AKTIONSPLAN DER BUNDESREGIERUNG ZUM SCHUTZ VON KINDERN UND JUGENDLICHEN VOR SEXUELLER GEWALT UND AUSBEUTUNG
Hauptsächlich durch Verschärfungen im Bereich des Strafrechts und die Einführung einer Anzeigepflicht will die Bundesregierung den Opferschutz für sexuell missbrauchte Kinder verbessern. Unzureichend geschützt bleiben die anderen mißhandelten und vernachlässigten Kinder. Sondergesetze dieser Art ersetzen nicht das vielfach geforderte Kinderschutzgesetz mit klaren Bestimmungen, welche Behörde mit welchen Mitteln das staatliche Wächteramt wahrnehmen soll.
C.M. (März, 03)
Anbei die Erklärungen der Bundesregierung:
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