Bei einem Telefonat zwischen BAG-KiAP und der Berufsgenossenschaft erklärte die BGW:
“Die Pflegeeltern sind zur Zeit noch nicht pflichtversichert. Die BGW wartet auf Erklärungen des Bundesversicherungsamtes und anderer, um die Rechtslage zu klären. Erst wenn die Rechtslage eindeutig erbringt, dass die Pflegeeltern pflichtversichert wären, würde die BGW einen neuen Termin nennen, der den Pflegeeltern eine Anmeldung ohne Rückzahlungsforderungen ermöglichen würde. Die BGW würde dann entsprechend informieren.”
Das heißt für Jugendämter und Pflegeeltern: ABWARTEN. Wir werden natürlich weiter informieren.
Kommentar: Ein großes Bemühen von KiAP mit Unterstützung Anderer wurde nun belohnt: Der fast schon als "Erpressung" angesehener Termin (30.6. zur Meldung der Pflegeeltern bei der BGW) ist vom Tisch. Nun können endlich wieder inhaltliche Diskussionen geführt werden, ob die Vorstellung der BGW überhaupt dem Ansinnen des Gesetzgebers bei der Neufassung des § 39 SGB VIII entspricht. Also: KEINE ANMELDUNGEN - erst rechtliche Klarheit.
s. www.moses-online.de
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