit darüber, welche außergewöhnlichen Belastungen und Herausforderungen damit für Pflegeeltern oder Heimerzieher verbunden sein können, werden mit dieser Distanz der Unwissenheit neue Konzepte entwickelt, ohne auch nur zu erahnen, welche negativen Folgen diese insbesondere für die Kinder haben werden bzw. welchen Schaden man damit anrichten wird.

Meine große Sorge dieser zur Entscheidung anstehenden Neukonzeption bezieht sich darauf, dass aufgrund des Medien- und Pressedrucks der letzten Monate bezüglich der Fälle des Jugendamtes Münster und einer familienpolitischen Fehleinschätzung den ohnehin schon so geschädigten Kindern eine weitere Zumutung entgegengebracht werden soll. Provokant ausgedrückt fragt man sich, ob erst ein Kind durch zu spätes Eingreifen und durch Misshandlung nach Rückkehr zu erziehungsunfähigen Eltern weitere schreckliche Schäden nehmen muss und diese über die Medien und Presse bekannt werden, um dann wieder eine Neukonzeption der Pflegekinderarbeit zu entwickeln. Es gibt einige Städte in Deutschland, in denen man genau diese Entwicklung beobachten und feststellen kann. Im Gegenteil muss man sich wohl mutig der Aufgabe stellen, die misshandelten und vernachlässigten Kinder auch vor populistischen und effekthascherischen Fernseh- und Zeitungsberichten zu schützen.

In dieser Diskussion entsteht ein Circulus vitiosus: zunächst werden kleinkindliche Erfahrungen der Misshandlung und der Verwahrlosung verharmlost oder gar verleugnet, in dem man das Geschehene nicht aus der Perspektive eines Kleinkindes wahrnimmt, dann wird die Erziehungsunfähigkeit der traumatisierenden leiblichen Eltern und deren Gründe verharmlost oder gar verleugnet, dann unterscheidet man nicht mehr zwischen Pflegekindern und Scheidungskindern und unterscheidet nicht erziehungsunfähige Eltern von Eltern in Krisensituationen bzw. mit erzieherischen Defiziten, dann pathologisiert man Pflegeeltern, die sich ja mit der Not der misshandelten und verwahrlosten Kinder solidarisieren müssen, in denen man ihnen unterstellt, dass sie die Pflegekinder aus Eigensucht an sich binden wollen, dann stellt man Professionelle, die den beschriebenen Gesundungsprozess der Kinder in der Dauerpflege ohne Rückkehroption und ohne Besuchskontakte unterstützen, als dogmatisch, emotionalisierend und polarisierend da und meint dann auf dieser Basis tolerant und ausgewogen von dem “Mut zur Vielfalt” sprechen zu können - übersehen wird aber, dass es hier nicht um den “Mut zur Vielfalt”, sondern um verantwortlichen Kinderschutz geht.

Stellen Sie sich bitte folgendes Fallbeispiel vor: alkoholkranke Eltern, die sich beständig vor den kleinen Kindern gewalttätig attackieren und dabei die Ängste und Not ihrer kleinen Kinder überhaupt nicht wahrnehmen können, ihre kleinen Kinder nachts einsperren, sie schlagen, kaum mit ihren kleinen Kindern sprechen oder spielen, sie schlecht versorgen und keine Einsicht in diese schrecklichen Entwicklungen haben, haben ihre kleinen Kinder traumatisiert – sprich in ihrem Kindsein grundlegend und nachhaltig schwer gestört bzw. erschüttert. Diese Kinder sollen dann in einer Pflegefamilie mit Rückkehroption leben und womöglich, wenn die leiblichen Eltern einen Alkoholentzug erfolgreich absolviert haben, dorthin zurückkehren? Wenn das die Zukunft des Pflegekinderwesens werden soll, schaffen wir die psychisch kranken und erziehungsunfähigen Erwachsenen von morgen und versagen letztlich als Gesellschaft.

Ich hoffe, Sie sehen mir die teils provokanten Formulierungen nach – ich möchte nur mithelfen, dass den ohnehin schon in ihren Grundwerten erschütterten Kindern nicht noch weiteres Leid durch eine fachlich falsche Neukonzeption, die zum Teil von falschen Voraussetzungen ausgeht, zugefügt wird.

In der Kürze dieses Briefes ist natürlich eine umfassende Stellungnahme zu dieser Problematik kaum möglich. Deshalb stehe ich Ihnen und den Ratsmitgliedern gerne für ein Gespräch zur Verfügung. Es bestünde auch die Möglichkeit, Ihnen anhand anonymisierter Akteninhalte und Untersuchungsdaten die Vorgeschichten und die Perspektiven misshandelter und vernachlässigter Kinder näher darzustellen. Interessant wäre dabei für Sie sicher der Vergleich der Entwicklung dieser Kinder ohne oder mit Rückkehroption sowie ohne oder mit Besuchskontakten.

Aus meinen überregionalen Erfahrungen weiß ich, wie sorgfältig gerade der Pflegekinderdienst der Stadt Münster seit vielen Jahren arbeitet, die Vermittlungen von Kindern in Dauerpflegefamilien nicht ohne Not erfolgten und diese Entscheidungen in der Regel schon eine lange Vorgeschichte vergeblicher Bemühungen um Hilfen für die Eltern hatten und wie kompetent und sorgfältig den Kindern, die sonst keine Chancen hätten, noch geholfen wird. Es wäre meines Erachtens nicht zu rechtfertigen, wenn diese engagierte, mühsame und im Ergebnis vielfach erfolgreiche Arbeit des Pflegekinderdienstes in Frage gestellt bzw. zunichte gemacht werden würde.

Mit freundlichem Gruß
Oliver Hardenberg

Anschrift des Verfassers: Dipl. Psychologe Oliver Hardenberg, Fachpraxis für Psychotherapie und Forensische Psychologie, Bahnhofstraße 9, 48143 Münster,
e-mail:
Praxis.Hardenberg@t-online.de

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Monika Nienstedt, Arnim Westermann

Stellungnahme zur "Weiterentwicklung und Neukonzeption der Pflegekinderarbeit in Münster" (28.08.2003)

  1. Der Erfolg der bisherigen Pflegekinderarbeit
  2. Die geplante "Neukonzeption" und ihre wissenschaftliche Bewertung
  3. Die Kritik am bisherigen Konzept der Pflegekinderarbeit
  4. Die Vorerfahrungen der Kinder und die Trauma-Diskussion
  5. Die Kritik an einzelnen Vermittlungsgrundsätzen
  6. Abschließende Bewertungen

Vorbemerkung
Wenn es um die Sicherung des Kindeswohls geht, wird man ohne Berücksichtigung der Ergebnisse der Wissenschaft [6] , der Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie, der Bindungsforschung und der inzwischen reichen Forschungsergebnisse zur Wirkung und Verarbeitung traumatischer Erfahrungen, die viele der Kinder, um die es hier geht, erlitten haben, nicht auskommen, da aus ihnen abzuleiten ist, welche Entwicklungsbedingungen ein Kind für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung braucht und unter welchen Bedingungen die Folgen bereits erheblich gestörter Sozialisation zu korrigieren sind.

So müssen sich auch Konzepte der Pflegevermittlung zum einen daran messen lassen, wieweit sie mit den Ergebnissen der Sozialisationsforschung übereinstimmen und begründbar sind. Zum anderen müssen sich die unterschiedlichen Positionen und Konzepte am Erfolg in der Praxis und den Ergebnissen empirischer Untersuchungen orientieren und messen lassen.

Mit einer veränderten Rechtslage, die die Veränderungen der bisherigen Konzeption der Pflegekinderarbeit in Münster notwendig machen würde [7] , läßt sich die Aufgabe eines solchen Maßstabs jedenfalls nicht begründen. Weder sind die Definition des Elternrechts als pflichtgebundenes Recht und das schon im Grundgesetz verankerte "Wächteramt des Staates", wenn das Kindeswohl durch die Eltern gefährdet wird (Artikel 6 (2), (3)), noch - auch nach den Neuformulierungen des Kindschaftsrechts 1998 - die in § 1632 (4) (Verbleibensanordnung), § 1666 (Gefährdung des Kindeswohls und Entzug von Teilen oder des Gesamts der elterlichen Sorge), § 1684 (4) (Einschränkung oder Ausschluß des Umgangsrechts), und § 1748 (Ersetzung der Einwilligung zur Adoption) geregelten Eingriffe in die elterlichen Rechte durch irgendwelche neuen Gesetze gemindert oder außer Kraft gesetzt worden. [8]

Wir verweisen hier auf die beiliegende Stellungnahme der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes vom 06.06.03. Die Verfasser dieser Stellungnahme, Prof. Dr. G. Zenz u. Prof. Dr. L. Salgo sind ausgewiesene Experten sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung und Rechtssprechung, als auch hinsichtlich der sozialisationstheoretischen Begründung und Bewertung der Arbeit in diesem Bereich. [9] .

1. Der Erfolg der bisherigen Pflegekinderarbeit
1.1 Nach dem KJHG (§33) soll "Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ... entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen".

Wie den Ausführungen des Pflegekinderdienstes der Stadt Münster über seine Konzeption und Praxis in der Dokumentation [10] (S.18ff) zu entnehmen ist, orientiert sich seine Arbeit - nach den Vorgaben des KJHG - daran, zu unterscheiden zwischen Fallkonstellationen, bei denen a) Trennungen des Kindes durch familienunterstützende Hilfsformen  vermieden werden können, b) Kinder vorübergehend in Kurzzeitpflege oder "Pflege auf Zeit" aufgenommen werden, wo die Pflegefamilie als "Ergänzungsfamilie" verstanden wird, wo die Rückkehroption Vorrang hat, tragfähige Bindungen des Kindes zu seinen Eltern durch regelmäßige Kontakte unterstützt und aufrechterhalten werden sollen, und die Herkunftsfamilie durch geeignete Hilfen vor und nach einer Rückgliederung des Kindes stabilisiert werden soll, und c) Dauerpflege  ohne Rückkehroption - bei Aussichtslosigkeit oder nach Scheitern der Rückkehroption - wobei dann die Pflegefamilie zur Ersatzfamilie wird und die Dauerhaftigkeit dieser Eltern-Kind-Beziehungen gesichert werden muß, möglichst durch Adoption oder Übernahme der Vormundschaft durch die Pflegeeltern (vgl. KJHG §§33, 36, 37 [11] ).

1.2 Der Erfolg oder Misserfolg der Pflegekinderarbeit erweist sich nicht im Bereich der Vollzeitpflege in Form von Kurzzeit- oder Bereitschaftspflegeverhältnissen, in denen ein Kind für eine begrenzte Zeit außerhalb seiner Familie untergebracht werden muß und in der die Pflegefamilie bzw. die "Pflegepersonen" in der Tat, wie jetzt auch für Dauer- Pflegeverhältnisse gefordert (s.u., 2.1), eine die Herkunftsfamilie ergänzende Funktion haben. So werden diese Pflegeverhältnisse auch in der fachlichen Diskussion um Richtungen und Grundsätze der Pflegekinderarbeit kaum zum Thema gemacht. Hier besteht weitgehendes Einvernehmen über Funktion und Ziele dieser Pflegeverhältnisse.

Der schwierige, fachlich anspruchsvolle und konzeptionell in der politischen Diskussion immer wieder umstrittene Bereich [12] ist vielmehr die Dauerpflege. Hier orientiert sich der Pflegekinddienst des Jugendamtes und des SKF in Münster (wie viele andere Pflegevermittlungsstellen auch) seit vielen Jahren am Konzept der Ersatzfamilie (im einzelnen siehe hierzu 3.2). Sie haben hierzu ein differenziertes Vermittlungskonzept für die Auswahl, Vorbereitung und Beratung von Pflegefamilien unter besonderer Berücksichtigung der vielfach problematischen Vorerfahrungen und daraus resultierenden Persönlichkeits- und Beziehungsstörungen der Kinder entwickelt [13] , das über Münster hinaus viel Anerkennung und Beachtung gefunden hat.

Gerade die Vermittlung von Kindern in Dauerpflege wird vielfach als problematisch beurteilt. Sie ist sowohl wegen der oft schwerwiegenden Störungen der Kinder, um die es hier geht, als auch wegen vielerorts fehlender differenzierter, wissenschaftlich fundierter Vermittlungskonzepte mit einem hohen Risiko des Scheiterns behaftet, was sich in bundesweiten Statistiken in Abbruchquoten von 30 - 40% widerspiegelt. Die Abbruchquote gilt daher als ein zwar grobes, aber doch zentrales Kriterium für den Erfolg oder Misserfolg der Pflegekinderarbeit. Sie ist ein Maß dafür, wieweit es gelingt, dem am Kindeswohl orientierten Auftrag des Gesetzgebers gerecht zu werden, das Recht des Kindes auf dauerhafte Beziehungen zu sichern.

1.3 Wie ein gerade abgeschlossenes, vom Landesjugendamt Westf.-Lippe in Auftrag gegebenes, vom Frankfurter Forschungsinstitut ISS durchgeführtes Modellprojekt [14]   zeigt, ist die Pflegekinderarbeit der Stadt Münster bisher außerordentlich erfolgreich. Das Modellprojekt, das die Pflegekindervermittlung in Münster und Hamm untersuchte, stellt bei beiden, inhaltlich nach dem gleichen Konzept arbeitenden Vermittlungsstellen [15] eine hohe Wirksamkeit der Arbeit im Bereich der Vollzeitpflege fest. Die erfolgreiche Vermittlungsarbeit spiegelt sich wider in äußerst geringen Abbruchquoten der Pflegeverhältnisse von deutlich unter 5 % gegenüber in der Literatur landesweit aufgrund der Jugendhilfestatistik angegebenen 40% [16] , sowie in durchgängig positiven Veränderungen der Entwicklungsprozesse der Kinder [17] .

Zu ganz vergleichbaren Ergebnissen kommen auch ältere und aktuelle Erhebungen anderer Vermittlungsstellen, die nach einem entsprechenden Konzept arbeiten. Bereits 1987 wurde nach statistischen Angaben des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe eine in diesem Bereich im Vergleich zum Bundesdurchschnitt auffallend geringe Abbruchquote von durchschnittlich 3% [18] für die zurückliegenden 80-er Jahre festgestellt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit steht dies im Zusammenhang mit der durch den damaligen Leiter der zentralen Adoptionsvermittlungsstelle, den Juristen Reinhard Schnabel vorangetriebenen Qualifizierung der Arbeit der Vermittlungsstellen in Westf.-Lippe unter Berücksichtigung der damals schon verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse der psychologischen Forschung (vgl. hierzu Zenz 1982 [19] ) und unter fortlaufender Einbeziehung der Ergebnisse unserer wissenschaftlichen und praktischen Arbeit im Bereich der Fremdplazierung von Kindern [20] . Ab Ende der 80-er Jahre wurde in einer Reihe von Städten durch die Amtsleitungen in ähnlicher Weise, wie es z. Zt. in Münster zu beobachten ist, ein anderes Konzept der Pflegekinderarbeit (s. hierzu 2.1) politisch durchgesetzt. Die inzwischen wieder deutlich erhöhte landesweite Abbruchquote (s.o.) bestätigt den Zusammenhang des Erfolgs der Pflegekinderarbeit in Münster (und anderen Städten) mit dem hier praktizierten Konzept.

1.4 In Münster gelingt es nicht nur, durch die so geringe Abbruchquote von Pflegeverhältnissen eine nach Abbrüchen meist folgende Heimunterbringung zu vermeiden. Es werden offenbar auch mehr Kinder als in anderen Städten in Pflegefamilien vermittelt statt im Heim untergebracht, da das Verhältnis von Heim- und Pflegekindern in Münster ausgeglichen ist, während es in Westf.-Lippe insgesamt einen deutlichen Überhang an Heimerziehung (57%) gegenüber Vollzeitpflege (43%) gibt [21] .

Nach den Ergebnissen einer Erhebung des Landesjugendamtes werden in vielen anderen Städten in Westfalen Lippe unproblematische kleine Kinder, die keine Verhaltensauffälligkeiten zeigen und deren Rückführung durch Sorgerechtsentzug ausgeschlossen ist, in andere Familien auf Dauer vermittelt [22] , während Kinder mit deutlichen sozialen Problemen nach der Vergeblichkeit familienunterstützender Hilfen schließlich als "sehr problematische Kinder/Jugendliche" im Heim landen [23] . Die Untersuchung der Vermittlungsarbeit in Münster zeigt dagegen, daß hier auch Kinder mit erheblichen Entwicklungsdefiziten und Verhaltensauffälligkeiten mit Erfolg in Dauerpflege (mit dem schließlich nicht selten erreichten Ziel der Adoption) vermittelt werden [24] .

Die so erfolgreiche Vermittlungsarbeit trägt damit zu erheblichen Kosteneinsparungen für die Stadt Münster bei. Abgesehen von den für die Gesellschaft hohen Kosten, die jeder Fall scheiternder Sozialisation langfristig verursacht, erspart jede erfolgreiche Inpflegegabe, durch die eine längerfristige Heimunterbringung vermieden wird, enorme Kosten [25] .

1.5 Wenn ein so erfolgreiches Konzept aufgegeben oder verändert werden soll, müssen die beabsichtigten Veränderungen und neuen Konzepte gut begründet sein. Anderenfalls müßten sie zu recht als willkürlich oder allein ideologisch begründet bewertet werden.

2. Die geplante "Neukonzeption" und ihre wissenschaftliche  Bewertung
Auch wenn die Amtsleiterin Frau Pohl in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.06.03 betonte, daß es ihr nicht um eine Neukonzeption, einen Richtungswechsel gehe, sondern lediglich um eine Erweiterung der Perspektiven, so ist tatsächlich, wenn man sich genauer mit dem "Bericht Weiterentwicklung und Neukonzeption der Pflegekinderarbeit in Münster" (und ergänzend der Dokumentation "Stand und Perspektiven der Pflegekinderarbeit in Münster") befasst, eine grundsätzliche Veränderung der Pflegekinderarbeit gemeint.

2.1 Der systemische Ansatz der Pflegefamilie als Ergänzungsfamilie
Im Bericht und in der Dokumentation wird gefordert:
dass sich "das Selbstverständnis des Pflegeverhältnisses ... eventuell von der Ersatzfamilie zur Ergänzungsfamilie wandeln" müsse (Dokumentation S.64),
dass sich mit der Aufnahme eines Pflegekindes "das bisherige Familiensystem um das Familiensystem des Pflegekindes" erweitere, "ein erweitertes Elternsystem" entstehe, "worin die Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung unterschiedlich" sei und in dem "die Pflegepersonen die fehlende Funktionalität der Herkunftsfamilie ausgleichen" "und gegebenenfalls an der Rückkehr (des Kindes zu seinen Eltern) mitwirken" solle (Bericht S. 42),
dass in der Regel (statt als Ausnahme) auch bei Dauerpflege die Kinder zu ihrer Herkunftsfamilie Kontakt in Form von Besuchen haben sollen (Bericht S. 23),
dass auch bei "aufgrund massiver Gefährdungen des Kindeswohls" erfolgter Fremdplatzierung regelmäßig im Verlauf der Leistungsgewährung geprüft werden müsse, "ob und wieweit die Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie während der außerfamiliären Unterbringung erreicht werden kann" und die Möglichkeit der Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie gestärkt werden müsse, d.h. auch bei einer Unterbringung des Kindes in Dauerpflege die Rückkehroption offengehalten werden muss (Bericht S.19, Leitsatz 7; S.23).(Im Widerspruch dazu siehe jedoch Bericht S.5).

Diese Forderungen machen unübersehbar deutlich, dass die Orientierung der Pflegekinderarbeit in der Stadt Münster am Konzept der Ergänzungsfamilie (Deutsches Jugendinstitut (DJI) 1987) - in der Literatur auch als "inklusives Modell" (Eckert-Schirmer 1997) bezeichnet - durchgesetzt werden soll [26] . Dieses Konzept, das sich dezidiert nicht nur auf Kurzzeitpflegeverhältnisse in aktuellen Krisensituationen, sondern generell auf Dauerpflegeverhältnisse bezieht [27] , ist jedoch weder empirisch begründet, noch wissenschaftlich haltbar.

2.1.1 Im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMJFFG) führte das DJI 1980-85 das Projekt "Beratung im Pflegekinderbereich" durch [28] . Davon ausgehend, dass aufgrund der aus den 70-ger Jahren stammenden statistischen Untersuchungen (sozialpädagogischen und soziologischen Befragungen) "über die Probleme im Pflegekinderbereich ausreichende Informationen vorhanden" seien (DJI: Handbuch S. 14), handelte es sich von vorn herein um die Entwicklung und Weitergabe von Beratungs- und Handlungskonzepten. "Der Ansatz des Projekts wäre treffender durch Institutionenberatung oder Organisationsentwicklung gekennzeichnet" (DJI S. 14).

Ohne dass auch nur ein Pflegekind, ein Pflegeverhältnis oder eine Ursprungsfamilie untersucht worden wäre, - also ohne jegliche empirische Grundlage - wurden die Pflege- und die Herkunfsfamilie als ein System, betrachtet, in dem die Pflege- und Herkunftseltern ein "erweitertes Elternsubsystem"bilden, und die Pflegefamilie als "Ergänzungsfamilie" definiert. In wissenschaftlich nicht zu rechtfertigender Weise wurden Pflegekinder wie Scheidungskinder, und Pflege- und Herkunftseltern wie getrennt lebende leibliche Eltern mit "geteilter Elternschaft" betrachtet. Die Probleme und Schwierigkeiten der Pflegekinder sah man, ohne dass dies im einzelnen untersucht und nachgewiesen worden wäre, zum einen in der Trennung des Kindes von den leiblichen Eltern begründet, indem man in unzulässiger Weise Erkenntnisse der Bindungsforschung zu den Auswirkungen des Verlustes befriedigender Bindungen und Beziehungen auf das Kind (Bowlby 1983) auf Dauerpflegekinder anwandte. Zum anderen sah man die Schwierigkeiten der Kinder in Loyalitätskonflikten der Kinder im Beziehungsdreieck Pflegeeltern - Kind - Herkunftseltern begründet, die durch Konflikte zwischen den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern - wie im Streit zwischen geschiedenen Eltern - verursacht würden.

Entsprechend wandte man Erkenntnisse und Grundsätze aus der systemischen Familientherapie an, um Konflikte zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern zu lösen, und bildete die sich am Projekt beteiligenden Fachkräfte der Vermittlungsstellen, die bundesweit geworben worden waren und deren Stellen zum Teil aus den Projektmitteln finanziert wurden, in der Umsetzung dieser systemischen Sicht aus.

Für das Pflegekind und seine Identitätsentwicklung wurde schlicht, als würde es sich um Kinder mit hinreichend tragfähigen, befriedigenden Eltern-Kind-Beziehungen handeln, gefordert, daß endgültige Trennungen zu vermeiden seien und die Beziehungen zur Herkunftsfamilie durch Besuchskontakte und das Offenhalten einer Rückkehroption aufrechterhalten werden müßten. Diese Forderungen werden durch die Vertreter des Ergänzungselternkonzepts damit begründet, daß nur ein kleiner Teil der Pflegekinder aus erheblich gestörten Familien stamme und traumatische Erfahrungen gemacht habe (nach Gudat 1990 [29] : 15%, vgl Jordan in der Dokumentation der Start-Up-Veranstaltung S.15).

2.1.2 Hätte man genauer untersucht bzw. zur Kenntnis genommen, um welche Kinder es sich damals wie heute handelt, die nicht nur kurzfristig, sondern auf Dauer in eine Pflegefamilie vermittelt werden, hätte man ihre Vorerfahrungen und die daraus resultierenden Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Beziehungsstörungen genauer untersucht oder sich darum bemüht, einen Zugang zum Kind und seinem Erleben und seiner inneren Welt zu gewinnen, hätte man diese wissenschaftlich nicht zu rechtfertigende Verwechslung der Gegenstandsbereiche nicht aufrechterhalten und verbreiten können. Schon aus Erhebungen, die das DJI selbst als bereits vorliegende Informationen referiert, geht hervor, dass es sich bei der Annahme, man habe es im Bereich der Dauerpflege mit relativ ungestörten Kindern und Eltern-Kind-Beziehungen zu tun, um einen Irrtum bzw. eine Verleugnung der Realität handelt: Nach Junker (1978) [30] wurde in einer Befragung 1976 als Anlaß der Herausnahme in 41% Vernachlässigung, in 10% andere Formen der Misshandlung, in 29% der Entzug des Sorgerechts angegeben. Alle neueren Erhebungen zeigen noch deutlich höhere Anteile traumatisierender Vorerfahrungen bei Pflegekindern (s. u., 4.1.2).

Angesichts dieser Bagatellisierung und Verleugnung verwundert es nicht, dass das Thema Kindesmisshandlung und das zum damaligen Zeitpunkt darüber schon verfügbare Wissen [31] im DJI Projekt keinerlei Beachtung fand.

2.1.3 Wenn ein Projekt des Deutschen Jugendinstituts, das aus Mitteln des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BMJFFG) institutionell gefördert wird, empirisch und theoretisch so wenig begründet ist, hat dies umso gravierendere Folgen, da die Empfehlungen des DJI unmittelbaren Einfluß auf die Politik und damit auch auf die Gesetzgebung (s. KJHG) hatten. [32] .

1986 erstellte der Wissenschaftsrat im Auftrag des Bundesministeriums ein Gutachten zur wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des DJI. Das Projekt des DJI "Beratung im Pflegekinderbereich" weist alle Schwächen auf, die der Wissenschaftsrat in seiner "Stellungnahme zum Deutschen Jugendinstitut e.V. in München vom Juli 1986" formuliert hat:

"Die wissenschaftliche Qualität der Arbeiten des DJI ...(werde) häufig mit Zurückhaltung kommentiert", da die empirische Forschung zugunsten der raschen Entwicklung von Beratungskonzepten und Handlungsempfehlungen vernachlässigt werde. "Dies bringt die Gefahr mit sich, dass die Beratung wissenschaftlich nicht fundiert ist". Das Interesse der Praxis, der Jugend- und Bildungspolitik an den Ergebnissen der Arbeit des DJI fördere die Tendenz, "der die Entwicklung von Modellen und Reformvorschlägen häufig unterliegt: Die Evaluation dient mehr dazu, das eigene Vorgehen zu legitimieren als das Modell zu verbessern, zu korrigieren oder zu verwerfen." Der Wissenschaftsrat "hält das bisherige Verhältnis zwischen langfristiger Forschungs- und kurzfristiger Projektarbeit für unausgewogen. Ohne kontinuierliche, breit angelegte und intensive Forschung kann das Institut seine wichtigen Informations- und Beratungsaufgaben nicht verantwortlich erfüllen. Der Wert dieser Beratung hängt unmittelbar davon ab, daß ihre Grundlagen methodisch unanfechtbar gewonnen wurden. Ein adäquates Verhältnis zwischen Forschung und Beratung kann nur durch Verbesserung der Forschungskompetenz wiederhergestellt werden" (S.192f).

2.1.4 Obwohl das Konzept der Ergänzungsfamilie bei Dauerpflege schon durch die Anlage des DJI-Projekts und über das eigentliche Projekt hinausgehende Institutionenberatungen, sowie die rasche Umsetzung der empirisch und theoretisch nicht begründeten Konzepte in den Empfehlungen des Deutschen Landkreistages für die Pflegekinderarbeit [33] eine weite Verbreitung in der Praxis fand, gibt es bis heute keine wissenschaftlich fundierten Untersuchungen, die die Anwendung dieser systemischen Modelle auf den Gegenstandsbereich der Fremdplazierung von Kindern als angemessen und erfolgreich nachweisen würden. Vielmehr sprechen inzwischen vorliegende empirische Untersuchungen gegen den Erfolg der Vermittlungsarbeit nach diesem Konzept und für die Überlegenheit des Ersatzelternkonzepts bei auf Dauer fremdplazierten Kindern, auch wenn der Berater der Amtsleitung, Jordan, und die Amtsleitung selbst die Existenz solcher empirischen Untersuchungen leugnen (s. Bericht S.4):

In einer Untersuchung der Vermittlungsarbeit und -Ergebnisse in 8 Jugendämtern (Eckert-Schirmer, Universität Konstanz 1997 [34] ) ließen sich von den einem Konzept zuzuordnenden Vermittlungskonzepten der befragten Sozialarbeiter knapp 2/3 hinsichtlich der Auswahl von Pflegeeltern, der Vorbereitung und Beratung und der angestrebten Ziele unserem Konzept der Ersatzfamilie, gut 1/3 dem Ergänzungselternkonzept zuordnen. Es zeigte sich, daß die Ziele von Pflegevermittlern, die sich am Ergänzungselternkonzept orientierten, nicht erreicht wurden. Sowohl die Aufrechterhaltung intensiver Beziehungen zu den leiblichen Eltern, als auch das Ziel einer geplanten Rückführung erwiesen sich als illusionär. In den wenigen Fällen, in denen es überhaupt zu Rückführungen kam, wurden sie aus fachlicher Sicht nicht befürwortet und erfolgten ungeplant. Darüber hinaus litten die Kinder, bei denen nach dem Ergänzungselternkonzept regelmäßige Besuchskontakte zu den leiblichen Eltern aufrechterhalten wurden, unter vielfältigen Belastungen und Symptomen, die von den Vertretern dieser Position als "in gewisser Weise normal" bagatellisiert oder einem ungekonnten Umgang mit den Kontakten den Erwachsenen angelastet wurden.

Eine Dissertation an der Universität Ulm (Kötter 1994 ) [35] , in der die alternativen Konzepte Ersatz- oder Ergänzungsfamilie bei Dauerpflege diskutiert und Pflegeverhältnisse mit Besuchskontakten mit solchen unter Ausschluß von Kontakten untersucht und verglichen werden, kommt zu dem Ergebnis, dass bei Dauerpflege ohne Rückkehroption Besuchskontakte wegen der günstigeren Ergebnisse eher ausgeschlossen werden sollten. Neben der geringeren Belastung für die Kinder wie auch für die Pflegeeltern und der günstigeren Entwicklungsverläufe beim Ausschluß von Kontakten, wird auch deutlich, dass gerade aufrechterhaltene Besuchskontakte zu Loyalitätskonflikten führen, und dass die Aufrechterhaltung von Kontakten keinesfalls eine notwendige Vorraussetzung dafür ist, dass sich das Kind mit seiner Geschichte, seinen Erfahrungen und seiner Herkunftsfamilie auseinandersetzt.

In der Mehrzahl älterer und neuerer Untersuchungen werden aufrechterhaltene Kontakte und unsichere Perspektiven des auf Dauer fremdplazierten Kindes zur Herkunftsfamilie als erheblich belastend für die Kinder und die Pflegeeltern beschrieben (vgl. u.a. Kötter 1994, Schleiffer 1997, Zenz 2000 [36] ). Eine Untersuchung "15 Jahre Vermittlung von Pflegekindern durch den Pflegekinderdienst der Stadt Herten" (2002) [37] zeigt: "Dauerpflegeverhältnisse, in denen Besuchskontakte zu den leiblichen Eltern ausgeschlossen waren, haben eine hochsignifikant niedrigere Abbruchquote" (S.27).

Selbst bei Trennung und Scheidung, wo ein Kind nicht - wie bei Pflegekindern - aufgrund der Erziehungsunfähigkeit oder traumatischer Erfahrungen von einem Elternteil getrennt wurde, lässt sich nach neuesten Langzeitstudien die Annahme, dass die Aufrechterhaltung des Kontakts zum getrennt lebenden Elternteil für die Identitätsentwicklung des Kindes und eine möglichst störungsfreie Entwicklung in jedem Fall von Nutzen sei, nicht mehr aufrechterhalten (vgl. Wallerstein u.a. 2002, Walper 2003, Walper u. Gerhard 2003 [38] ). Es zeigt sich vielmehr, dass die Auswirkungen von Trennungen gegenüber vor der Trennung erlebten belastenden Erfahrungen deutlich überschätzt worden sind, dass verflichtend regelmäßig aufrechterhaltene Kontakte, Kontakte bei konflikthaften Beziehungen der Eltern und insbesondere gerichtlich durchgesetzte Kontakte zu deutlichen Belastungen und Störungen der Befindlichkeit und Sozialentwicklung des Kindes führen, während der Verlust des Kontakts zum getrennt lebenden Vater keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes hat. Es zeigt sich, dass gerade die Kinder hinsichtlich ihres Selbstwertgefühls und anderer Entwicklungsbereiche die günstigsten, den in tragfähigen Eltern-Kind-Beziehungen lebenden Kindern nahezu gleichkommenden Sozialisationsergebnisse haben, die keine weiteren Kontakte zum getrennt lebenden Elternteil hatten, sondern sich in eindeutiger Weise am sorgeberechtigten Elternteil und u.U. seinem neuen Partner orientieren konnten.

Dies gilt erst recht für Pflegekinder, wenn sie überhaupt erst in der Pflegefamilie befriedigende Eltern-Kind-Beziehungen entwickeln können und (bei gleich nach der Geburt vermittelten Kindern) keinerlei, oder durch erhebliche Frustrationen und Ängste geprägte Beziehungserfahrungen mit den leiblichen Eltern verbinden (vgl. z.B.Lambeck 1999, Rohmann u.a. 2001 [39] ).

2.1.5 Mit dem Kindeswohl ist die jetzt geforderte, weder empirisch noch theoretisch fundierte Neukonzeption nicht zu begründen. Es handelt sich um elternzentrierte Ansätze, die das Erleben und die Entwicklungsbedürfnisse der Kinder nicht berücksichtigen. [40] Entsprechend weisen Dettenborn und Walter (2002) in ihrem Lehrbuch "Familienrechtspsychologie" [41] kritisch darauf hin, daß von Vertretern der systemischen Sicht "zuweilen gar nicht mit dem Kindeswohl, sondern mit dem Elterninteresse argumentiert" wird (S.260).

2.2 Milieu- oder Sozialraumorientierung
Aber die von der Amtsleitung formulierten Leitsätze gehen noch weit über die Forderung einer Veränderung der Pflegevermittlung hin zum Ergänzungselternkonzept mit in der Regel aufrechterhaltenen Kontakten zur Herkunftsfamilie und offener Perspektive einer Rückgliederung hinaus:

In den Leitsätzen 1., 2. und 4. (Bericht S. 18) ist wiederholt von der "Berücksichtigung des familiären und sozialräumlichen Umfeldes" der Kinder, von der "Sicherung des Prinzips der Lebensweltorientierung und der Stärkung der Möglichkeit der Realisierung einer Rückkehroption" durch eine vorrangige Unterbringung eines Kindes im sozialen Umfeld des Kindes, einen vorrangigen Ausbau von Verwandten- und Kurzzeitpflegeverhältnissen, der Ausschöpfung von Betreuungsmöglichkeiten in familialen Netzwerken und vom Erhalt der sozialen Bezugsfelder der Kinder die Rede.

Dies kann nur so verstanden werden, dass der Aufrechterhaltung der Beziehungen des Kindes zur Herkunftsfamilie absoluter Vorrang gegeben wird, und die Vermittlung eines Kindes in eine Dauerpflegefamilie und die Trennung des Kindes von der Herkunftsfamilie nach Möglichkeit auch in den Fällen vermieden werden soll, in denen ein Kind bisher in eine Dauerpflegefamilie aufgrund weitreichender Einschränkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern und bereits erlittener traumatischer Erfahrungen (s.u.) vermittelt wurde.

Dass dies tatsächlich damit gemeint ist, ist dem Vortrag von Dr. Jordan auf der "Start-Up Veranstaltung" zu entnehmen. Er bezieht sich hier unter der Überschrift "Milieuorientierung in der Pflegekinderarbeit" auf ein neuerdings von Prof. Blandow,, einem Bremer Soziologen, favorisiertes Konzept, das auf "Tendenzen" in den USA, aber auch in den Niederlanden und Großbritannien zurückgehe, Kinder bei erforderlichen Fremdunterbringungen vorrangig im Umfeld des Kindes, sprich der Herkunftsfamilie unterzubringen. Blandow und Jordan haben hieraus die Forderung für das Hilfeplanverfahren abgeleitet, "ein Kind nur noch dann in eine fremde Pflegefamilie zu vermitteln, wenn vorher geprüft worden ist, dass im sozialen Umfeld keine geeignete Pflegeperson zur Verfügung steht. Dies wäre dann ein zwingendes Prüfkriterium und ein Kind sollte in eine ihm unbekannte (fremde) Familie nur dann vermittelt werden, wenn im Umfeld des Kindes wirklich niemand zu finden ist" (Dokumentation S. 16).

Solche Forderungen beruhen ausschließlich auf theoretisch entworfenen sozialpädagogischen Konzepten, die aber die Wirklichkeit der Kinder, um die es hier geht, überhaupt nicht berücksichtigen. Mit den Kindern, ihren Vorerfahrungen, Problemen und ihrem Erleben, wenn sie aufgrund erheblicher Einschränkungen der Erziehungsfähigkeit durch Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder Persönlichkeits- und Beziehungsstörungen der leiblichen Eltern, aufgrund von Erfahrungen der Vernachlässigung und anderer Formen der Misshandlung fremdplaziert werden, sind die Vertreter solcher Konzepte nicht befasst. Für sie und die Bewährung ihrer Konzepte tragen sie keinerlei Verantwortung.

Das Modell der "Milieu- oder Sozialraumorientierung" resultiert da, wo es entwickelt wurde, aus Hilflosigkeit und Ohnmacht angesichts des Elends in den Slums amerikanischer Großstädte, oder aus der Hilflosigkeit angesichts hoher Misserfolgsquoten bei einer Vermittlungsarbeit, die sich in vielen Ländern nicht auf ein brauchbares Konzept der Pflegevermittlung stützt. Solche Modelle auf unsere Situation zu übertragen und dafür ein Konzept aufzugeben, das sich bewährt hat, wäre durch nichts zu rechtfertigen. Nirgendwo ist nachgewiesen, dass diese Modelle funktionieren oder dem Konzept einer kompetenten Pflegevermittlung überlegen wären. Zenz und Salgo [42] sprechen hier zu recht von "sehr vagen Ideen" (S.5).

Es ist nach all unseren Erfahrungen aus fast 30-jähriger Arbeit im Bereich der Fremdplazierung von Kindern davon auszugehen, dass solche Konzepte nur noch mehr dazu beitragen, dass Entwicklungschancen von Kindern vertan werden, wenn die Kinder ihrem "Milieu" und ihren Herkunftsbeziehungen trotz eines drohenden Scheiterns oder bereits gescheiterter Sozialisation verpflichtet bleiben. Vor allem aber beruhen solche Konzepte auf einer Verleugnung der traumatischen Erfahrungen, weil man das Elend der Kinder gar nicht mehr wahrnimmt. Dies sind nicht nur unsere Erfahrungen aus einer Vielzahl von analysierten Jugendamtsakten und der Untersuchung von Kindern [43] :

In einer bundesweiten Erhebung zum professionellen Handeln in Kindeswohlverfahren (Münder u.a. 2000 [44] ) zeigt sich, dass in 2/3 aller Fälle vor der Einschaltung eines Gerichts bereits verschiedene Hilfen - u.a. auch vorübergehende Unterbringungen in Heim oder Vollzeitpflege - realisiert worden waren, die jedoch unwirksam blieben und das Kindeswohl nicht sichern konnten. Die Befragung von leiblichen Eltern und von Jugendlichen nach solchen Verfahren, nach Sorgerechtsentzug und Fremdplatzierung zeigt hier deutliche "Interessensgegensätze zwischen Eltern und Kindern". Im Unterschied zu den Eltern sehen die Jugendlichen die Aktivitäten des Jugendamtes und des Gerichts nicht als "Bedrohung", sondern als "Befreiung" (S.257). Die Jugendlichen beklagen, dass die Sozialarbeiter des ASD im vorgerichtlichen Hilfeverfahren nicht parteiisch auf ihrer Seite standen, sondern den Eltern mehr geglaubt hätten, und dass sie zu lange [45]   - oft jahrelang, ja selbst noch nach Fremdplazierung- versucht hätten, Eltern und Kinder zusammenzuhalten trotz massiver Misshandlungen und schwerer Beziehungsstörungen. Und es wird in den Äußerungen der Jugendlichen eindrucksvoll deutlich, dass sie sich früher die Anerkennung der Realität des Scheiterns durch das Jugendamt und Trennung und Schutz vor den Eltern gewünscht hätten. (S.310ff)

3. Die Kritik am bisherigen Konzept der Pflegekinderarbeit

3.1 Der Vorwurf der Einseitigkeit der Hilfeformen und die Forderung nach Vielfalt der Angebote
Die Amtsleitung kritisiert, dass die Pflegekinderarbeit in Münster "Vollzeitpflege ... in der Vergangenheit oft mit Dauerpflege gleichgesetzt" habe, und fachlich "sehr einseitig" und "fast ausschließlich" "im Sinne einer "Dauerpflege" in einer Ersatzfamilie ohne Rückkehroption verfolgt" habe (Bericht S.4).

Das derzeitige Verhältnis Kurzzeitpflege, Dauerpflege, Verwandtenpflege sei bisher zugunsten der Dauerpflege ausgerichtet. "Alle Bemühungen müssen dahin ausgerichtet werden, daß das Verhältnis von Dauerpflege und anderen Pflegeformen verändert werden muss im Sinne einer "bunten Vielfalt" der Angebote". Ein differenzierteres Angebot z. B. auch für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche müsse geschaffen werden. Vor allem müsse dem steigenden Bedarf nach zeitlich befristeten Hilfen Rechnung getragen werden. Der Ausbau der Verwandten- und Kurzzeitpflege sei vorrangig zu realisieren, die gesetzlich geforderte Unterscheidung zwischen zeitlich befristeten und auf Dauer angelegten Lebensformen zu berücksichtigen (Bericht S.4f, 17; Leitsatz 4 u. 6, S. 18f).

3.1.1 Tatsächlich ist schon der Darstellung der bisherigen Konzeption und Praxis des Pflegekinderdienstes in der Dokumentation (S. 18ff, vgl. o., 1.1) zu entnehmen, dass der Pflegekinderdienst keinesfalls Vollzeitpflege einseitig als Dauerpflege in einer Ersatzfamilie ohne Rückkehroption versteht, und dass die gesetzlich geforderte Unterscheidung zwischen zeitlich befristeten und auf Dauer angelegten Lebensformen selbstverständlich schon jetzt berücksichtigt wird.

Aus der jahrelangen Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und SKF Münster wissen wir, dass die Sozialarbeiter in jedem Einzelfall sehr sorgfältig und auf einer breiten Befundbasis unter Berücksichtigung aller über die Vorgeschichte der Eltern und der Kinder sowie bisheriger Hilfsbemühungen vorliegenden Informationen, Verhaltensbeobachtungen und Befunde aus der Zeit der vorübergehenden Unterbringungen, eigener Verhaltensbeobachtungen und Explorationen sowie medizinischer und psychodiagnostischer Begutachtungen um eine verantwortungsvolle Prognoseentscheidung bemüht sind, bevor die Entscheidung einer dauerhaften Fremdplazierung in einer Pflegefamilie getroffen und im Einvernehmen mit den leiblichen Eltern oder nach gerichtlicher Entscheidung realisiert wird [46] .

3.1.2 Auch die geforderte Vielfalt der Hilfen gibt es längst, die ja nichts anderes bedeuten kann, als dass das Jugendamt verschiedenste Hilfen und Angebote zur Verfügung stellt, die zum einen Eltern und Kindern in aktuellen Krisensituationen helfen und sie entlasten, sofern und solange eine Stützung und Wiederherstellung tragfähiger Eltern-Kind-Beziehungen möglich erscheint, und die zum anderen das Wächteramt des Staates ernst nehmen, Kinder vor weiterem Schaden bewahren, den sie in der Abhängigkeit von ihren leiblichen Eltern erlitten haben oder zu erleiden drohen, und ihnen positive Entwicklungschancen eröffnen, wenn leibliche Eltern nicht in der Lage sind oder in gemessen an den Entwicklungsbedürfnissen des Kindes angemessener Zeit nicht in die Lage versetzt werden können, ihre elterliche Verantwortung zu nehmen:

(1)  Neben einer Vielfalt familienunterstützender Hilfen, für die der KSD in Kooperation mit freien Trägern zuständig ist, neben familienergänzenden Hilfen wie Tages- und Wochenpflege und der vorübergehenden Aufnahme von Kindern durch Nachbarn, andere Helfer und Verwandte, die in vielen Biographien der Kinder, die schließlich auf Dauer fremdplaziert werden, zu finden sind, gibt es auch in Münster "zeitlich befristete Lebensformen" außerhalb der eigenen Familie, so auch Vollzeitpflege in Form der Kurzzeit- oder Bereitschaftspflege.

In der Statistik (Bericht S. 13) ist die Kurzzeitpflege allerdings nicht aufgeführt, so dass es zu dem fälschlichen Eindruck kommen kann, dass es keine vorübergehenden Unterbringungen von Kindern mit Rückkehroption oder noch offener Perspektive in Münster gäbe. Unseres Wissens steht dies im Zusammenhang damit, dass die Kurzzeitpflege an die freien Träger delegiert ist und beim Ziel der Rückgliederung im Zuständigkeitsbereich des KSD liegt.

Es gibt in Münster darüber hinaus ein breites Angebot an spezialisierten Heimeinrichtungen gerade auch für vorübergehende Unterbringungen zur Krisenintervention oder zur Klärung der Perspektive: z.B. die Kinderkrisenhilfe (Kinderheim St. Mauritz), die Möglichkeit der gemeinsamen Aufnahme von Müttern und Kindern, und auch Unterbringungsmöglichkeiten für kleine Kinder in speziellen Kleinkindergruppen der Heime, oder auch Kurzzeit- bzw. Bereitschaftspflegefamilien in professioneller Trägerschaft [47] .

Die Stadt Münster wird von vielen Pflegevermittlern anderer Städte um die Möglichkeit beneidet, auch kleine Kinder, deren Perspektive noch nicht geklärt ist, in speziellen Heimeinrichtungen unterzubringen bis zur Klärung der endgültigen Perspektive [48] , da dieses Konzept den Bedürfnissen aller Beteiligten - der Kinder, der leiblichen Eltern bei einer möglichen Rückkehroption, und einer kompetenten Anbahnung von Dauerpflege- oder Adoptionsbeziehungen - vielfach besser entspricht als die Unterbringung in einer institutionell nicht angebundenen Übergangspflegefamilie.

(2)  Verwandtenpflegeverhältnisse (als zeitlich befristete und als Dauerpflegeverhältnisse) gibt es bereits jetzt in einer Zahl, die größer ist als die der Dauerpflege in einer anderen Familie [49] und die den Bundesdurchschnitt von 25 % Verwandtenpflegeverhältnissen deutlich überschreitet [50] . Seit 1998 gibt es eine eigene Fachstelle für Verwandtenpflege und eigene Fortbildungsangebote (s. Bericht S. 27-39).

Im übrigen ist nirgendwo gezeigt und nachgewiesen, dass Verwandtenpflegeverhältnisse für auf Dauer fremdplazierte Kinder und ihre Entwicklung förderlicher sind als die Unterbringung in einer fremden Pflegefamilie. In einzelnen Fällen können sie sehr hilfreich sein. Sie gelten aber nach allen Erfahrungen in vielen Fällen als problematischer und konfliktbelasteter, da es hier leicht zu Rollenkonfusionen und Abgrenzungsproblemen kommt (s. auch Bericht S. 31).

(3)  Ebenso gibt es ein differenziertes Angebot an Sonderpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche [51] .

3.1.3 Eine Notwendigkeit des vorrangigen Ausbaus der Verwandten-, Kurzzeit- und Sonderpflegeverhältnisse wird zwar von der Amtsleitung behauptet, ein "steigender Bedarf nach zeitlich befristeten Hilfen" mit dem vagen Hinweis auf "die bundesweiten Entwicklungen des Pflegekinderwesens" begründet (Bericht S.4). Aber ein größerer Bedarf an diesen Pflegeformen wird nicht nachgewiesen. Eine konzeptionelle Erweiterung der Kurzzeitpflege war zudem bereits zum Zeitpunkt der "Start-Up Veranstaltung" geplant (s. Dokumentation S. 19).

Eine Begründung für die von der Amtsleitung unter breiter öffentlicher Beteiligung in Gang gesetzte Diskussion über die Pflegekinderarbeit in Münster lässt sich aus diesen "Kritikpunkten", die die Realität der bereits vorhandenen Angebote nicht berücksichtigen, nicht herleiten.

3.2 Der Vorwurf der dogmatischen Orientierung der Pflegekinderarbeit an einem einseitigen, wissenschaftlich nicht begründeten Konzept

3.2.1 Die Amtsleitung begründet die Veränderung und Neukonzeption u.a. damit, dass der Pflegekinderdienst sich bisher dogmatisch auf unser Konzept, das Vollzeitpflege fast ausschließlich als Dauerpflege ohne Rückkehroption in einer Ersatzfamilie verfolge, festgelegt habe (Bericht S.4f)

Die Arbeit des Pflegekinderdienstes des Jugendamtes und des SKF Münster orientiert sich (wie die vieler anderer Pflegekinderdienste auch) seit vielen Jahren an Erkenntnissen, die wir im Laufe unserer 30-jährigen forschenden und praktischen Arbeit und Spezialisierung in diesem Bereich gewonnen und entwickelt haben.

Aber weder die Sozialarbeiter, die sich an unserem Konzept der Pflegefamilie als Ersatzfamilie orientieren (s.o.), noch wir selbst hatten je den Anspruch, dass dieses Konzept für alle Fremdplazierungen und Pflegeverhältnisse Gültigkeit habe. Dies ist schon dem Vorwort in unserem Buch "Pflegekinder" [52] zu entnehmen: "Gegenstand unserer Arbeit und unseres Interesses ist es, einen Beitrag dazu zu leisten, daß es Kindern ermöglicht wird, in Eltern-Kind-Beziehungen eine schließlich gesunde Persönlichkeitsentwicklung zu nehmen, auch wenn die leiblichen Eltern für diese Sozialisationsarbeit nicht zur Verfügung stehen oder dazu nicht in der Lage sind. Tagespflegeverhältnisse wie auch Kurzzeitpflegeverhältnisse sind ebenso wenig zentraler Gegenstand unserer Betrachtung wie die kleine Gruppe von Dauerpflegeverhältnissen, in denen die Beziehungen des Pflegekindes zu seinen leiblichen Eltern positiv, befriedigend und tragfähig sind, so dass das Kind sich selbst weder neue Eltern wünscht noch sie braucht, um eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung zu nehmen." (S. 12, im einzelnen S. 28ff, 181f, 189ff).

Unser Interesse und unser Bemühen galt und gilt primär den Kindern, die als früh vermittelte Kinder nicht die leiblichen Eltern, sondern entsprechend ihren Entwicklungsbedürfnissen die Pflegeeltern zu ihren Eltern gemacht haben, oder die aufgrund traumatischer Erfahrungen in der Herkunftsfamilie und weitreichender Störungen der Eltern-Kind-Beziehungen die Chance der Verarbeitung der traumatischen Erfahrungen und der Entwicklung befriedigender neuer Eltern-Kind-Beziehungen zu Dauerpflege- oder Adoptiveltern brauchen, die sie in der Ursprungsfamilie nicht entwickeln konnten und die nach allen Erkenntnissen der Sozialisationsforschung die unabdingbare Vorraussetzung für eine schließlich gesunde Persönlichkeitsentwicklung sind [53] . Hierauf haben wir uns spezialisiert und zu einem genaueren Verständnis und damit auch zum Gewinn einer begründeten, differenzierten Diagnose und Prognose beigetragen [54] .

Bei unserer diagnostischen und beratenden Arbeit waren und sind wir aber auch wiederholt mit Fällen befasst, in denen es um die Aufrechterhaltung der Beziehung zu leiblichen Eltern, um Verwandtenpflege oder um Rückgliederungen geht (vgl. z.B. ein Fallbeispiel in unserem Buch zu einer von uns beratend begleiteten Rückgliederung, S.142ff).

3.2.2 Kritisiert wird, dass unser Konzept der Pflegefamilie als Ersatzfamilie empirisch nicht begründet sei, die wissenschaftlichen Belege fehlen würden (Bericht S.4, Dokumentation S.65), seine Grundannahmen (nach Jordan) eher idealtypischer, denn empirischer Natur seien (Dokumentation S.8).

Tatsächlich ist unser Konzept und die daraus zu machenden Ableitungen für die Vermittlungsarbeit empirisch und theoretisch gut begründet:

(1) Wir befassen uns seit 1973 - in den ersten Jahren als wissenschaftliche Assistenten an der Pädagogischen Hochschule und der Universität Münster (Habilitationsprojekt: "Zur Sozialisation von Kindern in Ersatzfamilien"), seit 1982 in der überregional arbeitenden psychologischen Praxis der Gesellschaft für soziale Arbeit e.V.- mit der Problematik der Fremdplatzierung von Kindern. Wir haben die Integrationsprozesse von Kindern in Dauerpflege- und Adoptivfamilien sowie die Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Verlauf dieser Prozesse untersucht und beschrieben (Nienstedt u. Westermann 1980 [55] , 1989, 5. Aufl. 1998 ). Weitere Veröffentlichungen folgten fortlaufend.

Unsere Erkenntnisse über die Sozialisation von Kindern in Dauerpflege- und Adoptivfamilien resultieren aus inzwischen weit über 1000 differenzierten psychologischen Untersuchungen von Kindern und z.T. ihren Eltern (Aktenstudium, anamnestischen und psychodiagnostischen Befunden), der psychotherapeutischen Arbeit mit misshandelten, in Pflege- oder Adoptivfamilien oder auch noch im Kinderheim lebenden Kindern, vielfältigen Fallbesprechungen mit Sozialarbeitern, Heimerziehern und Pflege- und Adoptiveltern wie auch vielen Gesprächen mit leiblichen Eltern, der langfristigen Verfolgung vieler Entwicklungen von Kindern bis hin zum Erwachsenenalter, d.h. sie basieren auf einer breiten empirischen Basis.

Wir werden bundesweit und darüber hinaus als Experten in diesem Bereich zu Vorträgen zu Fragen der Sozialisation von Kindern in Ersatzfamilien sowie zur Frage der Diagnose, der Wirkung und Verarbeitung traumatischer Misshandlungserfahrungen eingeladen. Unser Konzept der Pflegefamilie als Ersatzfamilie ist als Alternativkonzept zum systemischen Ansatz der Pflegefamilie als Ergänzungsfamilie (s. hierzu 2.1) richtungsweisend für die Orientierung der Vermittlungsarbeit geworden, wenn es um die Vermittlung von Kindern in Dauerpflege geht [56] .

Die Ergebnisse unserer Arbeit werden in der Fachliteratur zitiert und sind Gegenstand in einer Reihe wissenschaftlicher Arbeiten, Dissertationen und Diplomarbeiten, in denen sie aufgegriffen und weitestgehend bestätigt werden [57] . So zeigen beispielsweise die Ergebnisse einer Diplomarbeit, in der unsere Theorie der Integrationsphasen anhand von Integrationsverläufen überprüft wird, dass unser Phasenmodell in der Tat Gesetzmäßigkeiten bei der Entwicklung von Dauerpflegekindern angemessen beschreibt und Maßstäbe für den Erfolg von Pflegeverhältnissen liefert [58] .

(2) Unsere Erkenntnisse und Theorien finden ihre wissenschaftliche Begründung und Bestätigung in den Ergebnissen der modernen Entwicklungspsychologie, der Bindungsforschung sowie der Traumaforschung.

Die Entwicklungspsychologie und Bindungsforschung bestätigt und zeigt, auf welchem Wege und unter welchen Bedingungen ein Kind eine positive Bindung an eine Mutter und einen Vater und differenziertere Beziehungen zu ihnen herstellt und sich mit ihnen als ihr Kind identifiziert völlig unabhängig davon, ob dies die leiblichen Eltern oder Pflege- oder Adoptiveltern sind [59] . Nicht die Biologie, sondern das Kind aufgrund seiner Bedürfnisse und der hinreichenden Befriedigung dieser Bedürfnisse stellt erst Eltern-Kind-Beziehungen her, die dann einzigartige Liebesbeziehungen sind, die nicht durch konkurrierende Ansprüche infrage gestellt werden dürfen, wenn das Kind eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung nehmen soll.

Die Herstellung sicherer, befriedigender Eltern-Kind-Beziehungen und die Entwicklung eines gesunden kindlichen Selbst in Beziehungen sind ungleich komplizierter, wenn ein Kind aufgrund traumatischer Erfahrungen ein tiefes Mißtrauen gegenüber Abhängigkeitsbeziehungen entwickelt hat, keine inneren Vorstellungen von elterlichen Schutzobjekten entwickeln konnte, ein distanz- und bindungsloses Kind ist oder nur durch Angst und Angstabwehr an seine Eltern gebunden ist [60] .

Der Weg der Verarbeitung solcher Erfahrungen und der Entwicklung eines schließlich gesunden Selbst in neuen Beziehungen, den wir aufgrund vielfältiger Beobachtungen der Prozesse, die die Kinder in neuen Beziehungen in Gang setzen, in unserer Integrationstheorie beschrieben haben, wird bestätigt durch amerikanische Forschungsergebnisse über therapeutische Prozesse, die als wirksam und schließlich heilend nach traumatischen Erfahrungen bei Kindern und Erwachsenen beschrieben worden sind (Herman, J. 1994 [61] ).

(3) Sowohl im Fall des früh vermittelten Kindes, das von vorn herein die Pflegeeltern zu seinen psychologischen Eltern gemacht hat, als auch im Fall der dauerhaften Fremdplazierung nach traumatischen Erfahrungen braucht ein Kind bestimmte Rahmenbedingungen, damit es die Sozialisationschancen in einer Ersatzfamilie für eine schließlich gesunde Entwicklung nutzen kann. Die Sozialisationsforschung zeigt überzeugend, dass neben der Annahme und Einfühlung durch die Eltern - und dazu gehört beim traumatisierten Kind auch die Anerkennung seiner realen Erfahrungen und die Einfühlung in seine daraus resultierenden Ängste und Abwehrstrategien -, auch die Klarheit der Perspektive, die Sicherheit und Eindeutigkeit der neuen Beziehungen und ein hohes Ausmaß an genauer Wahrnehmung und Befriedigung der kindlichen Bedürfnisse eine zentrale Rolle für das Gelingen der Sozialisation in der Ersatzfamilie spielen.

Die daraus abzuleitenden Grundsätze für die Vermittlung und Beratung bei Dauerpflege - eine möglichst schon vor Beginn der Pflegebeziehung geklärte und begründete Prognose hinsichtlich der Perspektive; eine vorherige Unterbringung im Heim oder einer Übergangspflegefamilie, damit die Perspektive geklärt werden kann, das Kind sich darauf einstellen kann und aktiv die Herstellung der neuen Beziehungen betreiben kann; der Schutz vor konkurrierenden Beziehungsansprüchen, die die Zugehörigkeit des Kindes zur Herkunftsfamilie betonen und die neuen Beziehungen infrage stellen, oder vor dem weiteren Einfluss von leiblichen Eltern, die als beängstigend, nicht schützend und übermäßig frustrierend erlebt wurden, durch die Einschränkung oder den Ausschluss von Kontakten zur Herkunftsfamilie; die getrennte Vermittlung von Geschwisterkindern, wenn jedes der Kinder den konkurrenzlosen Einfluss auf Eltern und die Distanzierung von traumatisierenden Erfahrungen braucht - finden ihre Bestätigung in empirischen Untersuchungen, die eine deutliche Abhängigkeit des Erfolgs oder Misserfolgs von Dauerpflegebeziehungen von einer solchen Vermittlungspraxis zeigen [62] .

4. Die Vorerfahrungen der Kinder und die Trauma-Diskussion

4.1 Die Vorerfahrungen der auf Dauer fremdplazierten Kinder

4.1.1 Wenn man sich auch nur ernsthaft vorstellt, aus welchen Gründen ein Kind, das für seine gesamte weitere Entwicklung auf tragfähige Liebesbeziehungen zu Eltern angewiesen ist, auf Dauer nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, und wenn man sich außerdem vergegenwärtigt, um welche statistisch kleine, wenn auch hinsichtlich der gesellschaftlichen Kosten bedeutende Gruppe es sich bei diesen Eltern und Kindern handelt, dann sagt schon der gesunde Menschenverstand, dass es sich hier vorrangig um Eltern handelt, die in ihrer Erziehungsfähigkeit aufgrund der eigenen Sozialisationsgeschichte weitreichend eingeschränkt sind, und um Kinder, derenPersönlichkeitsentwicklung bei einem Verbleib bei den leiblichen Eltern gefährdet wäre oder durch sie bereits erheblich geschädigt worden ist.

In Münster wie in anderen Städten machen die Familien, in denen das Jugendamt die elterliche Verantwortung mit intensiveren Maßnahmen der Jugendhilfe unterstützen muss, etwa 2 - 3% aller Familien aus. Bei den in Vollzeitpflege insgesamt sich befindenden Kindern, bei denen familienunterstützende Maßnahmen nicht oder nicht mehr die geeigneten Hilfen waren, handelt es sich (s. Statistik Bericht S. 13) um 0,43% aller Kinder (192 von 45000 Kindern in Münster). In Dauerpflegefamilien (außer Verwandtenpflege) befinden sich lediglich 0,17% (76 Kinder), einschließlich Sonderpflege und Adoptionspflege 0,23% aller Kinder (104 Kinder).

4.1.2 Dass es sich bei diesen in Dauerpflege vermittelten Kindern ganz vorrangig um Kinder mit Misshandlungerfahrungen und um Eltern mit weitreichenden Einschränkungen ihrer Erziehungsfähigkeit handelt, geht schon aus einer Pressemitteilung der Amtsleiterin Frau Pohl und des Abteilunsleiters des KSD, Herrn Materla in der MZ vom 24.10.02 hervor:

Die Anzahl der Anträge auf Sorgerechtsentzug wachse. Im Jahr 2001 habe das Jugendamt in 50 Fällen (u.U. mit mehreren Kindern pro Fall) einen Antrag auf Sorgerechtsentzug gestellt. "In zwei Drittel der betroffenen Familien ist nicht offene Gewalt, sondern schleichende Vernachlässigung die Ursache. Ein großer Teil der Eltern habe massive psychische Probleme". In 15 % der Fälle würden die Eltern schließlich Hilfe annehmen. "85 % der Verfahren, die die Stadt beim Gericht einleitet, enden damit, dass ein oder mehrere Kinder außerhalb der Familie untergebracht werden" "Wenn das Jugendamt mit dem Antrag beim Gericht sozusagen die Notbremse zieht, ist in der Regel ein jahrelanger Prozess sozialpädagogischer Hilfen vorausgegangen". [63] .

Die Analyse der in den Münsteraner Jugendamtsakten angegebenen Gründe für die Unterbringung in Pflege (Modellprojekt des ISS/Landesjugendamtes S.31, s.o., 1.2.2) zeigt, dass bei den in Vollzeitpflege untergebrachten Kindern schon zum Zeitpunkt der Unterbringung in einem hohen Prozentsatz Misshandlungserfahrungen bekannt waren. Neben anderen Gründen, die zur Fremdplazierung führten, z.B. Überforderung der Eltern in 72,4% und psychische Krankheit der Eltern in 23,7%, wurden in 66,5% Vernachlässigung, 48% Ablehnung durch die Eltern und psychische Misshandlung, 40% Gewalt zwischen den Eltern, 10% eigene körperliche Misshandlung angegeben. Bei 7,9% bestand der Verdacht, bei 2,6% der Nachweis sexuellen Missbrauchs.

Hätte man die Kinder in Dauerpflegefamilien ohne Rückkehroption gesondert betrachtet, wären die Ergebnisse mit Sicherheit noch deutlicher ausgefallen. Würden auch noch die nach der Fremdplazierung gewonnenen Erkenntnisse berücksichtigt, weil das Ausmaß von Misshandlungserfahrungen und anderen traumatischen Erfahrungen oft erst deutlich wird, wenn sich Kinder an einem sicheren Ort geschützt vor einem weiteren Einfluss der übermäßig frustrierenden und beängstigenden Eltern fühlen, dann wären die Ergebnisse noch eindeutiger.

4.2 Der Vorwurf der Orientierung an einem falschen Traumabegriff
4.2.1 Statt diese nüchternen Zahlen ernst zu nehmen und sie zum Anlass zu nehmen, sich mit der Realität der in Dauerpflegefamilien untergebrachten Kinder zu befassen, sich im einzelnen die Vorgeschichten der Eltern und der Kinder sowie das Ausmaß ihrer Störungen und die im Integrationsprozess zutage tretenden Vorstellungen und Gefühle anzusehen, schließt sich die Amtsleiterin dem ganz unbegründeten Zweifel des von ihr als Moderator der Start-up-Veranstaltung und als Berater und "Experten" herangezogenen Sozialpädagogen Dr. Jordan an:
Jordan operiert gegen jedes bessere Wissen, über das er verfügen könnte, mit den Fehleinschätzungen des DJI hinsichtlich des Ausmaßes traumatischer Erfahrungen bei Dauerpflegekindern (vgl. 2.1), und begründet damit eine Kritik an den bisherigen Diagnosen und Prognosen bei den in Münster auf Dauer vermittelten Kindern: Da die Annahmen über den Anteil traumatisierter Kinder bei verschiedenen Autoren zwischen 15 und 70-80% schwanken würden, es also offenbar eine "Grauzone von Einschätzungen" gäbe, müsse noch mehr zur konkreten Abgrenzung geleistet werden, "damit nicht auf der Grundlage individueller oder subjektiver Bewertungen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung getroffen werden" (Dokumentation S. 15).

Die Amtsleitung unterstellt entsprechend, dass der Pflegekinderdienst bisher mit einem falschen Traumabegriff voreilig die dauerhafte Trennung des Kindes von der Herkunftsfamilie vollzogen habe, wenn sie den bisherigen Traumabegriff infragestellt, eine Neudefinition fordert und formuliert "Alles Trauma?" (Bericht S. 15).

Dem kritischen Leser ihrer Ausführungen wird unmittelbar deutlich werden, dass sich das bisherige Verständnis traumatischer Erfahrungen inhaltlich überhaupt nicht unterscheidet von den Definitionen, die hier als Alternativen zitiert und schließlich in der "Traumaformel" zusammengefasst werden: „Psychische Traumatisierung liegt dann vor, wenn ein objektiv feststellbares Ereignis außerhalb der normalen Erfahrungsnorm" liegt und "subjektives Erleben von Hilflosigkeit, Ohnmacht, intensiver Furcht und Entsetzen" auslöst. (S.16). [64]

Welche der beiden Bedingungen a) "belastendes Ereignis außergewöhnlicher Bedrohung" und b) "Erleben von Entsetzen und Kontrollverlust ... , Gefühle von Ohnmacht und Hilflosigkeit" (S.16) findet in der "bisherigen Definition Traumatisierung" keine Berücksichtigung, wenn von "einer einmaligen und/oder fortdauernden Erfahrung" die Rede ist, "die zu einer gravierenden psychischen Verletzung/Vernachlässigung führt, die für das Kind überwältigend und seinen psychischen und physischen Möglichkeiten nicht beeinflussbar ist, die Todesangst und Angst vor Vernichtung des physischen und psychischen Selbst auslöst und bei der das Kind in der Situation auf niemanden zurückgreifen kann, bei dem es Schutz oder Hilfe erfährt" (S.15)?

4.2.2 Und dann wird darauf verwiesen, dass das Wissen über die Auswirkungen existentiell bedrohlicher Ereignisse im Kindesalter (auch wenn man heute wisse, das diese meist viel verheerendere Wirkungen als im Erwachsenenalter hätten) "noch nicht  hinreichend systematisiert" sei und "noch keinen Niederschlag in den (medizinischen) Diagnoseschlüsseln gefunden" habe: "Weder in der ICD-10 noch in der DSM.IV existiert eine eigenständige Traumakategorie des Kindes- bzw. Jugendalters" (Bericht S.16f).

Dieses Zitat soll offenbar suggerieren, dass man vielleicht über die Wirkung traumatischer Erfahrungen bei Kindern noch zu wenig wisse, um hieraus Folgerungen für die Perspektiveentwicklung der Kinder, eine dauerhafte Fremdplazierung, den Ausschluss von Kontakten zur Herkunftsfamilie und eine getrennte Geschwistervermittlung ableiten zu können.

Tatsächlich verfügt man über ein breites, fundiertes Wissen über die Wirkung traumatischer Erfahrungen wie frühe Misshandlungserfahrungen der Vernachlässigung, aggressiven Überwältigung oder des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Das schon vorhandene Wissen wurde bestätigt und weiter ausdifferenziert, seitdem seit den 90-er Jahren die Forschung in diesem Bereich enorm zugenommen hat. Man weiß inzwischen aus der psychologischen und neurophysiologischen Forschung sehr genau, welch weitreichende Wirkungen solche Erfahrungen bei Kindern haben, wie sie erlebt und verarbeitet werden. [65] Man weiß, dass schon früheste traumatische Erfahrungen aus den ersten Lebenswochen und Monaten sehr genau wahrgenommen und im Gedächtnis gespeichert werden und das Selbsterleben des Kindes in Beziehungen nachhaltig prägen. Man weiß, dass dies selbst schon für vorgeburtliche traumatische Erfahrungen gilt. [66]

Die Forschung zeigt, dass gerade Misshandlungsformen, die vielfach in ihrer Auswirkung auf das Kind weit unterschätzt werden, - Vernachlässigung und psychische Misshandlung - besonders zerstörerische und langzeitige Wirkung haben [67] . "Langzeitstudien haben gezeigt, daß auch nur leichte Vernachlässigung traurige Folgen für die Kinder hat" (Cantwell 2002, S.553).

Die Forschung zeigt, wie schwer veränderbar solche Misshandlungsstrukturen - insbesondere auch bei der Vernachlässigungsproblematik - bei den Eltern sind [68] , und wie groß die Gefahr einer Wiederholungsdynamik, der Weitergabe von Generation zu Generation ist, wenn es nicht - wie bei anderen Formen der Misshandlung auch - gelingt, diesen Teufelskreis der Wiederholung zu durchbrechen:

Die Ergebnisse aus über 20-jähriger intensiver Forschungsarbeit und der Entwicklung von Präventions- und Interventionsprogrammen in den USA mit dem Ziel, Kindern und Eltern zu helfen, so dass die Kinder in den Familien bleiben oder so bald als möglich in die Familien zurückkehren können, sind ernüchternd: Evaluationsstudien von 19 vom National Center of Child Abuse and Neglect finanzierten Demonstrationsprojekten, die dem neuesten Wissensstand entsprachen und über ein breites Angebot an spezifischen Hilfeformen verfügten, kamen zu einem "entmutigenden" Ergebnis: "Misshandelnde Familien sind schwierig zu therapieren, lassen einen erheblichen Widerstand gegenüber Veränderungen erkennen und halten in vielen Fällen sowohl während als auch nach Abschluss der Behandlung an ihrem schädigenden Verhalten gegenüber ihren Kindern fest." "Kindesmisshandlung und -Vernachlässigung bestehen trotz frühzeitig einsetzender, durchdachter und häufig kostspieliger Interventionen fort." "Angesichts der so dürftigen Behandlungserfolge sollten wir unsere Ressourcen vielleicht besser in Präventionsprogramme stecken. Ungeachtet der umfangreichen Forschungstätigkeit zur Ätiologie des Problems geht allerdings aus einer jüngst unternommenen Durchsicht von elf kontrollierten prospektiven Studien zur Frage der Wirksamkeit primärpräventiver Programme hervor, dass es bislang keine präventive Maßnahme gibt, die das Vorkommen von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung zuverlässig reduzieren könnte". (Brassard u.Hardy 2002, S.597f) [69] .

4.2.3 Auf der Start-up-Veranstaltung hat unser Kollege, Dipl.Psych. O.Hardenberg in einem Vortrag auf dem Hintergrund seiner langjährigen diagnostischen, therapeutischen und beratenden Arbeit mit traumatisierenden Eltern und misshandelten Kindern und seiner ebenfalls langjährigen Zusammenarbeit mit dem Pflegekinderdienst der Stadt Münster anschaulich dargestellt, wie die Kinder, um die es hier geht, die frühen Misshandlungserfahrungen erleben und zu bewältigen suchen, wie sie die neuen Beziehungen zu Ersatzeltern zur Verarbeitung der traumatischen Erfahrungen nutzen, und mit welchem Engagement und welcher Fachkompetenz die Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes die Kinder und die Eltern auf diesem oft so schwierigen Weg unterstützen  (Dokumentation S.31-38).

Aber all diese gut begründeten Informationen und wissenschaftlichen Erkenntnisse werden gar nicht zur Kenntnis genommen. Statt die Arbeit ihres Teams gerade auch hinsichtlich der erfolgreichen Vermittlung von Kindern mit erheblichen Störungen ihrer Persönlichkeits- und Beziehungsentwicklung aufgrund traumatischer Erfahrungen anzuerkennen und gegenüber Angriffen und unbegründeten Meinungen zu verteidigen, und statt die Tatsache zu begrüßen, daß die Arbeit ihres Teams am Ort und in erreichbarer Nähe durch gleich mehrere psychologische Sachverständige unterstützt wird, die sich seit Jahren im Bereich der Wirkung und Verarbeitung traumatischer Erfahrungen, von Bindungs- und Beziehungsstörungen sowie der Sozialisation von fremdplazierten Kindern spezialisiert haben, stellt die Amtsleitung die bisherige Qualität dieser Arbeit ohne Begründung infrage:

Im Leitsatz 14 wird "eine weitere Qualifizierung der Arbeit mit traumatisierten Kindern (gezielte Weiterbildung, Supervision)" gefordert. Die Entwicklung besonderer Beratungsleistungen für Pflegeeltern im Umgang mit traumatisierten Kindern in besonderen Krisensituationen wird angestrebt" (Bericht S. 20).

Die Amtsleitung leugnet, dass es all dies bereits gibt, was nicht unwesentlich zum Erfolg der bisherigen Vermittlungsarbeit in der Stadt Münster (vgl. 1.) beigetragen hat.

5. Die Kritik an einzelnen Vermittlungsgrundsätzen

5.1 Dauerpflege ohne Rückkehroption
5.1.1 Die in Gang gesetzte, inhaltlich ganz unqualifizierte und in sich widersprüchliche Traumadiskussion (s.o.) macht nur dann einen Sinn, wenn man das damit verbundene Ziel sieht, dass durch einen anderen Traumabegriff die geforderte Wende hin zum Ergänzungselternkonzept und zur Milieu-oder Sozialraumorientierung (s.o. 2.), die Forderung nach einem vorrangigen Ausbau von Kurzzeit- und Verwandtenpflegefamilien, einer Stärkung der Möglichkeit zur Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie und einem mehr "entwicklungsoffenen Verlauf der Pflegeverhältnisse" (Bericht S.5) auch für die Kinder begründet werden könnte, die bisher in Dauerpflegefamilien ohne Rückkehroption vermittelt werden (siehe Bericht S. 14f). Allenfalls "bei hoch traumatisierten Kindern" könne dies "im Einzelfall" richtig sein (Begründung zur Beschlußvorlage vom 14.04.03, S.2).

Eine solche Unterscheidung zwischen traumatisierten und "hoch traumatisierten" Kindern lässt sich mit den Ergebnissen der Traumaforschung (s.o.) nicht rechtfertigen. Außerdem wird bei einer solchen Argumentation völlig verleugnet, dass es ja auch jetzt schon nicht ohne Not und ohne meist schon vorherige vielfältige andere Hilfebemühungen und Abwägungen von Alternativen, und ohne sorgfältige Begründungen im Einzelfall zur Fremdplazierung und zur Vermittlung von Kindern in Dauerpflegefamilien kommt (s.o.: 4.1) [70] .

Wenn die Dezernentin in ihrer Begründung zur Beschlussvorlage vom 14.04.03 (S.2) sagt: "Das Konzept "Dauerpflege" mit der Interventionskette "ohne Rückkehroption" ... darf kein fachlicher Grundsatz sein", so steht dies in einem eklatanten Widerspruch zu den Vorstellungen des Gesetzgebers, der einen "Zwang zur Entscheidung" formuliert:

"Ist die Rückkehroption nicht realisierbar, so muss der Schwebezustand für das Kind oder den Jugendlichen in der Weise beendet werden, dass ein dauerhafter Verbleib bei der Pflegeperson gesichert wird.

Eine Änderung des Beratungsauftrags des Jugendamts von der Rückkehroption zur Sicherung des Verbleibs setzt nicht das Scheitern der Rückkehroption voraus. Vielmehr hat das Jugendamt zu Beginn des Hilfeprozesses eine verantwortungsvolle Prognoseentscheidung zu treffen. Von vorn herein erfolglos erscheinende Bemühungen zur Verbesserung der Situation in der Herkunftsfamilie brauchen nicht erst unternommen zu werden. Vielmehr kann von Anfang an ein Konzept zum Verbleib des Kindes oder Jugendlichen in der Pflegestelle ... entwickelt werden." (Wiesner 2000, S. 582f).

5.1.2 Wenn Kinder nicht nur aufgrund einer aktuellen Krise vorübergehend, sondern auf Dauer fremdplaziert werden, dann ist ja in der Regel nicht die traumatische Erfahrung des Kindes der Auslöser für die Trennung von der Herkunftsfamilie und die Vermittlung in eine Dauerpflegefamilie. Die Kinder waren traumatischen Erfahrungen schon mehr oder weniger lang in den Herkunftsfamilien ausgesetzt, wenn sie nicht von Geburt an fremdplaziert wurden. Auslöser ist vielmehr, daß andere Hilfeformen nicht oder nicht mehr geeignet sind, die Bedingungen in der Herkunftsfamilie so zu verändern, dass sie für das Kind nicht weiter schädigend sind.

Dass unter dieser Bedingung dann auch der Zustand der Unsicherheit hinsichtlich der Perspektive beendet und ein dauerhafter Verbleib in der Pflegefamilie gesichert wird, ist gerade für das traumatisierte Kind eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass es die neuen Beziehungen überhaupt zur Verarbeitung seiner traumatischen Erfahrungen nutzen kann.

Nicht nur wir, sondern auch andere haben gezeigt, dass die Entwicklung neuer Eltern-Kind-Beziehungen in einer Ersatzfamilie eine Chance für diese Kinder ist, die traumatischen Erfahrungen so weit zu verarbeiten und ein gesundes Selbst in Beziehungen zu entwickeln, daß die Wiederholungsdynamik der Misshandlung durchbrochen werden kann (vgl. z.B. Egeland 2002, Engfer 1986, Göppel 1992, Kadushin 1970, Trube-Becker 1982, Winnicot 1988) [71] .

Dass die Sicherheit und Eindeutigkeit der neuen Eltern-Kind-Beziehungen die Chancen von Kindern in Ersatzfamilien, und insbesondere die traumatisierter Kinder, eine schließlich gesunde Persönlichkeitsentwicklung zu nehmen, erheblich erhöht, zeigt ein Vergleich der Sozialisationsergebnisse bei Pflege- und Adoptivkindern in so deutlichem Maße, dass in den USA schon 1980 ein Bundesgesetz erlassen wurde, daß wenn ein Kind, aus welchen Gründen auch immer es im Heim oder vorübergehend in einer Pflegefamilie untergebracht wurde, nicht innerhalb einer Frist von 18 Monaten zu den leiblichen Eltern zurückgegliedert werden kann, den Eltern das Sorgerecht entzogen werden sollte, und das Kind damit möglichst zur Adoption freigegeben werden soll (vgl. Salgo 1987, S.154ff [72] ).

Hinsichtlich der Abhängigkeit eines positiven Sozialisationsergebnisses von der Sicherheit der neuen Beziehungen hat ja auch unser Gesetzgeber den Ergebnissen der Sozialisationsforschung Rechnung getragen, wenn er betont, dass die Klärung der Perspektive möglichst vor bzw. zu Beginn der Hilfemaßnahme erfolgt sein sollte, das Kind nicht über längere Zeit in einem Unsicherheitsstatus verbleiben solle, und die Dauerhaftigkeit der neuen Eltern-Kind-Beziehungen möglichst durch Adoption oder die Übernahme der Vormundschaft durch die Pflegeltern gesichert werden soll [73] .

So sieht das Gesetz bei Dauerpflege auch nicht, wie im Leitsatz 7 (Bericht S. 19) gefordert vor, dass "im Verlauf der Leistungsgewährung regelmäßig geprüft (wird), ob und inwieweit Verbesserungen der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie während der außerfamiliären Unterbringung des Kindes erreicht werden kann" mit dem Ziel der Rückgliederung des Kindes.

Nach § 36 (1) KJHG ist vielmehr "vor und während einer langfristig zu leistenden Hilfe außerhalb der eigenen Familie ... zu prüfen, ob die Annahme als Kind in Betracht kommt".

5.2 Einschränkungen oder Ausschluss von Besuchskontakten
Die Einschränkung oder der befristete oder auch dauerhafte Ausschluss von Umgangsrechten der leiblichen Eltern ist auch nach dem neuen Kindschaftsrecht ausdrücklich vorgesehen, wenn sie eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen (§1684 Abs.4 BGB). Vor allem wurde das Umgangsrecht im neuen Kindschaftsrecht "als Recht des Kindes definiert (§ 1684), das unter dem expliziten Primat des Kindeswohls (§§ 1684, 1697a BGB) niemals zu seinem Nachteil ausgeübt werden kann". [74]

Eine Kindeswohlgefährdung und erhebliche Nachteile für die weitere Entwicklung des Kindes sind aber bei Besuchskontakten in der Regel anzunehmen, wenn ein Kind aufgrund traumatischer Erfahrungen und daraus resultierender weitreichender Störungen seiner Persönlichkeits- und Beziehungsentwicklung, die es in der Herkunftsfamilie erlitten hat, auf Dauer in einer Pflegefamilie lebt (s. auch 2.1.4).

Besuchskontakte zu Eltern, die das Kindeswohl bereits gefährdet haben und mit denen traumatische Erfahrungen verbunden sind, stellen eine fortdauernde Gefährdung dar, weil sie auf einer Verleugnung der traumatischen Erfahrungen beruhen, beim Kind einer ständig sich wiederholenden Retraumatisierung gleichkommen, und den Schutz des Kindes in den neuen Beziehungen infrage stellen, den das Kind für die Verarbeitung der traumatischen Erfahrungen und die Entwicklung neuer, tragfähiger Eltern-Kind-Beziehungen braucht. [75] Die Traumaforschung hat gezeigt, dass eine Voraussetzung für die Verarbeitung und Bewältigung traumatischer Erfahrungen unabdingbar ist: dass das Opfer vor dem Einfluss des Täters (und demjenigen, der es vor diesem Einfluss nicht geschützt hat) auf sein Leben geschützt ist [76]

Auch wenn der Gesetzgeber, konzentriert auf die für ihn vorrangigen Trennungs- und Scheidungsfälle, so weitreichende Einschränkungen des elterlichen Umgangsrechts wie beim dauerhaften Ausschluss von Kontakt von der hohen Anforderung einer Kindeswohlgefährdung abhängig macht, so darf nicht übersehen werden, dass wir es bei den auf Dauer fremdplazierten Kindern überwiegend mit einer statistisch kleinen Gruppe von Ausnahmefälle zu tun haben, in denen das Kindeswohl schon vor der Fremdplazierung durch die Eltern erheblich gefährdet bzw. geschädigt worden ist, und sich aus diesem Tatbestand in der Regel auch eine weitere Gefährdung bei aufrechterhaltenen Kontakten (s.o.) ableitet.

Ein "Umgangsrecht anderer Personen mit dem Kind" bezieht sich nur auf (1) Großeltern und Geschwister (aber nicht auf andere Verwandte), sowie auf (2) Stiefeltern oder Pflegeeltern, bei denen das Kind länger gelebt hat. In diesen Fällen ist das Recht auf Umgang jedoch als abhänig davon formuliert, dass "dieser dem Wohl des Kindes dient" (§ 1685).

Wenn die Amtsleitung fordert: "In der Regel haben die (in Dauerpflege lebenden) Kinder zu ihrer Herkunftsfamilie Kontakt in Form von Besuchen" (Bericht S. 23), so ist dies mit dem Kindeswohl der Kinder, um die es hier geht, nicht vereinbar. Es berücksichtigt auch nicht die im Gesetz vorgesehenen rechtlichen Möglichkeiten, um mit sorgfältiger Begründung, die im Einzelfall immer erforderlich ist, auch dann für das Kind und seine weitere Entwicklung hinreichend sichere Rahmenbedingungen durch die Einschränkung oder den Ausschluss von Besuchskontakten zu schaffen, wenn hierüber kein Einvernehmen mit den Eltern erreicht werden kann.

5.3 Geschwistervermittlung
Die Amtsleitung kritisiert den bisherigen Grundsatz, dass traumatisierte Kinder nicht gemeinsam in eine Pflegefamilie vermittelt werden sollten (Bericht S. 8, 17, Begründung zur Beschlussvorlage S.2), und fordert statt dessen eine "offene Einzelfallprüfung", wobei "die Wünsche und Erwartungen der Kinder, Eltern und Verwandten [77] abzuwägen" seien (Leitsatz 8, Bericht S. 19).

Die Amtsleitung suggeriert, und schafft bei Kindern, Eltern und Verwandten die Erwartung, dass eine gemeinsame Vermittlung von Geschwistern in der Regel oder häufig möglich sei. Dies wird den Wünschen vieler Eltern und Verwandten entgegenkommen und sie werden entsprechende Forderungen daraus ableiten, da es oft ihr Interesse ist, die Zusammengehörigkeit der Mitglieder der Ursprungsfamilie zu betonen und aufrechtzuerhalten. Und auch die Kinder werden sich vielfach in der Unsicherheit der Übergangssituation und der Angst vor dem Neuen, noch Unbekannten für eine gemeinsame Vermittlung aussprechen, zumal sie meist schon in der Herkunftsfamilie eine Notgemeinschaft gebildet haben. Aber damit bürdet man ihnen eine Verantwortung für ihre weitere Entwicklung auf, die sie gar nicht tragen können, weil sie die Folgen einer solchen Entscheidung gar nicht übersehen.

Bei der Vermittlung eines Kindes in eine Dauerpflegefamilie muss man die langfristigen Ziele einer erfolgreichen Integration im Auge haben, ob es also gelingen kann, dass das Kind die neuen Beziehungen zur Verarbeitung seiner traumatischen Erfahrungen und die Korrektur der daraus resultierenden Störungen nutzen kann, und schließlich tragfähige, dauerhafte Eltern-Kind-Beziehungen entwickeln kann.

Bei der gemeinsamen Vermittlung von Geschwisterkindern werden, wie es sich in der Praxis immer wieder bestätigt, diese Prozesse vielfach dadurch erheblich beeinträchtigt, dass die Geschwisterkinder an den in der Ursprungsfamilie entwickelten Rollenbeziehungen festhalten, sich in der Distanzierung von den traumatisierenden leiblichen Eltern und dem sich Einlassen auf die neuen Beziehungen gegenseitig behindern, und in der Rivalität und Konkurrenz um die neuen Eltern kaum hinreichend befriedigende, die übermäßigen Frustrationen der frühen Erfahrungen ausgleichende Erfahrungen machen können, so dass in vielen Fällen zumindest bei einem Kind die Integration scheitert.

Die gemeinsame Vermittlung von Geschwisterkindern ist auch für die Kinder ein Symptom dafür, dass an den Beziehungen zur Ursprungsfamilie festgehalten wird. Dies erweist sich schon daran, dass Pflegeeltern nicht auf die Idee kämen, zur gleichen Zeit zwei fremde Kinder, die nicht Geschwister sind, aufzunehmen, weil sie das richtige Gefühl hätten, dass sie damit überfordert wären. Und auch Pflegevermittler kämen nicht auf die Idee, dies zu tun.

In einer Untersuchung des Jugendamtes der Stadt Herten [78] zeigt sich, dass die gemeinsame Vermittlung von Geschwisterkindern die Abbruchquote von Pflegeverhältnissen deutlich erhöht (S.22). (Vgl. entsprechend Hardenberg, Dokumentation S. 33: "Ein überregionaler Arbeitskreis von Mitarbeitern von Pflegekinderdiensten in Ost-Westfalen (hat) festgestellt, daß im 10-Jahresrückblick bis auf einen einzigen Fall alle Geschwistervermittlungen von traumatisierten Kindern gescheitert sind").

Das Festhalten am Zusammenhalt der Geschwister führt im übrigen dazu, dass in vielen Fällen den Kindern ein Aufwachsen in befriedigenden neuen Eltern-Kind-Beziehungen verwehrt wird: "Eine Aktenauswertung in Hamburg ergab, dass Geschwister bis 6 Jahre häufig im Heim untergebracht sind - häufige Begründung: keine geeigneten Pflegeeltern gefunden." (Lehmkuhl, Dokumentation S. 61).

6. Abschließende Bewertung
6.1 Mit der beabsichtigten Weiterentwicklung und Neukonzeption wird eine bisher erfolgreiche und theoretisch und empirisch gut begründete Pflegekinderarbeit infrage gestellt (s. 1.) und eine Orientierung an Konzepten gefordert, denen bezogen auf den Gegenstandsbereich der Dauerpflege jede wissenschaftlich fundierte empirische und theoretische Begründung fehlt (s. 2.).

Dass diese Konzepte einer systemischen Sicht und einer zunehmenden Milieu- und Sozialraumorientierung dem neuesten Wissensstand und der modernen Entwicklung im Pflegekinderbereich entsprechen würden, während der Ansatz der Pflegefamilie als Ersatzfamilie nicht mehr dem Stand des 21. Jahrhunderts entspreche (Jordan auf der Jugendhilfeausschusssitzung am 18.06.03) wird zwar behauptet [79] , kann aber nicht belegt und nachgewiesen werden

So ist eher davon auszugehen, dass eine bestimmte sozialpädagogische Richtung ihre Sicht der Dinge auf politischem Wege durchsetzen will (s. hierzu auch 2.1.3), weil diese Sicht modern sei, ohne dass sie irgendwo nachweisen könnte, dass diese Sicht  tatsächlich vorrangig richtungsweisend für die Praxis der Sozialarbeit im Bereich der Pflegevermittlung geworden wäre. Vor allem kann sie nicht nachweisen, dass eine solche Orientierung in der Sozialarbeit nicht nur am kurzfristigen, selbst definierten Ziel der Bewahrung der Herkunftsbeziehungen, sondern am Ziel der Sicherung des Kindeswohls und am langfristigen Ziel des Gelingens der Sozialisation des Kindes tatsächlich auch erfolgreich ist. Die empirischen Befunde, die inzwischen vorliegen, sprechen eher gegen einen solchen Erfolg (s. 2.1.4, 2.2, 4.2.2, 5.3).

6.2 In charakteristischer Weise wird ein Richtungswechsel, der weder theoretisch, noch empirisch begründbar ist, mit Argumenten und statistischen Verweisen begründet, die einer kritischen Überprüfung nicht standhalten (siehe hierzu auch 3.1, 4.2.1, 4.2.2, 5.1).

So behauptet die Amtsleiterin: "Wenn für Münster im Vergleich zum Bundesdurchschnitt feststeht, dass der Verbleib von Kindern in Dauerpflegestellen überproportional hoch ist, müssen wir das Konzept, das Verhältnis von Fallzahlen der unbefristeten Dauerpflege als auch der zeitlich befristeten "familienergänzenden" Pflege überprüfen. Das Selbstverständnis muss sich danach eventuell von der Ersatzfamilie zur Ergänzungsfamilie wandeln." (Dokumentation S. 64).

Tatsächlich aber gibt es gar keinen Beleg dafür, dass in Münster die Anzahl von Kindern in unbefristeten Dauerpflegefamilien in Relation zu denen in zeitlich befristeter, familienergänzender Pflege, wo also das Ziel der Rückgliederung aufrechterhalten wird, im Vergleich zum Bundesdurchschnitt überproportional hoch ist:

(1) Weder in der Dokumentation, noch im Bericht gibt es eine Zahlen- oder Prozentangabe über die Relation Kinder in Dauerpflege / Kinder in zeitlich befristeter "familienergänzender" Pflege (Kurzzeit-, Bereitschaftspflege unter Einbeziehung der Kinder in Familien und Einrichtungen der freien Träger sowie der Kinder in Verwandtenpflege, siehe hierzu auch 3.1.2), oder bundestatistische Vergleichszahlen.

(2) Vielleicht bezieht sich die Amtsleiterin auf die Ausführungen von Jordan zur Bundesstatistik über die Dauer der Vollzeitpflege, nach der 32 % der Pflegeverhältnisse nach einem Jahr, 41% nach 1 - 5 Jahren beendet werden, und 27 % länger als 5 Jahre dauern. "Die größte Gruppe (41%) findet sich im Bereich einer mittleren Verweildauer (1 - 5 Jahre)" (Dokumentation S. 9). Hieraus könnte man den Schluss ziehen, den die Amtsleiterin offenbar gezogen hat, dass sich bundesweit ein hoher Prozentsatz der Pflegekinder (73% mit einer Verweildauer von bis zu 5 Jahren) zwar u.U. längere Zeit, aber doch in zeitlich begrenzten Pflegeverhältnissen befinden statt, wie in Münster, in unbefristeten, auf Dauer angelegten Pflegeverhältnissen ohne Rückkehroption.

Aber diese Statistik sagt tatsächlich nichts über die Relation unbefristeter oder zeitlich befristeter Pflegeverhältnisse aus. Aus der Verweildauer lassen sich keine Rückschlüsse ziehen auf die Ziele der Inpflegegabe, und schon gar nicht auf ihre familienersetzende oder ergänzende Funktion. Die Verweildauer sagt nicht einmal Genaueres darüber aus, wie lange die Kinder tatsächlich bei ihren Pflegeeltern leben, weil statistisch nicht zwischen tatsächlichen und nur formalen Beendigungen unterschieden wird.

Dies geht aus den im folgenden angegebenen Beendigungsgründen von Pflegeverhältnissen hervor (Bericht S.10 [80] ): 30 - 40% der Pflegekinder kehren in ihre Herkunftsfamilie zurück, 30 - 40% der Pflegeverhältnisse werden lediglich formal durch Volljährigkeit oder Adoption beendet, d.h. es handelt sich um gelungene, faktisch zeitlich unbefristete Beziehungen zu den Ersatzeltern. Die restlichen etwa 20 - 40% werden aus anderen Gründen, z.B. durch Abbruch nach Scheitern der Pflegebeziehung beendet.

(3) Hinsichtlich der hier interessierenden Frage nach der Relation Dauerpflege / zeitlich befristete Vollzeitpflege mit Rückgliederungsperspektive geben andere statistische Erhebungen interessante Hinweise, die deutlich machen, dass es sich bei den 30 - 40% Rückgliederungen vor allem um von vorn herein geplante zeitlich begrenzte Kurzzeitpflegeverhältnisse handelt, d.h. um Pflegeverhältnisse, die in der Statistik der Münsteraner Vollzeitpflegeverhältnisse gar nicht (oder nur als ein Teil der Verwandtenpflegeverhältnisse) berücksichtigt sind, und für die in Münster auch andere Formen der vorübergehenden Unterbringung vorgesehen sind (siehe hierzu 3.1.2). Die übrigen Vollzeitpflegeverhältnisse sind faktisch Dauerpflegeverhältnisse, die allenfalls durch entwicklungsbedingte Krisen innerhalb der Pflegebeziehungen oder durch Scheitern der Pflegebeziehungen und Abbruch der Pflegeverhältnisse beendet werden:

Nach Blandow [81]   wird (etwa den oben genannten statistischen Angaben entsprechend) durchschnittlich etwa jedes dritte Pflegekind in die Herkunftsfamilie zurückgegliedert. "Eine genauere Betrachtung solcher Zahlen zeigt allerdings, dass die hohen Rückkehrquoten nur für einen Teilbereich des Pflegekinderwesens gelten, nämlich jenen, in dem - meist über familienfürsorgerische Dienste (allgemeine Sozialdienste) vermittelt - die Inpflegegabe außerhalb der öffentlichen Erziehung von vorn herein als vorübergehende Unterbringung bestimmt war". Es handelt sich hier dann überwiegend um Kinder, deren Mütter "auf der Basis von Freiwilligkeit und auf dem Hintergrund einer vorübergehenden sozialen oder persönlichen Notlage bzw. Krise ... ihr Kind mit von vornherein zeitlicher Befristung in die Obhut einer Pflegefamilie gegeben haben. Ganz anders ist es mit Kindern, die im Rahmen einer "Erziehungshilfekarriere" ... in eine Pflegefamilie kamen. Die in der Literatur für diese Gruppe genannten Rückkehrquoten in die Herkunftsfamilie liegen höchstens einmal bei 20% ..., eher jedoch bei 10%."

"Rückführungen erfolgen meist bereits innerhalb einer Jahresfrist". ... "Eine systematische Untersuchung über den dauerhaften Verbleib der Kinder nach der Rückführung fehlt. Schätzungen gehen dahin, daß jedes 3. oder 4. Kind nach Rückführung erneut "fremdplatziert" wird". (Blandow S. 767f)

Nach einer empirischen Untersuchung des DJI "Bereitschaftspflege - familiäre Bereitschaftsbetreuung" (2002) [82] : wurde eine kleine Gruppe der in Bereitschaftspflege untergebrachten Kinder in einer Follow-up-Studie 1 Jahr nach Beendigung der Bereitschaftspflge nachuntersucht. 44,9% der Kinder waren am Ende der Bereitschaftspflege zu ihren Eltern zurückgekehrt, 39,7% in Pflegefamilien (28,2% in Dauerpflege, 3,8% in zeitlich begrenzte Vollzeitpflege, 7,7% in Adoptionspflege) vermittelt worden. Ein Jahr später lebten nur noch 29,5% bei den leiblichen Eltern, dagegen 34,6% in Dauerpflege. "Zeitlich begrenzte Vollzeitpflege kommt allerdings selten vor" (S. 135). Von den Kindern in zeitlich begrenzter Vollzeitpflege war nach einem Jahr nur 1 Kind zu den leiblichen Eltern zurückgegliedert worden, von den Dauerpflegekindern keins.

6.3 Diese Fakten machen deutlich, dass der Münsteraner Ansatz der Pflegekinderarbeit, den unterschiedlichen Konstellationen von Pflegeverhältnissen völlig gerecht wird: dass es angemessen ist 1.) zwischen zeitlich befristeten Pflegeverhältnissen mit dem Ziel der Rückgliederung oder zur Klärung der Perspektive, und Dauerpflege, in der die Pflegefamilie keine familienergänzende, sondern familienersetzende Funktion hat, deutlich zu unterscheiden, und 2.) bei den Dauerpflegekindern durch eine kompetente Auswahl und Vorbereitung der Pflegeeltern für diese Aufgabe, eine behutsame Anbahnung solcher Pflegeverhältnisse und eine diesen Aufgaben entsprechende Beratung der Pflegeeltern weiterhin wie bisher dafür zu sorgen, dass die Pflegeverhältnisse gelingen und nicht vorzeitig aufgrund von Scheitern abgebrochen werden.

Wenn man - wie wir - immer wieder mit den einzelnen Fällen befasst ist, in denen Kinder auf Dauer in eine Pflegefamilie vermittelt werden und sieht, wie weitreichend die meisten dieser Kinder aufgrund ihrer Vorerfahrungen in der Herkunftsfamilie gestört sind, und welche Mühen die Pflegeeltern auf sich nehmen, um diesen Kindern schließlich eine annähernd gesunde Entwicklung zu ermöglichen, und wie hoch die Anforderungen an eine kompetente Pflegevermittlung und - Beratung in diesen Fällen sind, dann kann man das Ansinnen der Amtsleitung, eine konzeptionelle Veränderung der Pflegekinderarbeit in der Stadt Münster durchzusetzen, nur mit Bestürzung zur Kenntnis nehmen, weil diese Politik auf Kinder keine Rücksicht nimmt.

Anschrift der Verfasser: Dipl. Psych. Dr. Monika Nienstedt, Dipl. Psych. Dr. Arnim Westermann, Wolbecker Windmühle 25, 48167 Münster

weitere Informationen bei der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes:
www.stiftung-pflegekind.de

s.a.
Ersatzfamilie contra Ergänzungsfamilie im Pflegekinderwesen

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