FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2005

 

Ausschuss befürwortet Stärkung des Jugendamtes
bei der Kinderhilfe

 

Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Berlin: (hib/SAS) Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/die Grünen sowie FDP beschloss der Familienausschuss am Mittwochvormittag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK, 15/3676, 3986, 4045). Dabei handelt es sich um den zweiten, im Bundesrat zustimmungspflichtigen Teil des Tagesbetreuungsausbaugesetzes, dessen erster Teil bereits am 28. Oktober vergangenen Jahres vom Bundestag verabschiedet wurde. Die Unionsfraktion stimmte gegen das Gesetzesvorhaben, enthielt sich aber der Stimme bei einem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag. Sieben Änderungsanträge der Union wurden mit Ausschussmehrheit abgelehnt. Mit den Stimmen aller im Ausschuss vertretenen Fraktionen wurde auch der vom Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf zur Entlastung der Kommunen im sozialen Bereich (KEG, 15/4532) zurückgewiesen. Gegen die Stimmen der Union wurde die Gesetzesvorlage der Länderkammer zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (15/4158) abgelehnt.

Mit dem Gesetz strebt die Bundesregierung an, den Schutzauftrag des Jugendamtes bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung zu konkretisieren und die Prüfung von in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen mit bestimmten Vorstrafen zu verschärfen. Gestärkt werden soll auch die fachliche und wirtschaftliche Steuerungskompetenz des Jugendamtes, etwa um die Selbstbeschaffung von Leistungen einzudämmen.

"Einen Almosenstaat" schaffen zu wollen, hielt dabei die SPD der Union angesichts der von ihr geforderten Änderungen im achten Buch Sozialgesetzbuch vor, der sich vom Sozialstaat abwende und bei dem Hilfen von der Haushaltslage der Kommunen abhängig gemacht würden. Für die Bündnisgrünen ist das vom Bundesrat eingebrachte KEG, das sich die Unionsfraktion ihrer Darstellung nach "ein Stück weit zueigen" gemacht hat, "ein Gesetz zur Entsorgung allen Sozialens". Der Unterschied zwischen KICK und KEG liege für sie darin, dass die Koalitionsfraktionen sich bei der Kinder- und Jugendhilfe "aus fachpolitischer Sicht" genähert hätten und Einsparungen dort vorschlügen, wo sie nicht auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen ausgetragen werden, während der CDU/CSU-Fraktion einzig an finanziellen Einsparungen gelegen sei. Dem entgegnete die Union, dass einige Vorschläge im KICK zwar "in die richtige Richtung" wiesen, aber nicht ausreichten. "Mitnahmeeffekte müssen vom Tisch." Die Bundesregierung forderte sie dazu auf, die Eignung von Tagesmüttern nach festen Kriterien zu regeln, und kritisierte, dass im Zusammenhang mit der Tagespflege bei Tagesmüttern nicht von einer Erwerbstätigkeit gesprochen werden dürfe, da das Entgelt viel zu gering ausfalle. Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) wandte sich gegen eine Festschreibung von Curricula für Tagesmütter, weil sie erwarte, dass die Länder im Bundesrat dies als eine zu große "Regelungsdichte" monierten. Auch ihr gehe es darum, "Fehlentwicklungen" bei der Jugendhilfe zu korrigieren, damit diese kein "Selbstbedienungsladen für Besserverdienende" werde, bei der diese sich ihre Leistungen selbst beschafften und Rechnungen beim Jugendamt einreichten. Sie warnte allerdings davor, nicht diejenigen von den Leistungen auszuschliessen, die sie am meisten brauchten. Werde das KICK liegen gelassen, fänden sich später die Kosten bei der Bundesagentur für Arbeit, für Eingliederungsmaßnahmen oder im Strafvollzug wieder, die wesentlich höher ausfielen.

Die FDP begrüßte die Zusammenarbeit mit den Koalitionsfraktionen insbesondere bei der Ausgestaltung zur Tagespflege und äußerte die Hoffnung, das Gesetz noch vor der Sommerpause abschließen zu können.

Quelle: Bundesrat, 01.06.2005

 

 

 

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