FORUM: Internetzeitschrift des Landesverbandes für Kinder
in Adoptiv und Pflegefamilien S-H e.V. (KiAP) und der Arbeitsge-
meinschaft für Sozialberatung und Psychotherapie (AGSP)


 

Rezension / Jahrgang 2005

 


Maud Zitelmann & Katja Schweppe
& Gisela Zenz

Vormundschaft und Kindeswohl

Forschung mit Folgen für Vormünder,
Richter und Gesetzgeber

Bundesanzeiger Verlag, 2004

(206 Seiten, 32 Euro)

 

Eine persönliche Bemerkung voraus: ich habe mich um die Besprechung dieser Studie  lange herumgedrückt, weil ich als Heim- und Pflegekind der Amtsvormundschaft unterstellt war und inzwischen selbst als Vormund für Pflegekinder tätig, also zwar einschlägig erfahren, aber auch befangen bin.

Das Anliegen des Buches wird kurz im Klappentext skizziert:
»Das Buch führt in die aktuelle Diskussion um Vormundschaften für Kinder und Jugendliche ein. Die meisten von ihnen leben in Heimen oder Pflegefamilien, weil ihre Eltern nicht für sie sorgen können. Ihr Vormund ist in der Regel das Jugendamt, das sich um viele 'Mündel' kümmern muss. Einen persönlichen Vormund haben die wenigsten. Seit einiger Zeit wird in der Fachöffentlichkeit nach neuen Lösungen gesucht. Die Autorinnen formulieren rechtliche und pädagogische Rahmenbedingungen für die Gewährleistung des 'Kindeswohls', die auf umfangreichen Studien beruhen. Zum ersten Mal wurden hier nicht nur Amtsvormünder, sondern auch 'Mündel' selbst in intensiven Gesprächen zu ihrer Situation befragt. In einer rechtsvergleichenden Studie werden ebenfalls erstmals auch vormundschaftsrechtliche Regelungen des europäischen Auslands vorgestellt.«

Zu den Autorinnen:

Prof. Dr. Maud Zitelmann ist Diplompädagogin, Professorin für Sozialpädagogik, Kinder- und Jugendhilfe an der Universität Osnabrück.

Dr. jur. Katja Schweppe ist Richterin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Fachbereichen Erziehungswissenschaften und Rechtswissenschaften der J.-W.-Goethe-Universität Frankfurt. 

Prof. Dr. jur. Dr.h.c. Gisela Zenz ist Psychoanalytikerin und Professorin für Familien-, Jugendhilfe- und Sozialrecht an der J.-W.-Goethe-Universität Frankfurt.

Dem ausführlichen Inhaltsverzeichnis ist folgende Inhaltsübersicht vorangestellt:

Teil1:
Einführung: Vormundschaft gestern und heute (Gisela Zenz)
A. Zur rechtspolitischen Situation.
B. Die Frankfurter Untersuchungen zur Vormundschaft

Teil2:
Vormundschaft aus der Sicht von Akteuren (Maud Zitelmann)
A. Forschungsstand
B. Die Frankfurter Vormundschaftsstudie

Teil 3:
Vormundschaft aus der Sicht von Kindern und Jugendlichen (Maud Zitelmann)
A. Einführung
B. Methodisches Vorgehen.
C. Aus den Ergebnissen der Befragung
D. Zusammenfassung

Teil 4:
Vormundschaft in Europa (Katja Schweppe )
A. Einleitung.
B. Hintergrund und Ziele der Untersuchung.
C. Systeme zum Ersatz elterlicher Sorge in Europa
D. Vergleich

Teil 5:
Folgerungen: Vormundschaft heute und morgen (Gisela Zenz)
A. Ergebnisse der Frankfurter Studien im Überblick
B. Konsequenzen für die "Institution" Vormundschaft und ihre Ausgestaltung.

Literatur- und Autorenverzeichnis

Zum Forschungsbedarf und zu den Methoden der Untersuchung:
»Zu der Frage nach den konkreten Auswirkungen der gegenwärtigen Vormundschaftspraxis auf die minderjährigen Mündel und ihr "Wohl" findet man in der Literatur bis heute ganz wenige Anhaltspunkte. Repräsentative Untersuchungen gibt es nicht. .....
     Nirgends ist schließlich etwas darüber zu finden, wie Kinder und Jugendliche sich in einem solch nebulösen Geflecht von formellen und informellen Zuständigkeiten zurechtfinden, was sie von Entscheidungen ihres Vormunds halten, wieviel sie davon wissen, ob sie elterliche Verantwortung entbehren, inwieweit überhaupt die gesetzlichen Leitbilder für die Vormundschaft ihren Bedürfnissen entsprechen und ob sie Kritik und eigene Wünsche in Bezug auf die Vormundschaftspraxis haben.
     Ebenso notwendig wie Erhebungen zu Strukturen, Formen und Ressourcen der vormundschaftlichen Praxis erscheint es daher, rechtswissenschaftliche und rechtspolitische Überlegungen durch qualitative Forschung zu unterstützen, mit der subjektive Erfahrungen mit der Vormundschaftspraxis anschaulich werden und nachvollziehbar wird, wie sie erlebt wird - von den Akteuren einerseits und den Betroffenen andererseits. Die Suche nach Praxis- bzw. Erfahrungsberichten und Fallstudien in der Literatur ergab zu dieser Thematik einiges aus der Feder engagierter Vormünder, kaum etwas aber zu der Erfahrung, ein "Mündel" zu sein. Wenn man aber die gegenwärtige Praxis der Vormundschaft ebenso wie die tradierten Leitbilder des Vormundschaftsrechts daraufhin überprüfen will, ob sie der Realität von Kindern heute gerecht werden und ihr Wohl hinreichend gewährleisten können, ob es eine neue Praxis oder auch neue Leitbilder braucht, scheint es unabdingbar, auch die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst in den Blick zu nehmen, ihre Lebenssituation, ihre Wünsche und Bedürfnisse und ihre Erfahrungen als "Mündel". ..... Mit der Frankfurter Interview-Studie mit 20 Mündeln verschiedener Altersgruppen wollten wir einen Ansatz qualitativer Forschung erproben. .....
     Bis in die jüngste Zeit sind Kinder selbst in der sozialpädagogischen Kindheitsforschung kaum je zu Wort gekommen. Das hat gute und schlechte Gründe. Die schlechten liegen auf der Hand: Seit jeher haben Erwachsene gemeint, ohnehin zu wissen, was Kinder bewegt und was ihnen gut tut. Aber die Zurückhaltung der Forschung bei der Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in Fragebogenerhebungen oder Interviewstudien hat auch gute Gründe. Sie stößt nämlich nicht nur auf besondere methodische Probleme, was z. B. die Verlässlichkeit der Äußerungen zu Daten, Zeiträumen oder zur Abfolge von Ereignissen angeht (insbesondere bei jüngeren Kindern), sondern mehr noch als bei entsprechender Forschung mit Erwachsenen müssen hier die Voraussetzungen und die Umstände der Einbeziehung von Kindern auch unter rechtlichen, ethischen und psychologisch-pädagogischen Voraussetzungen reflektiert werden. Authentische Aussagen zu lebensgeschichtlich relevanten Fragen verlangen generell eine sorgfältig bedachte Gesprächssituation in einem zeitlich begrenzten, aber flexiblen Rahmen. Das gilt ganz besonders für Kinder. Telefon-Interviews und Fragebogen sind hier noch weniger geeignet als bei Erwachsenen. .....
     Dementsprechend wurden die Interviews anhand von sorgfaltig vorbereiteten thematischen Leitfäden geführt, ließen aber den Kindern viel Raum für eigene Gestaltung der Situation und des Gesprächsverlaufs. Wir fragten die Kinder u. a. nach ihrem Alltag im Heim bzw. in der Pflegefamilie und seit wann bzw. warum sie dort lebten, nach den ihnen wichtigen Personen und danach, wer im Alltag die für sie wichtigen Dinge entscheidet, ob sie wissen, was ein Vormund ist und tut und wer "ihr" Vormund ist, ob/wann sie ihn zuletzt gesehen haben und wie sie ihn finden. Schließlich ließen wir die Kinder überlegen, was sie tun würden, wenn sie selbst Vormund wären. .....
     Überlegungen zur Reform der Vormundschaft sollten im Zeitalter einer "Europäisierung des Familienrechts" nicht ohne den Blick über die Grenzen angestellt werden. Auch insoweit klafft hier eine Lücke: während in anderen Bereichen des Familienrechts Rechtsvergleichung zu den Selbstverständlichkeiten gehört, gibt es zum Vormundschaftsrecht kaum vergleichende Arbeiten. Gleichwohl ist es von Interesse zu wissen, wie parallele Probleme - hier also Fragen der elterlichen und/oder behördlichen Verantwortung in Fällen gravierender Gefährdung des Kindeswohls - in anderen Rechtssystemen Europas geregelt sind. Im Rahmen der Frankfurter Untersuchungen zu Vormundschaft wurde daher auch eine rechtsvergleichende Studie erstellt.« (S. 18 - 21)

Zu den Ergebnissen heißt es im letzten Kapitel:
»Die in der Frankfurter Untersuchung gestellten Fragen zur Organisation und Wahrnehmung der Amtsvormundschaft sind zum Teil auch Gegenstand der inhaltlich und methodisch unterschiedlich angelegten Untersuchungen von Münder/Mutke/Schone und von Hansbauer/Mutke/Oelerich. Soweit sich die Themen überschneiden, weisen die Ergebnisse eine bemerkenswerte Übereinstimmung auf. Zentral erscheinen folgende Punkte:

  • Amtsvormundschaften oder Pflegschaften sind regelmäßig "auf Dauer" angelegt. Die Rückübertragung des Sorgerechts auf die Eltern, aber auch die Ablösung des Amtsvormunds durch eine Einzelperson sind selten.
  • Die Organisation der Amtsvormundschaft variiert von Land zu Land und von Kommune zu Kommune. Kriterien und Qualitätsstandards gehen weit auseinander.
  • Die Unabhängigkeit der Vormünder im Rahmen der Jugendämter als Sozialleistungsbehörden ist durchweg nur mit Einschränkungen gewährleistet. In manchen Fällen ist der Interessenkonflikt direkt institutionalisiert, soweit nämlich der Vormund zugleich zuständig ist für die Bewilligung von Jugendhilfeleistungen.
  • Die Kontrollfunktion der Gerichte dient insoweit nicht als Korrektiv. Sie beschränkt sich weitestgehend auf vermögensrechtliche Fragen und trägt auch kaum zur Wahrung verfahrensrechtlicher Positionen der Mündel bei. Die Beteiligung von Mündeln an der Auswahl des Vormunds kommt offenbar selten vor.
  • Bei der Wahrnehmung vormundschaftlicher Aufgaben reicht das Spektrum in den untersuchten Jugendämtern von einem rein administrativ-rechtlichen bis zu einem sozialpädagogisch fundierten Aufgabenverständnis - mit entsprechenden Konsequenzen für die Gestaltung von Kontakten zum Mündel und seinem sozialen Umfeld.
  • Viele Amtsvormünder lernen die Mehrzahl ihrer Mündel nie persönlich kennen, sie überlassen alle inhaltlichen Entscheidungen dem ASD und fungieren quasi als Unterschriftsbeamte. Andere (wenige) nehmen mehrmals jährlich persönlichen Kontakt zu ihren Mündeln auf und vertreten deren Interessen im Hilfeplanverfahren.
  • Eine erhebliche, wenn auch nicht allein maßgebliche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen, durchweg aber überhöhten Fallzahlbelastungen und die pädagogische oder verwaltungsrechtliche Ausbildung der Vormünder.
  • Ein persönliches Verhältnis zum Mündel trägt wohl zur Wahrung von Kontinuität in der Person des Vormundes bei, d.h., im Ermessensfalle behält der Vormund die Zuständigkeit eher bei, wenn es um ein ihm gut bekanntes Mündel geht.
  • Es zeigt sich bei Amtsvormündern ein hohes Maß an Unzufriedenheit mit den eigenen Handlungsmöglichkeiten, zum Teil auch Resignation. Ganz überwiegend wurde bedauert, dass es viel zu wenig persönlichen Kontakt zwischen Vormündern und Mündeln gebe." (S. 173/174)

»Ein ursprüngliches Ziel der rechtsvergleichenden Untersuchung, aus den Regelungen und der Praxis anderer Staaten Anregungen für Reformansätze in Deutschland zu gewinnen, hat sich nur bedingt erfüllt. Stattdessen zeigte sich, dass in den europäischen Nachbarstaaten ähnliche Divergenzen zwischen gesetzlichen Vorgaben und Praxis bestehen wie in Deutschland. Die meisten kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen kennen - wie das deutsche Recht - eine gegenüber der Einzelvormundschaft subsidiäre Amtsvormundschaft, die faktisch aber eine erhebliche Bedeutung erlangt. Sofern Eltern das Sorgerecht entzogen oder dessen Ausübung beschränkt wird, erfolgt in der Mehrzahl der Fälle eine Übertragung auf Behörden. Die Bestellung von Privatpersonen erscheint eher als Ausnahme, mit der Folge, dass faktisch die gesetzlich vorgegebene Orientierung der Vormundschaft an der elterlichen Sorge vernachlässigt wird.« (S. 174/175).

     »Aus den Aussagen der Kinder und Jugendlichen zu ihrer "Geschichte als Mündel" und zu ihrer Sicht der Vormundschaft lassen sich für Reformüberlegungen folgende zentralen Punkte festhalten:
Der biographische Hintergrund der Kinder - als Hintergrund und Anlass auch der Vormundschaft - war durchweg gekennzeichnet durch extreme Belastungen - geprägt von häuslicher Gewalt, Vernachlässigung, Alkohol oder Drogenabhängigkeit. Auch traumatische Verluste waren häufig, in einem Fall die Tötung der Mutter, vor allem aber immer wieder Trennungen von wichtigen Bezugspersonen und mehrfache Unterbringungswechsel.
Wichtige Entscheidungen im Leben der Mündel waren häufig zu treffen oder zu erwarten im Zusammenhang mit

  • Heimunterbringung, Heimwechsel oder Wechsel in eine Pflegefamilie,
  • Versuchen der Rückführung in die Herkunftsfamilie,
  • Umgangskontakten,
  • Schulwahl,
  • Psychotherapie- und Fördermaßnahmen,
  • Auslandsreisen,
  • Familien-Nachlass.

Derartige Entscheidungen werden in der Sicht der Kinder vom Jugendamt oder vom Heim getroffen. "Das Jugendamt" ist allen bekannt in Person von Sozialarbeiter/innen, die teils mehr teils weniger engagiert erlebt werden und auch nach ihrer Rolle in der Vorgeschichte der Kinder eine unterschiedliche Akzeptanz haben. Jedenfalls aber bemerkten alle Kinder, dass sie häufig wechseln.
     Der Vormund ist den meisten Kindern als Person unbekannt. ..... Seine Funktion bleibt unklar, insbesondere die Abgrenzung zum ASD. .....
     Hier setzt sich für Kinder, die verantwortliche elterliche Fürsorge nicht kennen, ebendiese Erfahrung fort. Sie erleben die verantwortlich entscheidende Person - den Vormund - nicht. Sie werden an dessen Entscheidungen nicht beteiligt, können sich nicht mit ihm auseinandersetzen, er verantwortet sich ihnen gegenüber nicht. Stattdessen müssen sie ihre Vorstellungen und Wünsche "Zwischenträgern" anvertrauen, d. h. Jugendamtsmitarbeitern und Heimerziehern, die - ohne letztlich entscheidungsbefugt zu sein - doch in einer für die Kinder nicht genau durchschaubaren Weise die Entscheidungen beeinflussen oder sie überhaupt im Alleingang treffen. Und diese faktisch entscheidenden Personen wechseln häufig ..... Der Vormund bzw. die ebenfalls wechselnden Vormünder reihen sich hier ein. ..... Die Gleichsetzung von (Amts-)Vormund und Jugendamt lässt das Bild eines eigenen, unabhängigen Interessenvertreters im Behörden-Gestrüpp gar nicht erst entstehen und ist für die Kinder auch deshalb besonders problematisch, weil sie oft nach langen erfolglosen, d. h. konfliktreichen Erziehungshilfe-Bemühungen des Jugendamts aus der Familie herausgenommen wurden und entsprechende Vorbehalte haben.« (S. 175- 177)

Eines muß man dem Vormundschaftswesen lassen: es kann auf eine kontinuierliche Berufstradition zurückblicken, denn was die interviewten Kinder und Jugendlichen hier berichten, entspricht genau meinen Mündel-Erfahrungen aus der Zeit vor mehr als 50 Jahren.

»Auf der politischen Ebene bedarf es zur Umsetzung neuer Konzeptionen in jedem Fall der organisatorischen Aktivität der Kommunen, zum Teil auch der Unterstützung durch die Länder. Das gilt insbesondere für die Gewährleistung der Unabhängigkeit der vormundschaftlichen Interessenvertretung für Kinder, d. h. der strukturellen Absicherung gegenüber Interessenkonflikten. Für entsprechende Veränderungen im Bereich des Jugendhilferechts ist letztlich auch der Gesetzgeber gefordert. .....
     Auch unterhalb der Ebene (rechts)politischer Aktivitäten sind auf der Ebene von Verwaltung und Justiz
im lokalen und regionalen Rahmen durchaus Möglichkeiten verfügbar, die - wie vielfach schon in der Fachliteratur der letzten Jahre betont - sehr schnell zu einer kindgerechteren Vormundschaft beitragen könnten und mancherorts auch bereits genutzt werden.

  • Eine größere Flexibilität und Kreativität bei der Suche nach Einzelvormündern könnte die Amtsvormünder entlasten und damit allen Mündeln zu einem Vormund verhelfen, der Kontakt mit ihnen halten kann. Zu denken wäre in erster Linie an Pflegeeltern, die u. U. durch Ergänzungspflegschaften des Jugendamts unterstützt werden könnten. Auch andere Personen aus dem sozialen Umfeld des Kindes, wie z.B. frühere Heimerzieher/-innen, Kindergärtner/-innen, Lehrer/-innen, die sich für die Kinder engagiert haben und zu Vertrauenspersonen geworden sind, sollten nicht einfach übergangen werden.
  • Auf Seiten der Mündel sind Informationen über die Aufgaben und Möglichkeiten des Vormunds und die eigenen Rechte Voraussetzung für die Inanspruchnahme und bestmögliche Nutzung von Kontakten. .....
  • Die Beteiligung der Kinder am Verfahren der Bestellung des Vormunds (Anhörung bei Gericht, Beteiligung an der Auswahl des einzelnen Jugendamtsmitarbeiters, dem die Amtsvormundschaft übertragen wird) stellt einen konkreten - rechtlich ausdrücklich geforderten - Schritt zur Herstellung von Kontakt dar. .....
  • Kontinuität in der Amtsführung des Vormunds, auf die gerade diese Kinder besonders angewiesen sind, kann gefördert werden. .....
  • Sozialpädagogische und rechtliche Kompetenz kann vermittelt, erweitert und vertieft werden. .....
  • Zur Erhöhung von Kompetenz kann auch die bereits im Gang befindliche Entwicklung von Arbeitsstandards beitragen sowie die Inanspruchnahme von Supervision, Team-Arbeit, Erfahrungsaustausch. .....
  • Damit Vormünder dem oft so dringlichen Bedarf an unterschiedlichen pädagogischen und therapeutischen Hilfen für die Kinder gezielt und schnell entsprechen können, wäre die Ergänzung der eigenen Kompetenz durch andere Professionen und Institutionen erforderlich. .....
  • Mit Beratungs-, Supervisions- und Vernetzungs-Systemen zur Kompetenzerhöhung und -erweiterung würden zugleich moderne Formen der unterstützenden Selbst- und Fremd- Kontrolle geschaffen, die als effiziente Ergänzung zur weithin rein formalen "Aufsicht" der insoweit völlig überforderten Vormundschaftsgerichte dringend erforderlich wären.

Eine Reform der Vormundschaft ist nach alledem überfällig. Sie ist lange versprochen, notwendig und auch machbar. Familienrechtliche und jugendhilferechtliche Konzepte müssen in Engführung teils neu entwickelt, teils präzisiert oder verändert und aufeinander abgestimmt werden. Politische Entscheidungen sind erforderlich, Änderungen, zumindest Ergänzungen des Vormundschaftsrechts des BGB sind unumgänglich. Vielfältige Änderungen der vormundschaftlichen Praxis sind heute schon von Vormündern, Jugendämtern und Gerichten zu realisieren.« (S.  - 194)

Bilanzierende Bewertung:
Die überzeugende Glaubwürdigkeit der Analyse resultiert nicht aus den angewendeten Erhebungsmethoden - diese entsprechen, wie die Untersucherinnen selbst bekennen, nicht den anspruchsvollen Standards der empirischen Sozialforschung - sondern aus dem Vergleich mit anderen Untersuchungen, aus der profunden wissenschaftlichen Sachkenntnis der Autorinnen, ihren langjährigen Berufserfahrungen in der sozialen Praxis, ihrer Fähigkeit, sich in die Probleme und Sichtweisen ihrer Interviewpartner einzufühlen und aus der vorbildlichen Klarheit der sprachlichen Darstellung. Im Interesse der Mündel wünsche ich dem Buch viele aufmerksame Leser, besonders Vormünder, Sozialarbeiter, Richter und Politiker, aber auch Pflegeeltern, die oft mit absurden Ausreden hingehalten werden, wenn sie sich um eine Vormundschaft für ihre Pflegekinder bemühen.

Kurt Eberhard  (Dez. 2005)

 

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