Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1) wie viele Kinder in Baden-Württemberg in Pflegefamilien nach § 33 KJHG und in Heimen nach § 34 KJHG leben und ob es einen grundsätzlichen Vorrang der Betreuung durch eine Pflegefamilie, vor der Betreuung im Heim gibt;
2) welche finanzielle Unterstützung von der öffentlichen Hand jeweils für den Bereich der Pflegekinder und der Heimkindbetreuung in Baden-Württemberg insgesamt und pro Kind aufgewandt wird und ob die Jugendämter, bzw. das Pflegekinderdienst-Team die Zusammenarbeit mit Pflegeeltern-Initiativen bzw. Pflegeeltern-Vereinen regelmäßig pflegt;
3) welche Kooperationsmodelle zwischen Heimbetreuung und der Betreuung durch eine Pflegefamilie in Baden-Württemberg existieren und welche Gründe für solche Modelle sprechen bzw. sprechen würden;
4) welche Verbände im Bereich Pflegekinder / Pflegeeltern es in Baden-Württemberg gibt und ob diese nach Auffassung der Landesregierung im Vergleich zu Verbänden von Heimträgern in den einschlägigen Gremien (z.B. Jugendhilfeausschuss) ausreichend vertreten sind;
5) wie viele Pflegeabbrüche es aus welchen Gründen pro Jahr in Baden-Württemberg mit welchen Auswirkungen auf die betroffenen Kinder gibt und wie eine Verringerung dieser Zahl erreicht werden kann;
6) wie viele Stunden Pflegeeltern auf die Aufnahme von oftmals psychisch vorbelasteten Kindern vorbereitet werden und welche praxisbegleitenden Fortbildungen angeboten werden bzw. für die Pflegeeltern in besonderen Fällen – in Stunden pro Jahr – verpflichtend sind;
7) ob Pflegeeltern bei Bedarf eine Supervision erhalten und ob Treffen zwischen Pflegeeltern zum Erfahrungsaustausch angeregt bzw. befördert werden;
8) ob die Rechtsstellung zwischen Pflegeeltern und leiblichen Eltern, (z.B. die dauerhafte Zielsetzung der Rückführung der Kinder zu ihren leiblichen Eltern, verpflichtende Anhörungsrechte der Pflegeeltern vor Gericht) und das Rechtsverhältnis zwischen Pflegeltern und Pflegekind (z. B. im Rahmen der Gesundheitsfürsorge) aus heutiger Sicht dem Kindswohl entsprechen;
9) welche Behörde im Bereich der Pflegekinder die Fachaufsicht über die Jugendämter ausübt, an welcher Hochschule in Baden-Württemberg der Bereich „Pflegekinder / Pflegefamilien“ wissenschaftlich untersucht wird und welche Fortbildungsmöglichkeiten es für Pflegekinderdienste gibt;
10) bei welchen Jugendämtern der Pflegekinderdienst ein eigener Fachdienst mit Fallverantwortung, mit Zuständigkeit für die Region der Pflegefamilien und mit kontinuierlicher Begleitung der Pflegefamilien von der Vorbereitung der Pflegeeltern bis zur Beendigung des Pflegeverhältnisses ist.
Stuttgart, den 31. Mai 2005 Dr. Noll, Hofer, Berroth, Götting, Kleinmann
Begründung:
Die Kinderbetreuung ist in aller Munde. Was ist zu tun, um unseren Kindern eine optimale Entwicklung zu ermöglichen? Während die Verhältnisse in Kindergärten und Krippen zum Dauerthema geworden sind, findet die Situation des relativ kleinen Kreises von Pflegekindern kaum Beachtung.
Bei näherer Betrachtung mit der Situation von Pflegefamilien in Baden-Württemberg erscheint ein genaueres Hinsehen aber durchaus lohnenswert. Es fragt sich, in wie weit neue Entwicklungen und Erkenntnisse durch eine entsprechende Umgestaltung der rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nachvollzogen wurde.
Gerade weil der kleine Kreis der Pflegefamilien und Pflegekinder ihren Anliegen nicht selber mit dem erforderlichen Nachdruck vertreten können, steht die Landeregierung in der Pflicht, etwaige Reformpotentiale besonders aufmerksam zu prüfen.
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