FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Nachrichten / Jahrgang 2006

 

Anrechnung von Kosten der Erziehung
auf Leistung nach Hartz IV

 

Für Pflegeeltern gibt es in der Frage der Anrechnung von Kosten der Erziehung auf Leistung nach Hartz IV neuerdings offenbar zunehmend Probleme in der Form, dass hier eine - nach der gesetzlichen Systematik unzulässige - Anrechnung durch die Behörde vorgenommen wird.

 

Dazu hat sich Wiesner in seinem Kommentar zum SGB VIII (2006) in § 39 Rn 55 wie folgt geäußert:
»Der zur Abgeltung der Kosten der Erziehung geleistete Betrag (Erziehungsbeitrag) stellt Einkommen der Pflegeperson nach § 11 Abs. 1 SGB II dar. Er ist jedoch gemäß § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a SGB II als Zweckbestimmte Einnahme nicht zu berücksichtigen.
  
Zwar können auch privilegierte Einnahmen i.S.v. § 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II im Rahmen der Einkommensermittlung für Leistungen nach dem SGB II angerechnet werden.
   Die Anrechnung als Einkommen setzt jedoch voraus, dass diese Einnahmen die Lage des Empfängers so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt sind. Der Erziehungsbeitrag ist Teil des Unterhaltsanspruchs des Kindes oder Jugendlichen und dient seiner Bedarfsdeckung im Hinblick auf möglicherweise anfallende Erziehungskosten (Ausgaben) als auch nicht messbare immaterielle Werte der Erziehung selbst (vgl. OVG Münster FEVS 46, 452; VGH Mannheim 6 S 2472/94 vom 9.12.1996).
   Folglich kommt eine günstige Beeinflussung der Lage der Pflegeperson i.S.d. SGB II durch die Abgeltung der Kosten der Erziehung generell nicht in Betracht (vgl. auch Schindler JAmt 2005, 1 ff. - auch zur Anrechnung des an Pflegepersonen ausbezahlten Kindergelds; SG Aurich S 25 AS 6/05 ER vom 24.2.2005 sowie S 15 AS 27/05 ER vom 15.4.2005).
   In Verkennung der gesetzlichen Zweckbestimmung des Erziehungsbeitrags sehen die Durchführungsbestimmungen der Bundesagentur für Arbeit unter 11.38 jedoch vor, dass eine Gerechtfertigkeitsprüfung i.S.v. § 11 Abs. 3 Nr.1 SGB II nur dann entfallen kann, wenn die Höhe der Leistungen eine halbe monatliche Regelleistung (§ 20 Abs. 2 SGB II) nicht übersteigt.
   Dann soll eine gesetzliche Vermutung bestehen, dass Leistungen nach dem SGB II daneben gerechtfertigt sind.
   Im Umkehrschluss ist bei allen privilegierten Einnahmen, deren Betrag die halbe monatliche Regelleistung übersteigt, eine so genannte Gerechtfertigkeitsprüfung vorgesehen.
   Derzeit werden die Kosten der Erziehung nach den aktualisierten Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge mit 207 € pro Kind und Monat bewertet und übersteigen damit einen halben monatlichen Regelbetrag nach § 20 Abs. 2 SGB II.
   Folglich muss für den Teilbetrag, der für die Kosten der Erziehung bestimmt ist und den halben monatlichen Regelbetrag übersteigt, eine Gerechtfertigkeitsprüfung erfolgen.
   Es ist daher zu befürchten, dass die Agenturen für Arbeit den Betrag des Pflegegeldes, der die Kosten der Erziehung betrifft und die halbe Regelleistung nach § 20 SGB II übersteigt, als Einkommen der Pflegeperson contra legem anrechnen.«

Wiesner benennt das Problem sehr präzise und zeigt auf, dass die Handhabung der Agentur für Arbeit gegen das Gesetz verstößt. Es gibt damit sehr gute Argumente für eine gegen einen solchen Bescheid einzureichende Klage beim Sozialgericht. Wenn man von einem längerfristigen Bezug von Hartz IV oder ähnlichen sozialen Leistungen ausgehen muss, würde sich der Rechtsstreit in jedem Fall lohnen. Neuere Entscheidungen gibt es - soweit ersichtlich - dazu nicht.

Peter Hoffmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

 

s.a. http://www.rechtsanwalthoffmann.com

 

[AGSP] [Aufgaben / Mitarbeiter] [Aktivitäten] [Veröffentlichungen] [Suchhilfen] [FORUM] [Magazin] [JG 2011 +] [JG 2010] [JG 2009] [JG 2008] [JG 2007] [JG 2006] [JG 2005] [JG 2004] [JG 2003] [JG 2002] [JG 2001] [JG 2000] [Sachgebiete] [Intern] [Buchbestellung] [Kontakte] [Impressum]

[Haftungsausschluss]

[Buchempfehlungen] [zu den Jahrgängen]

Google
  Web www.agsp.de   

 

 

 

 

 

simyo - Einfach mobil telefonieren!

 


 

Google
Web www.agsp.de

 

Anzeigen

 

 

 

 


www.ink-paradies.de  -  Einfach preiswert drucken